Beschwerderecht von Organisationen: Auf dem Weg zu einer Beschränkung der Anwendungsfälle?


Ihre Kontakte

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates hat kürzlich eine parlamentarische Initiative zur Einschränkung des Beschwerderechts von Organisationen, die sich dem Natur- und Heimatschutz oder der Denkmalpflege widmen, bei geringfügigen Bauvorhaben in Bauzonen (Initiative 19.409) in die Vernehmlassung geschickt.

Der Entwurf der Kommission, der mit einer knappen Mehrheit angenommen wurde, zielt darauf ab, dass kleine und mittlere Wohnbauprojekte in Bauzonen nicht mehr dem Verbandsbeschwerderecht unterworfen sind. Die Parlamentarier waren der Meinung, dass bei derartigen Projekten das Kräfteverhältnis zwischen den betroffenen Einzelpersonen und den Organisationen zu oft ungleich verteilt ist, was zu Lasten der Bauherren geht.

Der Vernehmlassungstext schliesst Bauvorhaben in Wohnbauzonen mit einer Geschossfläche von weniger als 400 m2 vom Beschwerderecht aus, wobei die Initianten die Grenze bei 600 m2 angesetzt hatten und eine Minderheit der Kommissionsmitglieder die Grenze auf 250 m2 senken wollte.

Nicht betroffen sind jedoch unabhängig von ihrer Grösse Projekte in besonders sensiblen Gebieten wie geschützten Dorfkernen oder Biotopen innerhalb der Bauzone sowie alle Projekte ausserhalb der Bauzone.

Es ist interessant zu erwähnen, dass bei Inkrafttreten dieser neuen gesetzlichen Bestimmungen der Ausschluss des Beschwerderechts nur für Projekte gilt, für die zuvor noch keine Baugenehmigung erteilt wurde.

In der Schweiz besteht das Beschwerderecht für Umweltorganisationen seit 1967 im NHG und wurde erst 1983 im Umweltschutzgesetz (USG) verankert. Ein erster Versuch, das im NHG verankerte Recht abzuschaffen, war 2008 weitgehend gescheitert. Das Pendant im USG wird weit weniger kritisiert, da es nur für Projekte einer bestimmten Grösse gilt, während das NHG in seiner aktuellen Fassung keine kritische Grösse vorsieht.

Die Konsultation läuft bis zum 11. Juli 2023.


Artikel teilen




Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.