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Die Liste der Freihandelspartner der Schweiz steigt weiter: Neu zählen auch Bosnien und Herzegowina sowie die zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama zu den Nationen, mit denen die Schweiz bzw. die EFTA Freihandelsabkommen abgeschlossen haben. Die neuen Abkommen, welche den Handel zwischen den betroffenen Staaten weitgehend von Zöllen befreien, wurden Ende Juni unterzeichnet und werden nach ihrer Ratifizierung in Kraft treten. Am ersten Juli ist zudem Kroatien der EU beigetreten. Für Einfuhren und Ausfuhren aus und nach Kroatien gelten somit ab sofort die Bestimmungen der Abkommen zwischen der Schweiz und der Europäischen Union.
Neue Freihandelsabkommen unterzeichnet
Am 24. Juni 2013 haben die EFTA-Staaten zwei neue Freihandelsabkommen unterzeichnet. Neu gehören Bosnien und Herzegowina, Costa Rica und Panama zu den EFTA-Freihandelspartnern. Die Abkommen müssen nun noch ratifiziert werden. Dafür ist die Genehmigung durch die Bundesversammlung erforderlich. Wann diese über die Abkommen befinden wird und wann diese in Kraft treten werden, ist zurzeit noch nicht bekannt.
Abkommen mit Bosnien und Herzegowina
Nach Kroatien, Mazedonien, Serbien, Albanien und Montenegro ist Bosnien und Herzegowina der sechste Freihandelspartner der EFTA in der Westbalkanregion. Mit dem Abkommen sollen einerseits die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit dem südosteuropäischen Staat verstärkt und andererseits die Nachteile beseitigt werden, die für schweizerische Exportunternehmen gegenüber EU-Exporteuren seit Inkrafttreten des Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen zwischen der EU und Bosnien und Herzegowina bestehen.
Das Freihandelsabkommen wird namentlich den Handel mit Industrieprodukten einschliesslich Fisch und anderen Meeresprodukten sowie landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten liberalisieren. Bis im Jahr 2018 sollen sämtliche Zölle in diesem Bereich beidseitig vollständig abgebaut sein.
Bisher profitiert Bosnien und Herzegowina als sogenanntes Entwicklungsland von einseitigen Zollpräferenzen. Wareneinfuhren aus dem Westbalkanstaat in die Schweiz sind in der Regel zollfrei, sofern die APS-Ursprungsbedingungen erfüllt sind.
Wie üblich wird der Handel mit unverarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen nicht im EFTA-Freihandelsabkommen, sondern in einem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Bosnien und Herzegowina geregelt. In diesem Bereich werden die Zölle nur auf gewissen Erzeugnissen wie beispielsweise Fleisch oder Milchpulver gesenkt bzw. beseitigt.
Abkommen mit Costa Rica und Panama
Das zweite am 24. Juni unterzeichnete Abkommen, das Freihandelsabkommen mit den zwei zentralamerikanischen Staaten Costa Rica und Panama, hat einen umfassenden Geltungsbereich. Es beinhaltet insbesondere Liberalisierungsverpflichtungen für den Handel mit Industrieprodukten, verarbeiteten Landwirtschaftserzeugnissen, Fisch und Meereserprodukten. Anders als in allen anderen EFTA-Freihandelsabkommen sind auch Basisagrarprodukte, also unverarbeitete Landwirtschaftserzeugnisse, vom Abkommen erfasst. Die Schweiz wird somit kein separates, bilaterales Landwirtschaftsabkommen unterzeichnen müssen.
Darüber hinaus sollen diverse Bestimmungen zu Handelserleichterungen, zum Abbau technischer Handelshemmnisse, zum Schutz des Geistigen Eigentums sowie zur technischen Zusammenarbeit die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen mit den beiden Staaten weiter verbessern.
In Bezug auf die Industrieprodukte, Fisch und Meeresprodukte sowie verarbeitete Landwirtschaftsprodukte gewähren Costa Rica und Panama den EFTA-Staaten Marktzugangsbedingungen, die vergleichbar sind mit jenen, die sie der EU zugestehen. Dadurch sollen die bisher bestehenden Benachteiligungen von Exporteuren aus den EFTA-Ländern beseitigt werden. Nach Übergangfristen von in der Regel fünf bis zehn Jahren nach Inkrafttreten des Abkommens werden insbesondere alle Industrieprodukte sowie Fisch und andere Meeresprodukte von einem zollfreien Zugang auf den costa-ricanischen und panamaischen Markt profitieren.
Kroatien seit dem 1. Juli 2013 EU-Mitglied
Ein anderes Freihandelsabkommen hingegen haben die Schweiz bzw. die EFTA per 1. Juli 2013 gekündigt. Da Kroatien mit diesem Datum der EU beigetreten und damit zum 28. Mitgliedstaat der Europäischen Union geworden ist, sind für Ein- und Ausfuhren aus und nach Kroatien neu das Freihandelsabkommen bzw. das bilaterale Landwirtschaftsabkommen zwischen der Schweiz und der EU massgebend. Dies bedeutet insbesondere, dass neu auch die diagonale Kumulation mit Ursprungswaren aus Kroatien zulässig ist. Bisher war nur eine bilaterale Ursprungskumulation möglich.
Update: Am 4. September 2013 hat der Bundesrat die Botschaft zum Freihandelsabkommen mit den zentralamerikanischen Staaten veröffentlicht und an das Parlament überwiesen (vgl. Pressemitteilung vom 04.09.2013).
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des SECO vom 24. Juni 2013
- Pressemitteilung der EFTA vom 24. Juni 2013
- Botschaft zum FHA mit Costa Rica und Panama
- Weitere Informationen zum FHA mit Costa Rica und Panama
- Factsheet zum FHA mit Costa Rica und Panama
- Informationen der EFTA zum FHA mit Costa Rica und Panama (englisch)
- Weitere Informationen zum FHA mit Bosnien und Herzegowina
- Factsheet zum FHA mit Bosnien und Herzegowina
- Informationen der EFTA zum FHA mit Bosnien und Herzegowina (englisch)
- Informationen der Eidg. Zollverwaltung zum Handelspartner Kroatien
- Informationen des SECO zur Anpassung der Zollkonzessionen für Kroatien
- Zirkular der Eidg. Zollverwaltung zum EU-Beitritt Kroatiens
- Weitere Informationen des EDA zum neuen EU-Mitgliedstaat
- BR-News: „CH-Zoll: Freihandelsabkommen mit Montenegro unterzeichnet“
- BR-News: „CH-Zoll: Neue Freihandelsabkommen mit Kolumbien, Peru und Hongkong“
- BR-News: „CH-Zoll: Freihandelsabkommen mit der Ukraine tritt am 1. Juni 2012 in Kraft“