Ihr Kontakt
In der BR-Tool-Box findet sich ab sofort ein neues, nützliches Tool: die Checkliste – Ausrichtung von Schweizer Onlineshops ins EU-Ausland. Online-Händler können mit Hilfe dieses einfachen Fragebogens einerseits leicht erkennen, ob sie aufgrund einer Ausrichtung ihres Shops auf das EU-Ausland ausländisches Recht beachten müssen. Andererseits zeigt die Checkliste auf, was bei einer Ausrichtung spezifisch zu beachten und nach ausländischem Recht typischerweise zu prüfen ist. Die Checkliste kann direkt per E-Mail an toolbox@br-legal.ch bezogen werden.
So funktioniert es…
Die «Checkliste Internationalisierung» soll aufzeigen, anhand welcher Kriterien sich beurteilt, wann ein Online-Shop auf das Ausland ausgerichtet ist. Hierfür stehen verschiedene Fragen bereit, die von einem Shop-Betreiber jeweils mit JA oder NEIN beantwortet werden kann. Die Fragen sind in Blocks aufgeteilt. Je nachdem wie die Fragen eines Blocks beantwortet werden, kann eine Ausrichtung auf das Ausland entweder ausgeschlossen werden, oder aber eine Ausrichtung ist wahrscheinlich oder klar gegeben.
Steht fest, ob eine internationale Ausrichtung des Online-Shops gegeben ist, wird in einem zweiten Schritt darauf hingewiesen, welche Punkte aus rechtlicher Sicht bedeutsam sind und mit welchen Konsequenzen bei einer allfälligen Nichtbeachtung des ausländischen Rechts zu rechnen ist. Will man einen Online-Shop internationalisieren finden sich am Ende der Checkliste wesentliche Do’s und Dont’s inklusive Beispiele und Anmerkungen die bei der Umsetzung zu beachten sind.
Hintergrund
Welche Rechtsvorschriften ein Schweizer Händler beim Betrieb seines Online-Shops zu berücksichtigen hat, ist regelmässig eine Frage der Ausrichtung des Online-Shops. Eine internationale Ausrichtung bedeutet, dass ein Schweizer Online-Händler neben den schweizerischen Gesetzen auch die anwendbaren ausländischen Bestimmungen des jeweiligen Landes berücksichtigen muss. Falls eine entsprechende Ausrichtung ins Ausland gegeben ist, gelangt nämlich ausländisches Recht zur Anwendung.
Schliesslich bedeutet dies auch, dass der Betreiber eines Online-Shops im Ausland eingeklagt werden könnte. In der Regel dürfte eine Ausrichtung ins Ausland viel eher gegeben sein als gemeinhin angenommen. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich schon mehrfach mit der Frage der Ausrichtung von Online-Shops befasst. Gemäss EuGH gilt es grundsätzlich jeden Einzelfall unter Abwägung der relevanten Umstände zu beurteilen. Die Tendenz der Rechtsprechung des EuGH ist aber klar: Das Gericht neigt dazu, schon aufgrund weniger Kriterien eine Ausrichtung ins Ausland anzunehmen.
Die Checkliste: Ausrichtung von Schweizer Online-Shops ins EU-Ausland kann in der BR-Tool-Box direkt per E-Mail bezogen werden.
Weitere Informationen
- BR-News vom 9. August 2014: «EuGH-Generalanwältin: Kriterien für die Beurteilung der internationalen Ausrichtung einer Webseite»
- BR-News vom 7. April 2014: «Praxispapier: Internationale Ausrichtung von Online-Shops»
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann