DE: Werbung mit » CE-geprüft » ist irreführend


Ihr Kontakt

Gastautor: Fabian Reinholz, HÄRTING Rechtsanwälte, Berlin.

Bei Werbung mit Gütezeichen, Prüfungs- oder Testergebnissen ist stets Vorsicht geboten. Dies hat ein kürzlich veröffentlichtes Urteil des Oberlandgerichts Frankfurt am Main einmal mehr bestätigt. Darin wird die Werbung für Produkte mit der Angabe „ CE-geprüft “ als Verstoss gegen deutsches Wettbewerbsrecht beurteilt.

Urteil des OLG Frankfurt a.M.

Im zugrundeliegenden Fall hatte der Beklagte Spielzeugwaren mit dieser Angabe beworben. Eine derartige Bewerbung der Produkte ist nach Ansicht des Gerichts irreführend im Sinne des § 5 UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) und daher vom Beklagten künftig zu unterlassen.

In der Begründung seines Urteils (Az. 4 U 88/11) stellt das Gericht klar, dass die Angabe „ CE-geprüft “ bei dem angesprochenen Verkehr den Eindruck erwecke, eine vom Hersteller unabhängige Stelle habe das Spielzeug einer Prüfung unterzogen. Dieser Eindruck sei unzutreffend, da der Hersteller mit der Verwendung des CE-Zeichens tatsächlich nur bestätige, dass er selbst in einer Art Eigenkontrolle die Konformität seines Produktes mit den einschlägigen Vorschriften geprüft habe. Die vor allem durch die Bezeichnung „geprüft“ hervorgerufene Fehlvorstellung sei geeignet, den Verbraucher bei seiner Kaufentscheidung zu beeinflussen.

Kommentar

Wer mit Gütezeichen, Prüfungs- oder Testergebnissen wirbt, bewegt sich im Blickfeld des Wettbewerbsrechts, da die Verwendung solcher Merkmale, beim Verbraucher bestimmte Vorstellungen über die Qualität der Ware auslösen können. Dabei kommt es darauf an, wie der Verbraucher die konkrete Werbeaussage versteht. Im zugrunde liegenden Fall hatte der Hersteller in der Bewerbung seiner Produkte der CE-Kennzeichnung eine falsche Bedeutung verschafft. Die CE-Kennzeichnung ist kein Prüfzeichen. Sie soll dem Verbraucher lediglich vermitteln, dass ein Produkt den gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen an die Produktsicherheit genügt und bringt damit die Freiverkehrsfähigkeit der so gekennzeichneten Industrieerzeugnisse im Europäischen Binnenmarkt zum Ausdruck.

Das OLG Frankfurt erkennt zutreffend, dass der Zusatz „geprüft“ den Eindruck einer Überprüfung durch eine unabhängige Stelle erweckt, was – jedenfalls nach deutschen Maßstäben – ein besonderes Qualitätsmerkmal sein kann. Wurde aber gar nichts geprüft, ist die Angabe unzutreffend und daher irreführend.

In solchen Fällen drohen Inanspruchnahmen von Wettbewerbern sowie Verbraucherschutz- oder Wettbewerbsverbänden. Um dies zu vermeiden, ist in der Praxis somit auf die genaue Wortwahl einer entsprechenden Anpreisung zu achten. Davor sollte sich der Werbende aber bereits die Frage stellen, ob er das Vorhandsein derartiger Produktkennzeichen überhaupt werbemäßig hervorhebt. Sofern nämlich Produkte ohne derartige Zeichen gar nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, wäre die Herausstellung einer solchen Kennzeichnung auch eine wettbewerbsrechtlich unzulässige Werbung mit Selbstverständlichkeiten.

Anmerkungen von Lukas Bühlmann

Angesichts der vergleichbaren Rechtsvorschriften im schweizerischen UWG dürfte der Fall auch von einem Schweizer Gericht ähnlich beurteilt werden. Auch in der Schweiz ist die irreführende Werbung und Werbung mit Selbstverständlichkeiten grundsätzlich verboten. Da es sich bei der CE-Kennzeichnung um eine Anforderung des EU-Rechts handelt, muss bei Schweizer Konsumenten umso mehr davon ausgegangen werden, dass die Angabe „ CE-geprüf t“ falsch verstanden wird.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

 

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.