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Am 1. Januar 2019 ist das neue internationale Insolvenzrecht der Schweiz in Kraft getreten. Sabina Schellenberg und Yannik Hässig geben in diesem Artikel einen Überblick über die Revision und analysieren, inwiefern die Zuführung von Vermögenswerten aus der Schweiz in ausländische Insolvenzverfahren dadurch vereinfacht wurde.
Die Revision wurde notwendig, da die bisherige Rechtslage insbesondere aufgrund seiner protektionistischen Elemente kritisiert wurde. Dies war auch in unserer Beratung von ausländischen Anwälten und Insolvenzverwaltern regelmässig Thema. Im Vergleich zu anderen europäischen Ländern verfügte die Schweiz über offensichtliches Modernisierungs- und Öffnungspotential.
Die wichtigsten Diskussionspunkte der letzten Jahre waren dabei:
- Wie können ausländische Insolvenzverwalter auf das Vermögen von Schuldnern in der Schweiz zugreifen?
- Wie können sie Forderungen gegen Drittschuldner in der Schweiz durchsetzen?
- Wie können Vermögenswerte aus der Schweiz der Insolvenzmasse eines ausländischen Hauptinsolvenzverfahrens zugeführt werden?
Wir haben für Sie ein PDF zusammengestellt, welches einen Überblick über die Grundlagen des neuen internationalen Insolvenzrechts der Schweiz gibt. Unser PDF ist in folgende Punkte strukturiert:
- Anerkennungsvoraussetzungen
- Anerkennungs- und Hilfskonkursverfahren
- Anfechtungsansprüche
- Kritische Würdigung
Klicken Sie hier um das PDF herunterzuladen.