Propriété par étage (PPE)

Die Revision der Bestimmungen betreffend Stockwerkeigentum


Ihre Kontakte

Anlässlich des fünfzigjährigen Bestehens des Stockwerkeigentums ersuchte Ständerat Andrea Caroni in seinem Postulat vom 25. September 2014 den Bundesrat darum, zu prüfen, ob Anpassungen der Bestimmungen zum Stockwerkeigentum (Art. 712a ff. ZGB) notwendig sind (Postulat Caroni 14.3832). Der Bundesrat sprach sich zunächst für die Ablehnung dieses Postulats aus. Nach einem Rechtsgutachten von Prof. Bettina Hürlimann-Kaup und Prof. Jörg Schmid vom 20. August 2018 liess sich die Regierung jedoch davon überzeugen, dass in bestimmten Bereichen des Stockwerkeigentums dringender Reformbedarf besteht, weshalb sie sich für eine politische Diskussion zu diesem Thema bereit erklärte. Entsprechend wurde am 22. März 2019 eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die nötigen Anpassungen vorzuschlagen (Motion 19.3410).

Die Hauptstossrichtungen dieser Revision sind:

  • Einführung einer Regelung für die Begründung des Stockwerkeigentums vor Fertigstellung des Gebäudes, die zwar in der Praxis üblich ist, aber keine entsprechende Regelung im Zivilgesetzbuch enthält;
  • Klare Regelung der besonderen Nutzungsrechte an gemeinschaftlichen Teilen, die im Zivilgesetzbuch derzeit nur summarisch in den Artikeln 712g Abs. 4 und 647 Abs. 1bis geregelt sind.
  • Anpassungen der Bestimmungen zum Stockwerkeigentum im Zusammenhang mit der Errichtung des Stockwerkeigentums auf einem Baurecht.

In Bezug auf den dritten Punkt sind die Reforminitiatoren der Ansicht, dass das Einstimmigkeitserfordernis für die Verlängerung eines Baurechts nicht zweckdienlich wäre. Vielmehr seien etwa eine Mehrheitsentscheidung, die Möglichkeit der Ablösung des Miteigentumsanteils desjenigen, der sich dagegen ausspricht, oder die Festlegung einer Mindestlaufzeit für das Baurecht vorzuziehende Lösungen.

Darüber hinaus halten sie eine klarere Regelung der Rechtsfähigkeit der Stockwerkeigentümergemeinschaft für notwendig. Insbesondere die begrenzte Vermögens- und Handlungsfähigkeit derselben wirft im Falle von Baumängeln, welche die gemeinschaftlichen Teile der neu errichteten Stockwerkeigentümergemeinschaft betreffen, Fragen auf.

Zudem sind die Initiatoren der Meinung, dass sich die gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherung der Beitragsforderungen, d.h. die Eintragung eines gesetzlichen Pfandrechts auf einem Miteigentumsanteil (Art. 712i ZGB) einerseits und des Retentionsrechts (Art. 712k ZGB) andererseits, in der Praxis nicht bewährt haben und angepasst werden sollten. Da schliesslich die Möglichkeiten, einen Miteigentümer aus der Gemeinschaft auszuschliessen, durch die Rechtsprechung stark eingeschränkt wurden, sollten die Regeln in diesem Bereich überarbeitet werden.

Die Motion, die den Bundesrat beauftragt, die Bestimmungen betreffend Stockwerkeigentum zu revidieren und insbesondere die vorstehend beschriebenen Punkte zu analysieren, wurde bereits am 4. Juni 2019 vom Ständerat und am 12. Dezember 2019 vom Nationalrat verabschiedet. Weitere Schritte im Gesetzgebungsverfahren werden mit Spannung erwartet.

Dieser News-Beitrag wurde von Fiona Scherrer und Jacques Johner verfasst.


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.