Europapokal Sperre

CAS bestätigt einjährige Europapokalsperre gegen den FC Málaga wegen Verletzung der Financial-Fair-Play-Regeln


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Vor kurzem hat der Internationale Sportgerichtshof (CAS) seine erste Entscheidung zu den Financial-Fair-Play-Regeln der UEFA veröffentlicht. Er hat ein Rechtsmittel des spanischen Vereins FC Málaga abgewiesen. Dieser war von der UEFA wegen eines Verstosses gegen die genannten Regeln für ein Jahr von sämtlichen europäischen Wettbewerben ausgeschlossen und mit einer Busse von 300‘000 Euro bestraft worden, weil er überfällige Verbindlichkeiten nicht bzw. zu spät bezahlt hatte. Der CAS bestätigte die Sanktionen der UEFA vollumfänglich.

Financial Fair Play

Aufgrund massiv ansteigender Spielergehälter und Ablösesummen können heute viele Fussballklubs ihre Ausgaben nicht mehr durch laufende Einnahmen decken und müssen auf Kredite zurückgreifen oder sind auf private Investoren angewiesen. Um dieser Entwicklung entgegenzuwirken, billigte das UEFA-Exekutivkomitee im September 2009 einstimmig ein Konzept für finanzielles Fairplay („Financial Fair Play“). Die Vereine sind aufgrund der Financial-Fair-Play-Regeln namentlich gezwungen, ihren Pflichten in Sachen Transfers und Mitarbeiterbezahlung jederzeit nachzukommen sowie die Ausgaben in einem Betrachtungszeitraum von drei Jahren im Rahmen der Einnahmen zu halten.

Erfüllen die Klubs die Regeln zum finanziellen Fairplay und zur Klublizenzierung nicht, kann die UEFA sie sanktionieren, namentlich mit Bussen oder Sperren. Die Regeln werden innerhalb von drei Jahren schrittweise eingeführt und werden auf die Saison 2013/14 vollumfänglich in Kraft treten. Zum ersten Mal nach den neuen Regularien beurteilt werden somit die Geschäftsberichte der Saison 2013/14. Bereits seit Sommer 2011 überwacht die UEFA jedoch alle Transfers und Ausgaben für Mitarbeiter der Klubs. Bis zur vollständigen Inkraftsetzung der Financial-Fair-Play-Regeln kann die UEFA fehlbare Klubs gestützt auf das Reglement zur Klublizenzierung und zum finanziellen Fairplay sanktionieren.

Sperre und Busse wegen überfälligen Verbindlichkeiten

Ende Dezember des vergangenen Jahres sprach die UEFA bzw. die zuständige UEFA-Finanzkontrollkammer für Klubs (FKKK) erstmals Sanktionen gestützt auf diese Financial-Fair-Play-Regeln aus: Sie belegte den diesjährigen Champions-League-Viertelfinalisten FC Málaga mit einer Busse von 300‘000 Euro und einer Sperre für sämtliche UEFA-Klubwettbewerbe für die Saison 2013/14. Gemäss der Entscheidung der UEFA verstiess der spanische Klub gegen die Financial-Fair-Play-Regeln der UEFA, indem er überfällige Verbindlichkeiten gegenüber anderen Vereinen sowie den spanischen Steuerbehörden nicht beglichen hatte (vgl. Pressemitteilung vom 21.12.2012). Eine weitere Einjahressperre wurde auf Bewährung ausgesetzt: Sollte Málaga den Zahlungspflichten gegenüber anderen Klubs, Arbeitnehmern, Sozialversicherungsinstitutionen und Steuerbehörden nicht innert einer gewissen Frist nachkommen, würde diese ebenfalls in Kraft treten. Da der Klub die betroffenen Forderungen schliesslich fristgerecht bezahlte, trat die zweite Sperre nicht in Kraft (vgl. Pressemitteilung vom 21.05.2013).

Neben Málaga wurden am gleichen Tag sieben weitere Vereine – teilweise ebenfalls auf Bewährung – von allen europäischen Klubwettbewerben ausgeschlossen und/oder gebüsst (vgl. Pressemitteilung vom 21.05.2013).

CAS: Entscheidung der UEFA vollumfänglich bestätigt

Der FC Málaga zog die Entscheidung an den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) weiter und forderte von diesem, das Urteil aufzuheben. Zumindest seien aber die Sanktionen zu reduzieren.

In seiner ersten Entscheidung rund um die Financial-Fair-Play-Regeln der UEFA wies der CAS das Rechtsmittel vollumfänglich ab und bestätigte die Entscheidung der UEFA (vgl. Urteil vom 11.06.2013). Das vollständige und begründete Urteil wird in den nächsten Wochen veröffentlicht. Dieses kann der spanische Klub an das Schweizerische Bundesgericht weiterziehen, welches die Entscheidung allerdings nur auf Verfahrensfehler prüfen kann. Da es sich vorliegend um die erste Entscheidung zum Thema handelt, ist trotzdem nicht auszuschliessen, dass sich auch das Bundesgericht noch damit befassen muss.

Auch EU-Kommission sieht Handlungsbedarf

Die Entscheidung des CAS dürfte die UEFA in ihrer Meinung bestärken, auf dem richtigen Weg zu sein. Jedenfalls ist sie „erfreut darüber“, dass der CAS die FKKK-Entscheidung bestätigt hat (vgl. Pressemitteilung vom 11.06.2013). Sie steht mit ihren Bemühungen um finanzielle Fairness aber ohnehin nicht alleine da. Auch die Europäische Kommission hat zu Beginn des Jahres eine Studie zu den Spielertransfers und den Wettbewerbsbedingungen im europäischen Fussball veröffentlicht (vgl. dazu BR-News vom 13.03.2013). Die Kommission stellt darin ebenfalls fest, dass im europäischen Fussball in finanzieller Hinsicht kein angemessenes Gleichgewicht und keine gerechten Ausgangsbedingungen herrschen. Aus diesem Grund hat sie mehrere Empfehlungen an die Sportverbände (namentlich die UEFA und die FIFA) gerichtet, die im April 2013 in einer Expertengruppe beraten wurden. Ein Bericht soll bis Ende Jahr vorliegen. Die von der Kommission vorgeschlagenen Massnahmen umfassen beispielsweise die Einführung einer sog. „Fairplay-Gebühr“ auf hohen Ablösesummen, eine Begrenzung der Anzahl Spieler pro Verein sowie die Förderung des finanziellen Fairplays. Man darf deshalb auf den Bericht sowie auf die weitere Entwicklung und Rechtsprechung rund um das finanzielle Fairplay gespannt sein.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Giuseppe Di Marco


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