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Die Schweizerische Wettbewerbskommission hatte gegen drei Schweizer Tochtergesellschaften der Pharmakonzerne Pfizer, Eli Lilly und Bayer eine Busse von insgesamt CHF 5.7 Mio. ausgesprochen. Die Weko ist zum Schluss gekommen, dass die Firmen die Preise für Impotenzmittel mittels «Publikums-Empfehlungen» gemeinsam festgelegt zu haben. Die betroffenen Firmen akzeptieren den Entscheid nicht, nun muss das Schweizer Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
Die beanstandeten Preisvorschläge stellen gemäss Weko eine kartellrechtswidrige Preisabsprache im Sinne von Art. 5 Abs. 4 Kartellgesetz (KG) dar, weil sie in branchenspezifischen Informatiksystemen integriert oder direkt von den Grossisten an die Apotheken übermittelt werden und diese wiederum die so empfohlenen Preise «zu einer grossen Mehrheit» den Patienten belasten. Darin sieht die Weko eine Publikumspreisempfehlung durch die die Wiederverkaufspreise faktisch festgelegt würden. Obwohl die Medikamente rezeptpflichtig sind, werden sie aber von den Krankenkassen nicht vergütet, weshalb sie nicht als staatlich festgelegt gelten und damit den Regeln des Kartellrechts unterliegen.
Die gebüssten Unternehmen weisen den Vorwurf von Preisabsprachen zurück, es seien keine Vereinbarungen oder Absprachen mit den Wiederverkäufern getroffen worden. Nun wird das Bundesverwaltungsgericht darüber zu entscheiden haben. Es ist zu erwarten, dass der Entscheid zur Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Verwendung einheitlicher Informatiksysteme, sowie der dadurch ermöglichte Informationsfluss und -austausch, zu unzulässigen Preisabreden führen kann, auch für andere Branchen bedeutend sein wird.
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung der Weko vom 1.12.2009
- WEKO-Entscheid Hors-Liste Medikamente
- BR-News: «WEKO veröffentlicht definitive Fassung der neuen Vertikalbekanntmachung»
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann