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Der EU-Ausschuss für Wirtschaft und Währung hat einen Bericht zu virtuellen Währungen veröffentlicht, der im EU Parlament am 25. und 26. Mai 2016 debattiert wird. Der Bericht enthält einen Entschliessungsantrag über die zukünftige regulatorische Entwicklung und Handhabe von virtuellen Währungen und deren Technologie.
Inhalt des Berichts
Der Bericht erging gestützt auf eine Stellungname des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz, die Ulrike Trebesius verfasst hat. Der Bericht widerspiegelt grundsätzlich eine sehr technologiefreundliche Haltung.
Zusammengefasst hält der Bericht fest, virtuelle Währungen und die „Distributed Ledger Technology“ (DLT, Technologie hinter den virutellen Währungen) seien als potentieller Wachstums- und Innovationsmotor für die europäische Wirtschaft wichtig.
Zwar wird auf die Gefahr und Risiken in den Bereichen Geldwäsche, Steuervermeidung oder Terrorismusfinanzierung hingewiesen. Insgesamt seien virtuelle Währungen mittlerweile aber echte Alternativen zu Fiatgeld (zentral regulierte Währung), insbesondere für internationale Transaktionen und aufgrund des schnellen Settlements.
Aus diesem Grund sei es notwendig, Transparenz und „consumer awareness“ zu schaffen, zum Beispiel zu Risiken wie die technische Sicherheit oder auch Wechselkursschwankungen von virtuellen Währungen.
Der Bericht sieht weiter die Schaffung einer „Task Force“ in der Europäischen Kommission vor, um die Entwicklung des Sektors zu beobachten. Dabei sollen auch internationale Regelungen zu virtuellen Währungen zur Anwendung gelangen und durchgesetzt werden. Im Bereich Terrorismus und Geldwäsche ist die Anwendung rein europäischer Massstäbe vorgesehen, um Europäische Unternehmen international nicht zu benachteiligen. Weiter ist beabsichtigt, die Entwicklung der „Digital Ledger Technology“ (DLT) in weiteren Anwendungsbereichen zu beobachten und zu fördern.
Weitere Schritte
Als nächstes auf der Agenda ist die Debatte und Abstimmung im europäischen Parlament zum Bericht resp. Entschliessungsantrag am 25. und. 26. Mai 2016. Voraussichtlich bis Ende Juni 2016 wird die Europäische Kommission eine Reihe von gezielten Vorschlägen machen, die zur Ergänzung der Anti-Geldwäsche-Richtlinie führen wird, die bislang nur für Fiatgeld gilt.
Sofern der Entschliessungsantrag gutgeheissen wird, ist dies ein konkreter gesetzgeberischer Auftrag an die Kommission. Insgesamt ist es aber noch zu früh um abzuschätzen, welche konkreten gesetzgeberischen Tätigkeiten erfolgen, um virtuelle Währungen zu regulieren.
Situation in der Schweiz
Im Gegensatz zur EU gibt es in der Schweiz bereits Bestimmungen, die den Umgang mit virtuellen Währungen regeln. Dies ist primär der pragmatischen Haltung der FINMA zu verdanken, die die laufenden Innovationen im Fintech-Bereich als einen wichtigen Faktor für einen wettbewerbsfähigen Schweizer Finanzplatz erkannt hat.
So fallen insbesondere Bitcoins und andere virtuelle Währungen ausdrücklich in den Anwendungsbereich des Schweizer Geldwäschereigesetzes. Bei einer finanzintermediären Tätigkeit begründet dies vorderhand die Einhaltung von Sorgfalts- und Meldepflichten. Weiter sollte beim Handel und Anbieten von virtuellen Währungen die Anwendbarkeit von weiteren Schweizer Finanzmarktgesetzen geprüft werden.
Der Bundesrat hat am 20. April 2016 eine Mitteilung veröffentlicht, wonach das Finanzdepartement beauftragt wird, den regulatorischen Handlungsbedarf im Bereich innovativer Finanztechnologien zu prüfen (Medientmitteilung: Bundesrat will innovative Formen von Finanzdienstleistungen ermöglichen).
Wir halten Sie über die aktuellen Entwicklungen bei virtuellen Währungen auf dem Laufenden.
Weitere Informationen:
- BR-News vom 19. Mai 2015 FINMA will den Umgang mit Bitcoins und anderen virtuellen Währungen regeln – Revision der Geldwäschereiverordnung
- Medienmitteilung vom 20.04.2016 Bundesrat will innovative Formen von Finanzdienstleistungen ermöglichen
- European Parliament / Legislative Observatory – Procedure File
- Bericht über virtuelle Währungen