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Zur Verbesserung der Situation der Bauherrschaft und insbesondere der Haus- und Stockwerkeigentümer hat der Bundesrat am 19. August 2020 das Vernehmlassungsverfahren für die Revision des Bauvertragsrechts eröffnet. Anstoss dazu gaben mehrere parlamentarische Vorstösse, mittels welchen insbesondere die Anpassung der Haftung für Baumängel verlangt wurde.
Nach einer Gesamtprüfung des Rechts über die Haftung für Baumängel ist der Bundesrat zwar der Meinung, dass das geltende Recht praxistauglich und ausgewogen ist; in gewissen Bereichen sieht er allerdings Handlungsbedarf. Er zieht deshalb die Neuregelung einzelner Punkte zur Verbesserung der Situation von Bauherrn einer umfassenden Revision vor.
Die Neuregelung soll insbesondere folgende Punkte beinhalten:
- Die aktuell geltende Verpflichtung zur Rüge von Baumängel bei unbeweglichen Werken innerhalb von wenigen Tagen («sofort») soll auf 60 Tage verlängert werden. Die aktuelle Regelung und die strenge bundesgerichtliche Rechtsprechung dazu seien für Bauherrn weder praktikabel noch sachlich gerechtfertigt. Den Parteien wird es allerdings frei stehen, vertraglich von dieser Regelung abzuweichen.
- Das Nachbesserungsrecht für Baumängel soll von den Parteien künftig nicht mehr ausgeschlossen werden können, sofern der Bau persönlichen oder familiären Zwecken dient. Diese Änderung soll den in der Praxis üblichen und für die Bauherrschaft erheblich nachteiligen Klauseln entgegenwirken, die einerseits die Haftung von Verkäufern oder Generalunternehmen für Mängel ausschliessen und stattdessen Mängelrechte gegenüber den Subunternehmen an die Bauherrschaft abtreten.
- Der Bundesrat sieht zudem Handlungsbedarf im Zusammenhang mit dem in der Praxis bedeutsamen Bauhandwerkerpfandrecht. So sollen insbesondere die Modalitäten der Ersatzsicherheit zur Ablösung eines Pfandrechts (als Alternative zur Doppelzahlung des Werklohns), dahingehend angepasst werden, dass neben der angemeldeten Forderung die Verzugszinse nur noch für zehn Jahre und nicht mehr wie bisher für eine unbeschränkte Zeit gedeckt sein müssen.
Der Vorentwurf soll insgesamt mit den in der Praxis bedeutsamen Normen des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins (SIA) kompatibel sein.
Wir begrüssen die Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens, da die Situation für Bauherren insbesondere im Bereich der sehr kurzen Rügefristen für Baumängel seit Jahren eine unverhältnismässige Härte darstellt. Wir erwarten mit Spannung die ersten Ergebnisse dieses Verfahrens.