Neues Bundesgesetz über elektronische Medien – Entwurf veröffentlicht


Ihre Kontakte

In Zukunft wird die Förderung der Service-public-Leistungen im Bereich der elektronischen Medien auf Online-Angebote ausgeweitet werden und nicht mehr lediglich auf Radio und Fernsehen beschränkt sein. Mit dem neuen Bundesgesetz über elektronische Medien (BGeM) soll das bestehende Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) abgelöst werden. Diese Neuordnung drängt sich auf, da die fortschreitende Digitalisierung zu einer Veränderung der Mediennutzung geführt hat und sich das auf lineare Fernseh- und Radioprogramme beschränkte RTVG vor diesem Hintergrund als veraltet erweist.

Ausgangslage

Das aktuelle RTVG regelt die Veranstaltung von traditionellen Radio- und Fernsehprogrammen. Die publizistischen Leistungsaufträge sind auf eine klassische Mediennutzung ausgerichtet. Dabei hat die SRG einen umfassenden nationalen bzw. sprachregionalen Leistungsauftrag. Die Anzahl der Programme, die Art der Verbreitung und die Zusammenarbeit mit den Kulturschaffenden werden in der Konzession durch den Bundesrat konkretisiert. Auf lokal-regionaler Ebene hat der Bundesrat flächendeckende Versorgungsgebiete definiert. Darauf basierend werden Radio- und Fernsehkonzessionen mit einem Leistungsauftrag und teilweise mit einem Abgabenanteil erteilt.

Radio- und Fernsehveranstalter ohne Leistungsauftrag unterliegen einer Meldepflicht. Alle Radio- und Fernsehveranstalter haben Programmvorschriften und für sämtliche redaktionellen Sendungen mit Informationsgehalt gilt das Sachgerechtigkeitsgebot. Darüber hinaus gilt für alle Radio- und Fernsehveranstalter das Werbetrenngebot, verschiedene Werbeverbote (z.B. in Bezug auf Tabakprodukte), das Schleichwerbeverbot, die Werbezeitbeschränkung (12 Minuten pro Stunde), Beschränkungen zur Unterbrecherwerbung und ein Transparenzgebot im Sponsoring. Finanziert werden die Service-public-Leistungen sowie die meisten anderen Fördermassnahmen mit der Radio- und Fernsehempfangsgebühr, die bei Haushalten und Betrieben mit einem betriebsbereiten Empfangsgerät erhoben wird.

Die Entwicklung der schweizerischen Medienlandschaft

Als Folge der fortschreitenden Digitalisierung erfolgen Medienproduktion, Mediendistribution und Mediennutzung zunehmend konvergent, d.h. losgelöst von spezifischen Produktions- und Empfangsgeräten. Mit computergestützten Geräten (z.B. Desktop, Smartphone oder Tablet) können Medieninhalte produziert, über verschiedene (digitale) Netze verbreitet, empfangen und genutzt werden. Die Mediennutzung erfolgt dabei zunehmend ortsunabhängig (mobil) und zeitunabhängig bzw. zeitversetzt. Lineare Medienangebote – also Medienangebote, deren Verbreitung zeitlich festgelegt ist – verlieren damit tendenziell an Relevanz. Die Mediennutzung orientiert sich zunehmend nicht mehr am Zeitpunkt der Ausstrahlung einer Sendung.

Wichtigste Änderungen gegenüber dem alten Recht

Der digitalen Entwicklung wird im neuen BGeM mit einem veränderten Geltungsbereich Rechnung getragen. Das RTVG erfasst bisher sämtliche Radios und Fernsehen, d.h. meldepflichtige Radios und Fernsehen, konzessionierte Radios mit Leistungsauftrag ohne Abgabenanteil und konzessionierte Radios und Fernsehen mit Leistungsauftrag und Abgabenanteil. Der Geltungsbereich des BGeM umfasst hingegen lineare und nicht lineare Medienangebote, die Gegenstand einer Konzession oder Leistungsvereinbarung sind, sowie lineares Fernsehen. Die linearen Fernsehanbieterinnen ohne Leistungsauftrag werden durch das BGeM entlastet: Ihre Melde- und Berichterstattungspflicht entfällt. Die Radios und Online-Medienangebote ohne Leistungsauftrag sind ausserhalb des Geltungsbereichs und unterstehen künftig weder den spezifischen inhaltlichen Mindestanforderungen und Werbebestimmungen noch der Meldepflicht. Im Unterschied zum RTVG werden also Radios ohne Leistungsauftrag nicht mehr reguliert. Besondere Werbe- und Sponsoringbestimmungen gelten nach wie vor für die SRG. Hier gilt ein Radio- und Onlinewerbeverbot; weitere Einschränkungen kann der Bundesrat in der Verordnung vornehmen.

Gemäss RTVG werden Leistungsaufträge bisher ausschliesslich an Radio- und Fernsehveranstalter erteilt. Künftig können unter dem neuen BGeM Leistungsvereinbarungen auch mit Anbieterinnen von Online-Medien abgeschlossen werden (z.B. On-Demand-Angebote im Internet). Das neue BGeM sieht vor, elektronische Medien für ihre Service-public-Leistungen zu unterstützen, die sie vor allem in Form von Audio und Video und unabhängig vom Medium erbringen (Radio, Fernsehen oder online). Medien mit reinen Textangeboten bleiben von der Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung ausgenommen.

Das BGeM schafft sodann eine neue Kommission für elektronische Medien (KOMEM), welche die Aufgaben übernehmen wird, die derzeit von Bundesrat, UVEK und BAKOM wahrgenommen werden. Die KOMEM ist von der Bundesverwaltung unabhängig und wird aus vom Bundesrat gewählten Sachverständigen bestehen. Sie wird zuständig sein für die Konzessionserteilung an die SRG, den Abschluss von Leistungsvereinbarungen mit anderen Medienanbieterinnen, welche Service-public-Leistungen erbringen, und für die Wahrnehmung von Aufsichtsaufgaben. Somit wird in Zukunft die KOMEM entscheiden wer unterstützungswürdig ist und wer nicht. Die Unterstützung hängt von den erbrachten, in einer Vereinbarung festgelegten Leistungen ab.

Ausblick

Die Vernehmlassung dauert bis zum 15. Oktober 2018. Der Bundesrat beabsichtigt, dem Parlament im 2019 die Botschaft zu überweisen. Anschliessend folgt die parlamentarische Beratung des Gesetzes. Der konkrete Zeitpunkt des Inkrafttretens des neuen Gesetzes hängt u.a. von der Dauer der parlamentarischen Beratung sowie von einer allfälligen Referendumsabstimmung ab.

Weitere Informationen:


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

 

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.