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Das Bauhandwerkerpfandrecht, die gesetzlich vorgesehene Sicherungsmöglichkeit der Werklohnforderung der Handwerker, ist mittlerweile zu einer festen Institution des Schweizer Rechts geworden. Trotzdem tauchen nach wie vor immer wieder Fragen rund um das Bauhandwerkerpfandrecht und dessen gerichtliche Geltendmachung auf.
Der nachfolgende Blogbeitrag mit 10 Q&A zum Bauhandwerkerpfandrecht in der Schweiz soll der Klarstellung gewisser fundamentaler Fragen dienen und bietet eine kurze Übersicht über die zentralen Fallstricke und prozeduralen Knackpunkte im Zusammenhang mit dem Bauhandwerkerpfandrecht.
- Wer kann ein Bauhandwerkerpfandrecht eintragen lassen?
- Wer trägt das Risiko, dass gegen ihn ein Bauhandwerkerpfandrecht eingetragen wird?
- Welche Leistungen kann ich durch das Bauhandwerkerpfandrecht sichern lassen?
- Welche Leistungen kann ich nicht durch das Bauhandwerkerpfandrecht sicherstellen lassen?
- Was kann ich mit einem Bauhandwerkerpfandrecht belasten lassen?
- An welche wichtigen Fristen habe ich mich im Rahmen der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts zu halten?
- Kann ich das Bauhandwerkerpfandrecht durch die Leistung einer hinreichenden Sicherheit ablösen?
- Wie kann ich die Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes veranlassen?
- Wie stehen die Bauhandwerkerpfandrechte der Unternehmer zueinander?
- Wie kann ich mich vor der Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechtes schützen?
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