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Am 27. und 28. Januar 2022 publizierte die Eidg. Steuerverwaltung die beiden für 2022 gültigen Fassungen ihrer jährlichen Rundschreiben zu den Safe-Harbour-Zinssätzen. Die Zinssätze für Darlehen in CHF zwischen nahestehenden Personen bleiben seit 2015 auf unverändertem Niveau.
Der Mindestzins für Vorschüsse an nahestehende Personen beträgt 0.25% (soweit aus Eigenkapital refinanziert). Der Maximalzins, der bei operativen Unternehmen ohne Weiteres zum Abzug zugelassen wird, entspricht dem gewichteten Mittel von 3.00% für die erste CHF 1 Mio. an Vorschüssen von Nahestehenden und 1.00% für überschiessende Teile. Wie üblich sind auch Zinssätze jenseits dieser Safe-Harbour-Grenzen zulässig, soweit nachgewiesen wird, dass sie dem Drittvergleich standhalten.
Die Tabelle der Zinssätze für Darlehen in Fremdwährungen widerspiegelt die aktuelle Zinswende in den meisten grossen Volkswirtschaften. Die Sätze für Darlehen in EUR und GBP steigen um 25 bps, derjenige für USD um 75 bps. Die JPY- und CNY-Sätze bleiben unverändert.
Ein wichtiger Nebenaspekt ist, dass die Verwendung unilateraler Safe-Harbour-Rates eine «Hallmark» nach der Richtlinie 2018/822 des Rats der EU («DAC 6») darstellt. Das bedeutet, dass die Verwendung der Safe-Harbour-Sätze der ESTV für grenzüberschreitende Darlehen an/von EU-Unternehmen – soweit überhaupt zulässig nach ausländischem Recht – Meldepflichten auslösen kann.
Eine grössere Veränderung hat sich beim standardmässigen Kapitalisierungszinsfuss ergeben, den die Steuerbehörden für Unternehmensbewertungen verwenden. Infolge einer Umstellung bei der Berechnungsmethode liegt der Standardsatz für 2021, der im Dezember 2021 publiziert wurde, bei 9.5%. Zwischen 2015 und 2020 betrug er 7.0%. Die Änderung führt zu markant tieferen Bewertungen von Anteilen an nichtkotierten Unternehmen.
Rundschreiben steuerlich anerkannte Zinssätze 2022 für Vorschüsse oder Darlehen in CHF.
Rundschreiben steuerlich anerkannte Zinssätze 2022 für Vorschüsse oder Darlehen in Fremdwährungen.