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Die Auswertungen von gewaltigen Datenmengen hält auch bei Schweizer Firmen Einzug. Welche rechtlichen Fragen sich hinsichtlich des Datenschutzes stellen und was bei der Lancierung von Big Data Projekten aus dieser Sicht beachtet werden muss, erläutert Lukas Bühlmann im Artikel vom 28. Februar 2015 in der Handelszeitung.
Dank modernen Analysetools und hochleistungsfähigen Datenverarbeitungssystemen ist es heute möglich, aus einer scheinbar unübersichtlichen Masse von Daten exakte Informationen über das Veralten einzelner Individuen in nahezu allen Lebensbereichen zu erhalten. Durch das Zusammenführen von Daten aus verschiedensten Quellen lassen sich mittels Big Data Projekten wertvolle Erkenntnisse über das Konsumverhalten bestimmter Anspruchsgruppen oder einzelner Individuen gewinnen. Aus rechtlicher Sicht ist die Zulässigkeit solcher Projekte nicht von vornherein gegeben. Im Rahmen von Big Data Analysen werden regelmässig Personendaten bearbeitet. Es ist also davon auszugehen, dass die Bestimmungen des Schweizerischen Datenschutzgesetzes Anwendung finden. Brisant wird es dann, wenn Dritte (oft Unternehmen aus dem Ausland) mit der Bearbeitung der Daten beauftragt, Persönlichkeitsprofile erstellt, oder sensible Daten bearbeitet werden.
Die rechtlich saubere Umsetzung von Big Data Projekten ist nicht leicht – aber möglich. Zum vollständigen Bericht, inklusive einer nützlichen Auflistung der wichtigsten Do’s und Dont’s, gelangen Sie über folgenden Link:
Bericht Handelszeitung: Big Data und das Datenschutzrecht
Weitere Informationen
- Handelszeitung
- BR-News vom 22. November 2014: „Überblick Big Data: Big Data und die Grundsätze des schweizerischen Datenschutzgesetzes“
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann