Do’s und Don’ts im öffentlichen Beschaffungswesen


Ihr Kontakt

Bereits zum vierten Mal durfte FRORIEP anlässlich einer Veranstaltung der Handelskammer Frankreich-Schweiz und der elsässischen Industrie- und Handelskammer Eurometropole am 25. Januar 2018 in Strasbourg (F) französischen Unternehmen die «Dos und Don’ts» im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens in der Schweiz präsentieren.

Wir hatten dabei erneut die Gelegenheit, unser Fachwissen und unsere beruflichen Erfahrungen im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens interessierten Unternehmen näher zu bringen. Im Unterschied zu den vergangenen Veranstaltungen der Réseau Commande Publique Alsace und der Chambre de Métiers d’Alsace am 24. Februar 2016 in Colmar, der Handelskammer Frankreich-Schweiz am 28. April 2016 in Genf sowie der Industrie- und Handelskammer von Lyon am 17. März 2017 in Lyon war der Fokus der diesjährigen Veranstaltung auf den Bahnsektor in der Schweiz ausgerichtet.

Vor den zahlreichen französischen Unternehmen, welche in Strasbourg anwesend waren, präsentierten wir unter anderem die nachfolgend aufgelisteten fünf goldenen Regeln, welche von Anbietern bei der Teilnahme an einer öffentlichen Ausschreibung in der Schweiz beachtet werden sollten.

  1. Lesen Sie die Ausschreibungsunterlagen sorgfältig durch! Dies ermöglicht es Ihnen nicht nur, ein Angebot abzugeben, welches den vorgegebenen Anforderungen entspricht, sondern insbesondere auch zu beurteilen, ob Sie eine Chance haben, den Zuschlag zu erhalten. Dadurch verschwenden Sie nicht Zeit und Geld damit, eine Offerte zusammenzustellen, welche den Kriterien in den Ausschreibungsunterlagen von Vornherein nicht entspricht.
  1. Der erste Eindruck zählt. Der erste Eindruck ist Ihre Offerte. Sie muss streng nach den in den Ausschreibungsunterlagen festgelegten Anforderungen strukturiert werden. Andernfalls wird Ihre Offerte nicht berücksichtigt werden.
  1. Stellen Sie Fragen! Die Gelegenheit, der ausschreibenden Behörde Fragen zu stellen, sollte genutzt werden, um die Anforderungen an die Offerte besser zu verstehen. Das kommt bei der ausschreibenden Behörde nicht etwa schlecht an – im Gegenteil, diese profitiert von einem Feedback, da sie ihre Ausschreibungsunterlagen zukünftig exakter formulieren kann.
  1. Versuchen Sie nicht zu verhandeln. Die von der ausschreibenden Behörde vordefinierten Eignungskriterien müssen vollständig erfüllt sein, damit Sie überhaupt an der Ausschreibung teilnehmen können. Falls Sie diese Kriterien von Anfang an nicht erfüllen können oder wollen, dann bringt es nichts eine Offerte zusammenzustellen.
  1. Mach Sie es das nächste Mal besser. Wenn Sie den Zuschlag nicht erhalten haben, können Sie die ausschreibende Behörde um ein Debriefing (d.h. eine Nachbesprechung) bitten. Auf diese Weise können Sie zumindest nachvollziehen, warum Ihre Offerte nicht angenommen wurde, und allfällige Fehler das nächste Mal vermeiden.

Die anwesenden Unternehmen wurden weiter darauf hingewiesen, dass sie aufgrund ihres Verhaltens von einem laufenden oder zukünftigen öffentlichen Vergabeverfahren ausgeschlossen werden können, wenn sie (keine abschliessende Aufzählung):

  1. Falsche Informationen über Referenzprojekte abgeben bzw. inexistente Referenzen angeben.
  2. Die Arbeitsbedingungen und die in den Kollektiv- oder Standardarbeitsverträgen des betreffenden Berufes aufgeführten Mindestlöhne (bzw. sofern es keine gibt, den Standardlohn des Schweizer Markts) nicht einhalten (um den Mindestlohn in der Schweiz zu berechnen besuchen Sie bitte die Informationsplattform des Bundes Arbeitnehmende in die Schweiz entsenden oder den Individuellen Lohnrechner des Bundes).
  3. Sich an Abreden beteiligen, die wirksamen Wettbewerb ausschalten oder erheblich beeinträchtigen.
  4. Die massgebenden Steuern (Mehrwertsteuer, Quellensteuer, etc.), Sozialversicherungsbeträge oder Sozialabgaben (inkl. Unfallversicherung, Pflichtversicherung, etc.) in der Schweiz nicht bezahlen.
  5. Ihr Unternehmen von Personen vertreten lassen, die in den letzten zwei Jahren wegen schwerem beruflichen Fehlverhaltens verurteilt worden sind.

Um weitere Informationen über das öffentliche Beschaffungswesen in der Schweiz, insbesondere im Bereich des Bahnsektors, zu erhalten, können Sie hier unsere Präsentation zum öffentlichen Beschaffungswesen in der Schweiz herunterladen.


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.