CAS reduziert die Sperre gegen Gianni da Ros auf vier Jahre


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Das Internationale Sportgerichtshof (CAS) mit Sitz in Lausanne hiess am 17. August 2010 die Beschwerde des 24-jährigen italienischen Radrennfahrers Gianni da Ros gegen den Entscheid des Italienischen Olympischen Komitees (CONI) teilweise gut. Dieses verhängte gegen den Athleten eine Rekordsperre von 20 Jahren aufgrund mehrerer Verstösse gegen den Anti-Doping Code der Welt Anti-Doping Agentur (WADA).

Gianni da Ros war am 11. März 2009 im Rahmen einer gross angelegten Anti-Doping Aktion von der italienischen Polizei wegen Dopinghandels und Verletzung der folgenden Bestimmungen des Anti-Doping Codes verhaftet worden:

  • 2.2. (Anwendung oder Versuch der Anwendung eines verbotenen Wirkstoffes oder einer verbotenen Methode),
  • 2.6. (Besitz verbotener Wirkstoffe oder Methoden),
  • 2.7. (Inverkehrbringen oder versuchtes Inverkehrbringen von verbotenen Wirkstoffen oder Methoden) und
  • 2.8. (Verabreichung oder versuchte Verabreichung von bei Wettkämpfen verbotenen Wirkstoffen oder Methoden bei Athleten).

Das CAS bestätigte die Verstösse des Radrennfahrers gegen die Bestimmungen 2.2., 2.6. und 2.7. des Anti-Doping Codes. Mangels genügenden Nachweisen verneinte es indessen die Verletzung gegen Ziffer 2.8. des Anti-Doping Codes. Zudem befand das CAS die Höhe der Sperre von 20 Jahren als unberechtigt, reduzierte diese im Sinne von Art. 10.3.2. des Anti-Doping Codes auf vier Jahre und setzte den Beginn der Sperre auf den 12. März 2009, den Tag nach seinem Ausschluss aus seinem damaligen Profi-Team Liquigas.

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Ansprechpartner: Giuseppe Di Marco


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