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Aktuelle Entwicklungen im Fall Google und im Schweizer Wettbewerbsrecht


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Suchmaschinen sind in der heutigen Zeit kaum mehr wegzudenken. Recherchen über die geplanten Ferien, Preisvergleiche einer Kamera oder die Suche eines passenden Restaurants: All dies wird weitgehend über Trefferergebnisse von Suchmaschinen abgewickelt. Google nimmt in diesem Bereich eine vorherrschende Stellung ein und hat damit eine bedeutende Rolle in der digitalen Welt, gerät aber durch ebendiese Stellung vermehrt in den Fokus von Kartellbehörden und konkurrierenden Unternehmen. Derweil hat sich die Schweizer Wettbewerbskommission (WEKO) mit zwei gewichtigen Übernahmen und einer ambitionierten Fusion auseinanderzusetzen.

Kartellverfahren gegen Google

Im November 2014 hat sich das Europäische Parlament dafür ausgesprochen, dass Suchmaschinengeschäfte von anderen Unternehmensbereichen abzutrennen seien. Faktisch würde dies eine Zerschlagung der grossen Suchmaschinenkonzerne bedeuten. Das Ziel der Abstimmung war, dass Suchergebisse „frei von Verzerrungen und transparent“ sein sollen. Dieses Ergebnis war nicht bindend, erhöhte aber den Druck auf die EU-Kommission. Letztere liess nicht lange auf eine Antwort warten. Am 15. April 2015 gab die EU-Kommission bekannt, dass gegen Google ein offizielles Beschwerdeverfahren eingeleitet wurde (Vgl. BR-News vom 8. Mai 2015: Kartellverfahren: Die EU-Kommission ermittelt gegen Google). Dabei wird Google unterstellt, seine Marktmacht wettbewerbswidrig auszuüben. Die Suchmaschine soll konkurrierende Anbieter von Preisvergleichen in den Google-Suchergebnissen konsequent benachteiligen. Weiter wird ihr vorgeworfen, dass sie Vereinbarungen mit Herstellern von Mobilgeräten ausarbeitet, die ihr Betriebssystem Android wettbewerbswidrig bevorzugen. Die Untersuchungen sind nun im Gange und Google wird sich in kürzester Zeit formell zu den Vorwürfen äussern müssen.

Marktbeherrschende Stellung von Google in der Schweiz?

Auch im schweizerischen Kartellrecht stellt sich immer wieder die Frage nach einer marktbeherrschenden Stellung von Internetunternehmen. Nach Art. 4 Abs. 2 Kartellgesetz (KG) gelten diejenigen Unternehmen als marktbeherrschend, die auf einem Markt als Anbieter oder Nachfrager in der Lage sind, sich von anderen Marktteilnehmern in wesentlichem Umfang unabhängig zu verhalten (die Stellung wird durch verschiedene Kriterien, wie Marktstruktur, Unternehmensstruktur und Marktverhalten noch genauer beurteilt). Bei Google, das sowohl auf dem Desktop, wie auch auf dem Smartphone über 90% der Marktanteile bei Suchmaschinen hält (gegenüber beispielsweise 70% auf dem amerikanischen Markt), ist damit eine marktbeherrschende Stellung klar anzunehmen. Die Wettbewerbskommission (WEKO) der Schweiz hält sich derweil im Fall Google bedeckt. Immer wieder wird betont, dass eine alleinige marktbeherrschende Stellung von Google noch kein Verstoss gegen das Kartellrecht sei, solange die Stellung nicht missbraucht werde. Auch im Parlament gibt es nur wenig Widerstand gegen die Suchmaschine. Bestrebungen, den Informationsmarkt im Bereich der Suchmaschinen zu regulieren, gibt es in der Schweiz kaum. Dennoch wird die Entwicklung des Geschäftsgebarens von Google auch hierzulande weiterhin genau beobachtet.

Aktuelle wettbewerbsrechtliche Entwicklungen in der Schweiz

Kürzlich hat die WEKO die Fusion der beiden Schweizer Adressverzeichnisse Search.ch und Local.ch, die in ein gemeinsames Tochterunternehmen von Swisscom und Tamedia eingebracht werden sollen, genehmigt. Obwohl sie nach der Fusion in diesem Bereich eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, werde ein wirksamer Wettbewerb durch die Fusion gemäss WEKO nicht beseitigt. Die Notwendigkeit der Fusion wurde im Vorfeld sowohl durch Swisscom wie auch Tamedia hauptsächlich damit begründet, internationalen Anbietern wie Google einen konkurrenzfähigen Schweizer Gegner gegenüberstellen zu können.

Weiter stehen aktuell die Übernahme von JobScout24.ch durch JobCloud.ch sowie die Übernahme von Ricardo durch das Verlagshaus Tamedia zur Debatte. Dabei wird von der WEKO jeweils geprüft, ob eine marktbeherrschende Stellung entsteht oder verstärkt wird. Eine solche könnte allenfalls aus der Sicht der WEKO namentlich in den Bereichen der Stellen-Rubrikanzeigen und im Fall der Übernahme von Ricardo durch Tamedia zusätzlich der Fahrzeug-Rubrikanzeigen entstehen.

Interessant wird sein, zu sehen, wie die WEKO in diesen Verfahren die relevanten Märkte abgrenzt und ob sie Google und deren Angebote ebenfalls als Mitbewerberin auf diesen Märkten sieht. Es scheint zumindest nahe liegend, dass ein Verbot dieser Übernahmen die Marktstellung von Google im Bereich seines eigenen Anzeigengeschäfts sicherlich nicht schwächen würde.

Die WEKO wird innerhalb der gesetzlichen Frist von vier Monaten einen Entscheid zu den erwähnten Übernahmen treffen.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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