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Im Verlauf des Jahres 2013 werden zu den bisher verwendeten Domainendungen wie .ch, .de oder .org zahlreiche neue generische (in der Regel markenspezifische oder geografische) Top-Level-Domains bestimmten Registrierungsstellen zugeteilt werden und daraufhin der Internet-Community zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund hat der Bundesrat Ende Februar 2013 seine neue Strategie zum Umgang mit Internet-Domain-Namen präsentiert. Mit der neuen Strategie will er seine eigenen Interessen und jene der Schweiz besser schützen. Unter anderem wird er festlegen, welche Arten von Bezeichnungen besonders schützenswert sind und deshalb nur durch den Bund verwendet werden sollten. Darüber hinaus hat er bekräftigt, dass Domains mit der generischen Domainendung .swiss nur an Bewerber vergeben werden sollen, die einen Bezug zur Schweiz haben. An der Umsetzung der Strategie werden verschiedene Verwaltungseinheiten beteiligt sein, unter anderem die Bundeskanzlei und das BAKOM.
Hauptziele der Strategie
Die neue Strategie des Bundes für den Umgang mit Internet-Domain-Namen verfolgt zwei übergeordnete Ziele. Erstens sollen die wirtschaftlichen Chancen, welche sich der Schweiz durch das Internet-Domain-Namen-System bieten, effizient genutzt werden. Zweitens sollen die Risiken, die sich für die Schweiz aus der Liberalisierung des Systems ergeben, minimiert werden.
Der Bund will diese Ziele in drei Bereichen verfolgen:
- In der nationalen Domain .ch (sog. Country Code Top Level Domain, ccTLD)
- In generischen Top Level Domains (gTLD), die an den Bund delegiert werden
- In generischen Top Level Domains, die an Dritte delegiert wurden
Die nationale Top Level Domain .ch
Die ccTLD .ch wird als offene Domain bezeichnet, da für die Registrierung eines Domain-Namens der zweiten Ebene (sog. Second Level Domain, z.B. br-legal.ch) kein Nachweis über einen Bezug zur Schweiz nötig ist. Die Registerbetreiberin, aktuell ist dies SWITCH, teilt die Domainnamen nach dem „first come, first served“-Prinzip zu, d.h. nach Reihenfolge der Gesuchseingänge. Missbräuche im Zusammenhang mit der Registrierung von Domain-Namen können deshalb in der Regel erst im Nachhinein bekämpft werden.
Die Bundeskanzlei wird aus diesem Grund eine zentrale Liste mit Bezeichnungen erstellen und diese regelmässig anpassen und aktualisieren. Auf der Liste sollen alle Bezeichnungen aufgeführt sein, die der Bund in der ccTLD .ch als schützenswert erachtet. Zu diesen gehören insbesondere
- Bezeichnungen für das Staatswesen und die bundesstaatliche Institutionen (z.B. bundesgericht.ch),
- Namen von Bundesräten und Bundeskanzlern (z.B. alainberset.ch) sowie
- Bezeichnungen von offiziellen Gebäuden (z.B. bundeshaus.ch).
Falls solche Bezeichnungen bereits von Dritten registriert wurden, will der Bund nur dann eine Übertragung anstreben, wenn andernfalls die Gefahr besteht, dass ihm ein erheblicher Schaden zugefügt werden könnte. Dazu, was dies konkret bedeutet und nach welchen Kriterien festgelegt wird, ob ein solcher Schaden entstehen kann, äussert sich der Bundesrat aber nicht.
Die generische Top Level Domain .swiss
Es ist davon auszugehen, dass die gTLD .swiss dem Bund von der ICANN im Laufe dieses Jahres zur Verwaltung zugesprochen wird. Nachdem die Fluggesellschaft Swiss, die sich ebenfalls um die gTLD beworben hatte, ihren Antrag im vergangenen Dezember zurückgezogen hat, steht der Zuteilung grundsätzlich nichts mehr im Weg (vgl. BR-News vom 27. November 2012).
Die Zuteilungspraxis zur neuen Domain wird sich erheblich von derjenigen von .ch unterscheiden. Die neue Domain soll nur dann vergeben werden, wenn der Anmelder einen Bezug zur Schweiz aufweist. Zudem soll der Registerbetreiber, voraussichtlich das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), bei mehreren Bewerbern entscheiden können, welcher Bewerbung Vorrang zu geben ist. Die Reihenfolge des Gesuchseingangs spielt somit keine Rolle.
Auch für diese Top Level Domain wird die Bundeskanzlei eine Liste mit schützenswerten Bezeichnungen erstellen. Der Bund kann als Verwalter der Domain hier bereits vorgängig gewisse Domains reservieren bzw. blockieren, sodass es zu keinen Übertragungsstreitigkeiten kommen sollte.
Ob sich der Bund bei der ICANN für weitere gTLDs bewerben wird, wird der Bundesrat von Fall zu Fall entscheiden. Eine Bewerbung mache aber nur dann Sinn, wenn sie in einem übergeordneten öffentlichen Interesse erfolge, wie dies bei .swiss der Fall war (vgl. BR-News vom 27. Juni 2012).
Andere generische Top Level Domains
Bei anderen gTLDs will der Bund immer dann aktiv werden, wenn
- das Ansehen der Schweizerischen Eidgenossenschaft als Ganzes,
- ein bundesgesetzlich regulierter Wirtschaftssektor oder
- ein anderer Sektor von übergeordnetem öffentlichem Interesse betroffen ist.
Aktiv werden will er allerdings nur dann, wenn eine Vertretung der betroffenen Sektoren darum ersucht. Anfragen einzelner Unternehmen sollen grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Second Level Domains, die der Bund verwenden möchte, sollen primär in generischen Top Level Domains registriert werden, die einen nicht-kommerziellen Charakter haben. Eine Registrierung in anderen Registern soll nur dann erfolgen, wenn die Registrierung für den Bund einen Mehrwert bietet. Verzichten will der Bund grundsätzlich darauf, Domain-Namen unter den ccTLD anderer Länder zu registrieren. Ausnahmen sind dabei ccTLD, die nicht als solche, sondern wie generische TLDs verwendet werden (z.B. .tv). Auch für die gTLD wird die Bundeskanzlei eine Liste mit schützenswerten Bezeichnungen erstellen, die nur durch den Bund benutzt werden sollten.
Bei der Umsetzung der ganzen Strategie werden neben dem BAKOM und der Bundeskanzlei zahlreiche weitere Verwaltungseinheiten mitarbeiten, so zum Beispiel das Institut für Geistiges Eigentum (IGE), das andere Bundesstellen in Verfahren über Domain-Übertragungen beraten wird.
Update vom 02.05.2013: Gemäss einer Pressemitteilung des BAKOM vom 30. April 2013 hat die ICANN bestätigt, dass die Schweizer Bewerbung die Anforderungen für eine neue Top Level Domain erfüllt. Das BAKOM hat die Umsetzungsarbeiten bereits aufgenommen. Die neue Domain soll voraussichtlich ab Herbst 2014 zur Verfügung stehen. Ab diesem Zeitpunkt wird es auch möglich sein, eine Internetadresse mit der Endung .swiss zu beantragen.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des Bundesrats vom 27. Februar 2013
- Strategie des Bundes für den Umgang mit Internet-Domain-Namen vom 27. Februar 2013
- BR-News: „ICANN publiziert Liste der „Early Warnings“ für neue Top-Level-Domains“
- BR-News: „Liste der Bewerber für neue Top-Level-Domains veröffentlicht“
- BR-News: „ICANN beschliesst historische Veränderung des Domain-Name-Systems“