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Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den mehrfachen Tour-de-France-Sieger Alberto Contador in einem fast hundertseitigen Urteil des Dopings schuldig gesprochen und für zwei Jahre gesperrt. Darüber hinaus wurde dem spanischen Radrennfahrer unter anderem der Tour-de-France-Sieg aus dem Jahr 2010 aberkannt. Er war anlässlich einer Dopingkontrolle während dieser Rundfahrt positiv auf Clenbuterol getestet worden. Der CAS erachtete Contadors Darstellung, wonach das Clenbuterol beim Verzehr von kontaminiertem Flesch in seinen Körper gelangt sei, als nicht wahrscheinlich. Einen Teil der Sperre hat Contador bereits verbüsst, er wird deshalb bereits im kommenden August wieder an Wettkämpfen teilnehmen dürfen. Hingegen werden sowohl die diesjährige Tour de France als auch die Olympischen Spiele in London ohne den Spanier stattfinden.
Sachverhalt
Der vom CAS zu beurteilende Sachverhalt spielte sich wie folgt ab: Der spanische Radfahrer Alberto Contador wurde im Juli 2010 an einem Ruhetag der Tour de France einem Dopingtest unterzogen. Bei der Analyse der A- und B-Probe wurden geringe Mengen von Clenbuterol, einer gemäss WADA-Liste verbotenen Substanz, festgestellt. Der spanische Radsportverband verurteilte Contador am 25. Januar 2011 zu einer einjährigen Sperre. Die Disziplinarkommission des Verbands hob diese aber nach Contadors Einspruch wieder auf. Dieses Urteil fochten die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) und der internationale Radsportverband (UCI) beim CAS an. Sie forderten, Contador sei mit einer zweijährigen Sperre zu bestrafen.
Einnahme über kontaminiertes Fleisch unwahrscheinlich
Um die zweijährige Sperre zu verhindern, hätte Contador beweisen müssen, wie die verbotene Substanz in seinen Körper gelangt ist und dass ihn kein Verschulden trifft. Contador stellte sich dabei auf den Standpunkt, dass die Clenbuterol-Spuren auf den Verzehr von kontaminiertem Fleisch zurückzuführen seien, welches sein Betreuer aus Spanien bezogen hatte. Die WADA und der UCI hingegen erklärten, dass der positive Dopingbefund eher auf eine Bluttransfusion oder einen kontaminierten Nahrungsmittelzusatz zurückzuführen sei.
Auf rund 40 Seiten des Urteils (CAS 2011/A/2384 und CAS 2011/A/2386) beschäftigte sich der CAS mit den verschiedenen Szenarien und entschied schliesslich, dass keine Fakten vorliegen würden, die eine Fleischkontamination als wahrscheinlich erscheinen liessen (vgl. Urteil, Rz. 327 ff.). Die Fleischkontaminationstheorie könne zwar nicht per se ausgeschlossen werden, aufgrund der vorliegenden Fakten sei sie jedoch äusserst unrealistisch: Das Problem von kontaminiertem Fleisch sei in Spanien – anders als beispielsweise in China und Mexiko – nicht bekannt. Weil die Lieferkette im vorliegenden Fall bis zum Viehzüchter zurückverfolgt werden könne, die bei diesem in den Jahren 2009 und 2010 stichprobenweise getesteten Tiere keine Auffälligkeiten aufwiesen und in Spanien strenge Gesetze herrschten, die den Gebrauch von Clenbuterol verbieten würden, sei eine Kontamination des Fleisches nahezu ausgeschlossen. Zudem sei bis heute kein anderer Athlet positiv auf Clenbuterol getestet worden, nachdem er spanisches Fleisch verzehrt habe. Als ebenso unwahrscheinlich erachtete der CAS eine Übertragung durch eine Bluttransfusion.
Der CAS kam deshalb zum Schluss, dass die Clenbuterol-Spuren mit grosser Wahrscheinlichkeit von einem verunreinigten Nahrungsmittelzusatz stammen müssen. Der CAS verwies dabei unter anderem auf den Fall der US-amerikanischen Schwimmerin Jessica Hardy (vgl. CAS-Urteil vom 21. Mai 2010). Diese liess nach einer positiven Dopingprobe ihre Nahrungsmittelzusätze untersuchen, welche sie von einem Hersteller bezogen hatte, der hunderte von US-amerikanischen Topathleten belieferte. In diesen Zusätzen wurde Clenbuterol nachgewiesen, was zeige, dass Clenbuterol ein Stoff sei, der in Nahrungsmittelzusätzen gefunden werden könne, selbst beim Bezug aus vermeintlich vertrauenswürdigen Quellen. Folglich sei das Szenario, dass Contador die verbotene Substanz über verunreinigte Nahrungsmittelzusätze zu sich genommen habe, das wahrscheinlichste. Mit anderen Worten: Bei Nahrungsergänzungsmitteln ist das Risiko, dass verbotene Substanzen enthalten sind, allgemein bekannt, weshalb ein Verschulden des Athleten selbst dann gegeben ist, wenn dieser das Clenbuterol nicht bewusst eingenommen hat oder die Quelle vertrauenswürdig war. Demnach stehe fest, dass Contador gegen Art. 21 der Anti-Doping-Richtlinien der UCI verstossen habe und entsprechend bestraft werden müsse.
2 Jahre Sperre: Tour de France und Olympiade ohne Contador
Die Sperre setzte der CAS daraufhin auf zwei Jahre fest, da Art. 293 der Anti-Doping-Richtlinien verbindlich eine Strafe von zwei Jahren vorsehe und kein Grund zur Reduktion der Strafe gegeben sei.
Die Sperre begann rückwirkend am 25. Januar 2011 zu laufen, die in den Jahren 2010 und 2011 bereits verbüsste Sperre von 5 Monaten und 19 Tagen kann sich der Radfahrer anrechnen lassen. Die Sperre wird somit am 5. August 2012 enden. Damit wird Contador sowohl die Tour de France 2012 als auch die Olympischen Spiele in London verpassen. Darüber hinaus wurden sowohl der Tour-de-France-Sieg aus dem Jahr 2010 als auch sämtliche Resultate, die Contador seit dem 25. Januar 2011 erzielte, annulliert.
Mit der Sperre und der Anullierung der Resultate ist das Verfahren für den Radfahrer allerdings noch nicht zu Ende. In einem weiteren Verfahren wird der CAS über den Antrag des UCI entscheiden, wonach Contador mit einer Busse von rund 2,5 Millionen Euro zu bestrafen sei. Zudem ist nicht auszuschliessen, dass der Spanier in naher Zukunft mit Schadenersatzforderungen ehemaliger Sponsoren oder Konkurrenten konfrontiert wird.
Das Urteil kann vom Spanier oder dem spanischen Verband noch ans Bundesgericht weitergezogen werden. Bisher fehlt eine Stellungnahme des Athleten oder des spanischen Verbands, ob ein Weiterzug erfolgen wird.
Kommentar
Anders als die über hundert Juniorennationalspieler oder die fünf mexikanischen Fussballspieler, die im vergangenen Jahr anlässlich der U17-Weltmeisterschaft in Mexiko beziehungsweise des Gold Cups in den USA nach dem Verzehr von kontaminiertem Fleisch positiv auf Clenbuterol getestet wurden (vgl. FIFA-Pressemitteilungen vom 12. und 18. Oktober 2011), wurde Alberto Contador nicht vom Dopingvorwurf freigesprochen. Der CAS begründete dies mit der geringen Wahrscheinlichkeit einer Kontamination von spanischem Fleisch. Jedoch konnte auch das Gericht nicht ganz ausschliessen, dass Contador das Clenbuterol durch kontaminiertes Fleisch zu sich genommen habe. Anders als in Mexiko sei eine Kontamination von Fleisch in Spanien aber äusserst unwahrscheinlich.
Interessant ist die Tatsache, dass dem Radsportler im Urteil mit keinem Wort vorgeworfen wird, das Clenbuterol absichtlich oder bewusst zu sich genommen zu haben. Zum Verhängnis wurde Contador aber wohl die Bestimmung von Art. 21 der Anti-Doping-Richtlinien der UCI, wonach der Sportler persönlich dafür verantwortlich ist, dass keine verbotene Substanzen in seinen Körper gelangen und er nur Nahrungsmittel zu sich nehmen soll, deren Zusammensetzung er kennt. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz, Verschulden, Fahrlässigkeit oder wissentliche Anwendung auf Seiten des Sportlers nachgewiesen werden (sog. «strict liability rule»). In gewissen Fällen kann die Sperre jedoch reduziert oder ganz aufgehoben werden (vgl. u.a. die CAS-Urteile in den Fällen Gasquet und Pobyedonostsev).
Aufgrund der Häufigkeit der Clenbuterol-Fälle in den letzten Jahren wurde von verschiedenen Seiten gefordert, eine zulässige Menge von Clenbuterol zu definieren. Die WADA erklärte Mitte letzten Jahres allerdings, dass sie nicht plane, einen solchen Grenzwert einzuführen (vgl. Pressemitteilung vom 15. Juni 2011). Sie kündigte allerdings an, bei positiven Befunden in Zukunft Einzelfallbetrachtungen vornehmen und die genauen Umstände untersuchen zu wollen. Zudem forderte die WADA die Sportler auf, bei Reisen in gefährdete Gebiete (insbesondere Mexiko und China), beim Verzehr von Fleisch besonders vorsichtig zu sein (vgl. Pressemitteilung vom 23. November 2011).
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung des CAS vom 6. Februar 2012
- Urteil des CAS vom 6. Februar 2012 (Verfahren CAS 2011/A/2384 und CAS 2011/A/2386)
- BR-News: „Bundesgericht weist Revision der Eisschnellläuferin Claudia Pechstein ab“
- BR-News: „CAS reduziert die Sperre gegen Gianni da Ros auf vier Jahre“
- BR-News: „CAS bestätigt die Sperre wegen Dopings gegen Davide Rebellin“
- BR-News: „BGer & Fussball: Internationaler Sportgerichtshof nicht befangen“
- Welt-Anti-Doping-Code (inoffizielle deutsche Übersetzung)
Ansprechpartner: Giuseppe Di Marco