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2002 verabschiedete die Kompetenzgruppe Online-Marketing des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die erste „Richtlinie für erwünschtes Online-Marketing“. Seitdem wurde die Richtlinie in regelmäßigen Abständen aktualisiert und es wurden über eine Million Exemplare des beliebten Leitfadens verteilt oder als PDF von der eco-Webseite heruntergeladen. Bühlmann Rechtsanwälte durfte in der neuesten, eben veröffentlichten Auflage eine Darstellung der Schweizer Rechtslage rund um E-Mail-Marketing beisteuern.
Die aktuelle Überarbeitung der Richtlinie berücksichtigt eine Reihe neuerer Urteile (z.B. das BGH-Urteil zu automatisierten E-Mail-Antworten). Hervorzuheben sind die Konsequenzen aus der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, die ab dem 25. Mai 2018 anwendbar sein wird. Diese gilt direkt
und unmittelbar und muss nicht mehr jeweils in nationales Recht umgesetzt werden.
Rechtswidrige Werbemaßnahmen und Datenschutzverstöße können dann mit drastisch erhöhten Bußgeldern bis 20 Millionen Euro sanktioniert werden.
Ergänzt wurde die umfangreiche Liste der Länder, für welche die Rechtsgrundlagen des E-Mail-Marketings erläutert werden. Erweitert wurden die Kapitel über die Rechtslage in Österreich und der Schweiz. E-MailMarketing ist nach wie vor ein fester und wesentlicher Bestandteil der Kundenkommunikation vieler Unternehmen. Um die Besonderheiten hinsichtlich der Rechtskonformität dieser Marketingkommunikation zu verdeutlichen, werden in diesem Leitfaden konkrete und vor allem praxisnahe Handlungsanweisungen gegeben. Die vorliegende Richtlinie
gibt Unternehmen eine Antwort auf die häufigsten rechtlichen Fragen. Zu jeder Frage gibt es drei Bereiche:
- Rechtliche Anforderungen
- Eine Erläuterung der Fragestellung und Vorschläge zur praktischen Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen
- Praxisbeispiele
Selbstverständlich kann diese Richtlinie keine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzen. Sie kann jedoch dazu beitragen, dass Unternehmen mehr Sicherheit erlangen, wenn sie im Kontakt mit Interessenten das Medium E-Mail bzw. Direktmarketing einsetzen.
Ebenso sollen sich Verbraucher sicherer fühlen können, wenn Sie bei einem Unternehmen ihre E-Mail-Adresse hinterlassen. Sicher heißt dabei, dass Adressen nicht einfach weitergegeben werden, dass E-Mails nur mit Einwilligung des Adressaten versandt werden und dass es problemlos möglich ist, die eigene Adresse jederzeit wieder aus einem Verteiler zu streichen. Der große Erfolg des Mediums E-Mail beruht auf Vertrauen. Dazu soll diese Richtlinie beitragen.
Die Richtlinie ist auch im Internet unter https://de.certified-senders.eu/ dokumente abrufbar.
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