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Die Bearbeitung von personenbezogenen Daten ist nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nur zulässig, sofern sie sich auf einen Erlaubnistatbestand stützten kann. Bereits zu diesem grundlegenden Punkt bestehen gerade im Kontext des Online-Vertriebs zahlreiche offene Fragen. Vor diesem Hintergrund haben Lukas Bühlmann und Hatun Metin einen Beitrag mit dem Titel «Datenschutz im E-Commerce» verfasst, der im Jusletter vom 15. Oktober 2018 (Schwerpunkt-Ausgabe «Vertriebsvertragsrecht») veröffentlicht wurde.
Nach einer eingehenden Analyse des räumlichen Anwendungsbereichs der DSGVO und einer Erläuterung der datenschutzrechtlichen Grundsätze gehen die Autoren auf die Datenverarbeitungen im Rahmen der folgenden Sachverhalte ein:
- Aufruf einer Website (Stichwort: Logfiles)
- Verwendung von Tracking- und Webanalysetools
- Verwendung von Social Media zur Verkaufsförderung
- Preisgabe von Daten zur Durchführung einer Bestellung
- Eröffnung eines Kundenkontos
- Bonitätsprüfungen / Scoring
- Anmeldung zum Newsletter
- Weitergabe der Daten zwecks Versendung der Ware
- Verwendung der Einkaufsdaten für weitere Zwecke
Weitere Informationen:
- MLL-News vom 10.12.2018: «EU-Datenschützer (EDSA) veröffentlichen Entwurf der Leitlinien zum räumlichen Anwendungsbereich der DSGVO»
- MLL-News vom 10.12.2018: «DE-Datenschützer veröffentlichen Orientierungshilfe für Direktwerbung – wann besteht ein überwiegendes berechtigtes Interesse?»
- MLL-News vom 10.12.2018: «OGH zum Kopplungsverbot nach der DSGVO: hohe Anforderungen an Freiwilligkeit der Werbeeinwilligung bei Vertragsschluss»