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Im Schiedsverfahren zwischen der UEFA und dem Fussball-Schiedsrichter Oleg Oriekhov gab der Internationale Sportgerichtshof (CAS) am 18. Januar 2011 seine mit Spannung erwartete Entscheidung bekannt (siehe Medienmitteilung sowie das ungekürzte Urteil). Danach wies der CAS den Einspruch des ukrainischen Schiedsrichters ab und bestätigte den Entscheid des UEFA Berufungssenats (UEFA Appeals Body), Oleg Oriekhov wegen Verletzung von UEFA Verhaltensregeln lebenslang von allen Fussball-Wettbewerben zu sperren. Damit schützte der CAS die «Politik der Null Toleranz» der UEFA, gegen Spielmanipulationen im Fussball mit harten Sanktionen vorzugehen.
Im konkreten Fall ging es um das UEFA Europa League Spiel zwischen dem FC Basel und CSKA Sofia vom 5. November 2009, das von Oriekhov geleitet worden war. Im Zuge einer gross angelegten Untersuchung der Staatsanwaltschaft Bonn wurden Telefongespräche zwischen den Mitgliedern der kriminellen Organisation, die in Spielmanipulationen und Wettbetrug verwickelt war, abgefangen. Diese Telefonaufzeichnungen belasteten den Schiedsrichter Oriekhov schwer. Als die UEFA davon erfuhr, lud sie Oriekhov zu einer Anhörung am 30. November 2010 ein. Am 18. Februar 2010 suspendierte der Präsident der UEFA Kontroll- und Disziplinarkammer (UEFA Control and Disciplinary Body) Oriekhov vorübergehend von allen Fussballwettbewerben, bis ein Entscheid in der Sache vorliegen würde. Einen Monat später entschied die UEFA Kontroll- und Disziplinarkammer, Oriekhov lebenslänglich und weltweit von sämtlichen Fussballaktivitäten zu sperren. Der dagegen erhobene Rekurs von Oriekhov wies der UEFA Appeals Body am 18. Mai 2010 ab. Oriekhov gelangte anschliessend zum Internationalen Sportgerichtshof.
Gemäss CAS habe die UEFA nachweisen können, dass es vor und nach dem Fussballspiel zwischen dem FC Basel und CSKA Sofia zu wiederholten Kontakten zwischen Oriekhov und Mitgliedern der kriminellen Organisation kam. Der CAS berücksichtigte dabei als Beweise auch Protokollaufzeichnungen aus der Einvernahme von Ante Sapina, ein geständiges Mitglied dieser in Spielmanipulation verwickelten kriminellen Vereinigung, durch die Polizei Bonn vom 23. August 2010 sowie Presseberichte vom 10. Dezember 2010 über die öffentliche Anhörung eines weiteren Mitglieds der Organisation vor dem Bochumer Strafgericht. Interessant sind insbesondere die Aussagen von Ante Sapina, der nicht nur die Kontakte zu Oriekhov bestätigte, sondern zudem ausführte, dass Oriekhov zugesagt haben soll, dafür zu sorgen, dass in der zweiten Halbzeit zwei Tore fallen würden. Gemäss Sapina soll Oriekhov jedoch nicht gemäss Absprache gepfiffen haben und bereits in der ersten Halbzeit einen Elfmeter gewährt haben.
Anlässlich der am 15. Dezember 2010 anberaumten Schiedsverhandlung vor dem CAS verteidigte sich Oriekhov hauptsächlich mit den Argumenten, dass er nur nach dem fraglichen Fussballspiel Kontakt zu Personen gehabt habe. Diese hätten ihm für Spielmanipulationen Geld angeboten. Er habe jedoch sofort abgelehnt. Über diese Kontakte habe er die UEFA nicht informiert, weil er kein Englisch sprechen würde und auch nicht gewusst haben soll, an wen er sich hätte wenden sollen. Zudem habe er Angst um die Sicherheit seiner Familie gehabt.
Der CAS kam in seinem Urteil vom 18. Januar 2011 zum Schluss, dass, selbst wenn keine Spielmanipulationen von Oriekhov im Spiel des FC Basel gegen CSKA Sofia stattgefunden hätten, es erwiesenermassen zu Kontakten zwischen Oriekhov und Mitgliedern der Wettmafia kam. Diese boten ihm Geld für Spielmanipulationen an. Nach den Verhaltensregeln der UEFA hätte der Schiedsrichter diese Kontakte sofort der UEFA melden sollen. Aufgrund seiner unterlassenen Anzeige verstiess Oriekhov gegen Art. 5 des UEFA-Disziplinar-Reglements (Ausgabe 2008), der besagt, dass sich UEFA-Mitglieder, Vereine, Spieler und Schiedsrichter stets nach den Prinzipien der Loyalität, Integrität sowie Fairness zu verhalten haben und diese Prinzipien unter anderem bei direkter oder indirekter Beteiligung an Wettspielen oder ähnlichen Aktivitäten im Zusammenhang mit UEFA-Fussballspielen verletzt werden. Zudem verstiess Oriekhov gegen Art. 6 des UEFA-Disziplinar-Reglements (Ausgabe 2008), der speziell Schiedsrichtern verbietet, sich an Wettspielen im Zusammenhang mit von ihnen zu leitenden UEFA-Fussballspielen zu beteiligen. Art. 6 des UEFA-Disziplinar-Reglements verpflichtet ferner Schiedsrichtern, allfällige Bestechungsversuche sofort der UEFA zu melden.
Aufgrund der Schwere des Vorwurfes und der Bedeutung der Sache für den Fussballsport erachtete der CAS die von der UEFA auferlegte lebenslange Verbannung von allen Fussball-Wettbewerben als verhältnismässig. Der CAS legitimierte damit die von der UEFA verfolgte «Politik der Null Toleranz» gegen jede Art von Korruption und Spielmanipulation im Fussballsport. Bereits im Februar 2010 hatte die UEFA den Schiedsrichter Novo Panic auf Lebenszeit von allen Fussballaktivitäten gesperrt. Ihm wurde vorgeworfen, das Qualifikationsspiel zur Europameisterschaft der U21 vom 18. November 2009 zwischen der Schweiz und Georgien manipuliert zu haben.
Weitere Informationen:
- Medienmitteilung des CAS vom 18.01.2011 betr. Oleg Oriekhov
- Urteil des CAS Nr. 2010/A/2172 vom 18.01.2011 betr. Oleg Oriekhov
- UEFA-Mitteilung vom 19.01.2011, CAS bestätigt lebenslange Sperre gegen Oleg Oriekhov
- Swissblawg.ch vom 19.01.2011, Schiedsrichter wegen Korruption durch das CAS lebenslang gesperrt
Ansprechpartner: Giuseppe Di Marco