CH-Zoll: Gewisse IT-Produkte ab Januar zollfrei


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Der Bundesrat hat in einer Verordnung beschlossen, gewissen IT-Produkten ab 1. Januar 2012 Zollfreiheit zu gewähren. Er setzt damit ein WTO-Übereinkommen um. Ab Neujahr können unter anderem Multifunktionsdrucker und Flachbildschirme zollfrei in die Schweiz eingeführt werden. Die Konsumenten und Unternehmen dürfen sich somit auf günstigere Preise im Bereich der IT-Produkte freuen.

Ab dem 1. Januar 2012 geniessen Multifunktionsdrucker (Tarifnummer 8443.3100), Flachbildschirme (8531.8020), Set-Top-Boxen (8528.7110), Telekommunikationskabel (8544.4930) sowie bestimmte Kopfhörer (8518.9011) Zollfreiheit. Sie können folglich ab dem genannten Datum unabhängig von ihrem Ursprung zollfrei in das schweizerische Zollgebiet eingeführt werden. Der Bundesrat erwartet, dass Schweizer Unternehmen und Konsumenten durch die Anpassung des Zolltarifs in Zukunft günstiger einkaufen können und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt wird. In seiner Pressemitteilung hält der Bundesrat ergänzend fest, dass es in der Schweiz keine Unternehmen gibt, welche die betroffenen IT-Produkte herstellen. Die zollfreie Einfuhr der genannten Produkte kann deshalb nicht zu einer Benachteiligung von schweizerischen Unternehmen führen, sodass davon ausgegangen werden kann, dass sämtliche Marktteilnehmer von der Zollfreiheit profitieren werden.

Die Anpassung des Zolltarifs geschieht in Umsetzung des WTO-Übereinkommens über die Informationstechnologie, dem sich die Schweiz im Jahr 1998 angeschlossen hat. Neben der Anpassung des Zolltarifs auf dem Verordnungsweg (vgl. Art. 9 Abs. 1 und 9a ZTG) wird auch die Schweizer WTO-Verpflichtungsliste angepasst. Diese muss jedoch noch durch das Parlament genehmigt werden. Die Änderung der Liste wird deshalb ab 1. Januar 2012 vorerst provisorisch angewendet, unter Vorbehalt der Genehmigung durch das Parlament.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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