AOC/IGP: 192 neue Herkunftsbezeichnungen der EU sollen anerkannt werden


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Das Bundesamt für Landwirtschaft hat Mitte April eine Liste von 192 in der EU geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und geografischen Angaben (GGA/IGP) zur öffentlichen Konsultation publiziert. Es sollen 192 neue geschützte Herkunftsbezeichnungen aus der EU auch in der Schweiz anerkannt werden. Interessierte oder Betroffene haben bis am 13. Juni 2012 Zeit, eine Stellungnahme zu den neu zu schützenden Bezeichnungen einzureichen. Gleichzeitig prüft die EU die Anerkennung von zwei weiteren Herkunftsbezeichnungen, die in der Schweiz bereits geschützt sind.

Die AOC/IGP-Bezeichnung

Seit dem 1. Dezember 2011 anerkennen die EU und die Schweiz ihre geschützten Ursprungsbezeichnungen (GUB/AOC) und geschützten geografischen Angaben (GGA/IGP) gegenseitig (vgl. BR-News vom 7. November 2011). Gebietsnamen oder traditionelle Bezeichnungen von landwirtschaftlichen Erzeugnissen können als geschützt eingetragen werden, wenn deren Qualität und Haupteigenschaften durch ihre geografische Herkunft bestimmt werden. Beispiele für geschützte schweizerische Bezeichnungen sind Gruyère (AOC), Bündnerfleisch (GGA) oder St. Galler Bratwurst (GGA). Ist eine Bezeichnung als geschützt eingetragen, darf sie nur von den Produzenten eines geografisch genau definierten Gebiets benutzt werden. Diese Produzenten sind zudem an ein Pflichtenheft gebunden, das ihnen insbesondere detaillierte Vorschriften zum Produktionsverfahren oder der Herkunft der Ausgangsmaterialien auferlegt. Zurzeit sind 22 schweizerische Bezeichnungen und 818 Bezeichnungen der EU in beiden Territorien geschützt. Diese Zahl soll nun erhöht werden.

Publikation neuer Ursprungsbezeichnungen: Gelegenheit zur Stellungnahme

Das Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) hat am 12. April 2012 192 neue Bezeichnungen der EU im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB) zur öffentlichen Konsultation veröffentlicht (vgl. SHAB-Auszug vom 12. April 2012). Es handelt sich dabei einerseits um eher bekanntere Bezeichnungen wie beispielweise Gouda Holland, Vinagre de Jerez, Cornish Pasty oder Schwäbische Maultaschen. Die Liste umfasst andererseits aber auch zahlreiche in der Schweiz eher unbekannte Bezeichnungen, was bei der relativ grossen Anzahl von Bezeichnungen jedoch kaum erstaunt.

Bis am 13. Juni 2012 haben alle natürlichen und juristischen Personen, die Kantone sowie Drittstaaten die Möglichkeit, zum Schutz dieser Bezeichnungen auf dem Schweizer Territorium Stellung zu nehmen. Eine Stellungnahme wird dann berücksichtigt, wenn sie glaubhaft darlegen kann, dass die zum Schutz vorgesehene Bezeichnung

  • mit dem Namen einer Pflanzensorte oder einer Tierrasse kollidiert und deshalb geeignet ist, den Verbraucher in Bezug auf den tatsächlichen Ursprung des Erzeugnisses irrezuführen;
  • einer seit Langem verwendeten Marke, die ganz oder teilweise gleich lautend ist, schadet;
  • einer seit Langem verwendeten Bezeichnung, die ganz oder teilweise gleich lautend ist, schadet; oder
  • als Gattungsbezeichnung gilt, d.h. der Name des Erzeugnisses bezieht sich zwar auf den Ort, wo dieses ursprünglich hergestellt oder vermarktet wurde, ist jedoch zur allgemein üblichen Bezeichnung für das Erzeugnis geworden.

Unternehmen, welche ihre Produkte mit einer ausländischen Bezeichnung versehen, wird empfohlen, die Liste zu studieren und bei Bedarf eine Stellungnahme einzureichen.

Anerkennung von schweizerischen Bezeichnungen in der EU

Die EU prüft gleichzeitig die Aufnahme zweier schweizerischer Bezeichnungen: Die erst vor kurzem eingetragene geschützte geografische Angabe „Glarner Kalberwurst“ sowie die seit Februar 2010 geschützte Ursprungsbezeichnung „Werdenberger Sauerkäse, Liechtensteiner Sauerkäse und Bloderkäse“ sollen demnächst auch in der EU als geschützt anerkannt werden.

Der gemischte Ausschuss für Landwirtschaft wird nach Ablauf der Konsultationsfrist und Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen entscheiden, ob und ab wann der Schutz der neuen Bezeichnungen in Kraft treten soll.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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