CH-Zoll: Revision des Zolltarifs per 1. Januar 2012


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Der Weltzollrat hat die internationale Nomenklatur revidiert («HS 2012»). Die Schweiz passt ihren Zolltarif per 1. Januar 2012 dieser Revision an. Durch die Anpassungen soll den neusten technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen Rechnung getragen werden. Es wurden über 200 Anpassungen vorgenommen und unter anderem diverse neue Tarifnummern geschaffen. Die Zollbelastung der Waren ist von der Revision nicht betroffen.

Die Anpassungen des Zolltarifgesetzes (ZTG) wurden in einer Verordnung des Bundesrats beschlossen. Die Verordnung betrifft die Änderung des Zolltarifs, die Korrektur von Übersetzungs- und Interpretationsfehlern und die Änderung weiterer Gesetze, welche sich auf den Zolltarif beziehen. Der Bundesrat hat bestimmt, dass die Änderungen am 1. Januar 2012 in Kraft treten. Der schweizerische Zolltarif basiert auf der Nomenklatur der Weltzollorganisation (WZO). Diese hat das so genannte Harmonisierte System (HS) im Juni 2009 zum fünften mal revidiert. Aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen muss die Schweiz diese Anpassungen ab Januar 2012 übernehmen.

Die Revision betrifft insbesondere eine Erweiterung der Zollkapitel im Agrarbereich (Kapitel 1-24). In diesem Bereich wurde rund die Hälfte der 220 Anpassungen vorgenommen. Besonders betroffen ist der Fischbereich (Kapitel 3), in welchem umfassende Veränderungen vorgenommen wurden. Durch die erfolgten Änderungen soll die Aussagekraft der Handelsstatistik und die Überwachung des internationalen Handels im Nahrungsmittelbereich verbessert werden. Die genannte Anpassung erfolgte auf Initiative der Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der UNO (FAO). Weiter wurde der Geltungsbereich der Zolltarifkapitels 30 erweitert. Von diesem Kapitel sind neu explizit auch Biopharmaka erfasst. Damit wurde einem Antrag der Schweiz entsprochen. Darüber hinaus wurde der Tarif um zahlreiche neue Tarifnummern und Überschriften für bisher nicht oder nicht ausdrücklich genannte Waren ergänzt (z.B. Biodiesel, Spielkonsolen, Wasserpfeifentabak und Holzpellets). Daneben wurden allerdings auch diverse Tarifnummern und Überschriften aufgehoben oder geändert. Von der Revision unberührt bleibt hingegen die Zollbelastung der Waren.

Um mit den neusten technologischen Entwicklungen Schritt halten zu können, wird die Nomenklatur durch die WZO auch in Zukunft regelmässig angepasst. Mit der nächsten Revision kann im Jahr 2017 gerechnet werden.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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