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Das Landgericht Düsseldorf hat in einem richtungsweisenden Urteil den Designschutz für das iPad des US-Technologiekonzerns Apple bestätigt und Samsungs Konkurrenzprodukt «Galaxy-Tablet» wegen Designverletzung mit einem Verkaufsverbot in Deutschland belegt. Das Düsseldorfer Urteil zeigt wieder einmal die gestiegene Bedeutung des sowohl auf EU-Ebene wie auch in der Schweiz runderneuerten Designrechts, das auch beim Schutz technischer Produkte neben dem klassischen Patentrecht eine schlagkräftige Alternative darstellt.
Apple hat im Streit mit Samsung um das Konkurrenzprodukt «Galaxy-Tablet», das laut Apple eine rechtsverletzende Kopie des iPads darstellt, einen wichtigen Etappensieg erringen können. Das Landgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 9. September 2011 seine bereits im August 2011 erlassene einstweilige Verfügung bestätigt und den Verkauf von Samsungs Tablet-Computer Galaxy Tab 10.1 in Deutschland bis auf Weiteres untersagt. Diesem Urteil kam und kommt auch weiterhin eine ungewöhnlich hohe mediale Aufmerksamkeit zuteil. Während einerseits kritische Pressestimmen behaupten, dass Apple hiermit ein ungerechtfertigtes Monopol auf eine banale Tablet-Gestaltung eingeräumt wurde, wird andererseits die Meinung vertreten, dass das Landgericht Düsseldorf ein klares Statement gegen Trittbrettfahrerei im Designbereich gesetzt habe.
Der von Apple geltend gemachte Unterlassungsanspruch wurde auf ein sogenanntes Gemeinschaftsgeschmacksmuster gestützt, das Apple für das iPad Design bereits im Jahr 2004 beim Harmonisierungsamt für den europäischen Binnenmarkt (HABM) hat registrieren lassen. Mit einer derartigen Registrierung können Designs für die gesamte Europäische Union geschützt werden.