Ihr Kontakt
Nach einigen Verzögerungen hat die Eidg. Zollverwaltung am 30. Mai 2011 mitgeteilt, dass die Registrierung als „zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“ (AEO) in der Schweiz ab sofort möglich ist. Die für die Registrierung erforderlichen Formulare sind nun unter www.aeo.admin.ch abrufbar.
Wie bereits in unserem Beitrag vom 3. März 2011 dargestellt, wurde im Rahmen der Umsetzung eines Abkommens zwischen der Schweiz und der EU über Zollerleichterungen und zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen auch in der Schweiz der sog. AEO-Status nach dem europäischen Vorbild geschaffen. Dieser Status wird juristischen Personen nach einem ausführlichen Zertifizierungsprozess (Dauer ca. 3 Monate) erteilt, wenn sie die verschiedenen Voraussetzungen in Art. 112b f. der Zollverordnung erfüllen und damit in Bezug auf die Sicherheit der internationalen Lieferkette als zuverlässig gelten. Unternehmen mit AEO-Status werden verschiedene Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Kontrollen im Warenverkehr mit Nicht-EU-Staaten gewährt.
Die Einleitung der Registrierung als zugelassener Wirtschaftsbeteiligter (AEO) setzt die Einreichung eines offiziellen Antrags sowie des Fragebogens zur Selbstbewertung in den dafür vorgesehenen Formularen voraus. Diese sind nun – wie die Eidg. Zollverwaltung am 30.5.2011 mitteilte – in den definitiven Fassungen unter www.aeo.admin.ch veröffentlicht worden.
Weitere Informationen:
- Formular: «Antrag für AEO-Status»
- Formular: «Fragebogen zur Selbstbewertung»
- Mitteilung der Eidg. Zollverwaltung vom 30.5.2011
- BR-News: «CH-Zoll: Registrierungsverfahren für AEO-Status läuft in Kürze an»
- BR-News: «ZOLL: „Security Amendment“ – 24 h-Regel im Verkehr CH-EU wird verhindert»
- FAQs zum AEO-Status
- Leitlinien der Eidg. Zollverwaltung
- Leitlinien der EU
- Art. 112a ff. der Zollverordnung
- Abkommen zwischen der Schweiz und der EU über die Erleichterung der Kontrollen und Formalitäten im Güterverkehr und über zollrechtliche Sicherheitsmassnahmen
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann