Das Bundesgesetz über die Verminderung von Treibhausgasemissionen CO2-Gesetz wird abgelehnt


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Die Schweiz hat im Dezember 2020 anlässlich des Climate Ambition Summit zum fünfjährigen Bestehen des Pariser Übereinkommens, bekanntgeben, dass sie ihr NDC (Nationally Determined Contribution) verschärft: Die Schweiz wolle bis 2030 mindestens 50 Prozent weniger Treibhausgase im Vergleich zu 1990 ausstossen. Die 50-prozentige Emissionsverminderung ist damit neu ein Mindestziel des schweizerischen Bundesrates im Umweltschutz.

Dazu braucht es eine Verschärfung des aktuell bis Ende 2021 geltenden CO2-Gesetzes mit dem Ziel einer sehr deutlichen Reduktion des CO2-Ausstosses in der Schweiz gegenüber heute. Gegen die vom Parlament ausgearbeitete Gesetzesvorlage wurde das Referendum ergriffen. Am 13. Juni 2021 hat nun das Schweizer Volk dem Gesetz mit knappem Mehr eine Absage erteilt.

Mit dem Gesetz hätte ein breites Instrumentarium geschaffen werden sollen, um über Lenkungsabgaben und Investitionen eine bessere CO2-Bilanz zu erzielen:

  • Höhere CO2 Abgaben auf fossilen Brennstoffen sowie neue Flugticketabgabe und höhere Kompensationspflicht für Treibstoffimporteure.
  • Befreiung von den CO2 Abgaben für alle Betriebe, welche in Klimaschutzmassnahmen des Betriebes investieren.
  • Die heute bestehenden Klimafonds und Technologiefonds für die Förderung klimaneutraler Technologien wären in einen neuen Klimafonds zusammengelegt worden, welcher für Gebäudesanierungen, andere klimafreundliche Investitionen (z.B. Ladestationen für Elektroautos) sowie zur Technologieförderung eingesetzt werden kann. Zudem hätten Städte und Gemeinden sowie Bergregionen Gelder erhalten, um Gefahren, die durch den Klimawandel entstehen, begegnen zu können.
  • Vorgaben für Autos und Gebäude wären verschärft worden. Während Neubauten grundsätzlich kein CO2 mehr hätten ausstossen dürfen, wären die Vorgaben bei bestehenden Gebäuden nur bei Ersatz bestehender Heizungen relevant geworden. Dann hätte eine neue Obergrenze für den CO2-Ausstoss pro Quadratmeter Wohnfläche gegolten, der sukzessive verschärft worden wäre.

Unabhängig vom Ausgang dieser Abstimmung hat die FINMA die im CO2-Gesetz vorgesehene Berichterstattung über Klimarisiken teilweise umgesetzt. Sie hat die ihr unterstellten Institute verpflichtet, im Rahmen des Risk Reporting auch qualitative und quantitative Aussagen zu den Folgen des Klimawandels und die für die Finanzinstitute damit verbundenen finanziellen Risiken zu machen.

Mit der Ablehnung steht zunächst fest, dass die härteren Vorgaben bei Neubauten und Sanierungen nicht kommen werden, womit der heutige Spielraum bestehen bleibt. Da die Instrumente des aktuellen CO2-Gesetz Ende des Jahres auslaufen, muss das Parlament entscheiden, ob sie diese Instrumente nochmals verlängern. Sodann ist eine CO2 Light Gesetzgebung bereits am Abstimmungssonntag in Diskussion, um die weniger umstrittenen Punkte in einem neuen Gesetz regeln zu können. Da Kritik an verschiedenen Teilen des Gesetzes laut wurden, ist nicht klar, welche Teile in ein solches Light-Gesetz aufgenommen werden könnten. Sodann ist davon auszugehen, dass der Bundesrat über die Bücher gehen wird und einen Gesetzesentwurf vorlegen wird, welcher den CO2-Zielen mit alternativen Massnahmen zum Durchbruch verhelfen soll. Einig sind sich alle einzig darüber, dass der CO2-Ausstoss global signifikant gesenkt werden muss, um die klimatischen Veränderungen aufhalten zu können. Welche Bedeutung die Schweiz dabei spielen soll oder muss und wie dies erreicht werden soll, darüber scheiden sich die Geister offenbar im Schweizervolk.


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