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Das Bundesamt für Energie hat vor kurzem die Anhörung zu einer Teilrevision der Energieverordnung eröffnet. Der Revisionsentwurf sieht strengere Energieeffizienz- und Kennzeichnungsvorschriften für verschiedene Elektrogeräte vor. Zu einem grossen Teil soll EU-Recht übernommen werden. Der Entwurf beinhaltet darüber hinaus aber auch neue Vorschriften, die strenger sind als diejenigen im EU-Recht. Mit den neuen Vorschriften namentlich für Backöfen und Wärmepumpen werden zudem für Produkte Effizienzvorschriften geschaffen, für welche in der EU bisher keine solchen bestehen. Ebenfalls obligatorisch werden soll die Energieetikette für Kaffeemaschinen, die bisher auf freiwilliger Basis verwendet werden konnte. Insbesondere die Etikettierungsvorschriften betreffen auch Online-Händler. Sie müssen ihre Produkte auch im Internet entsprechend kennzeichnen. Die revidierte Verordnung soll per 1. August 2014 in Kraft treten.
Hintergrund
Produkte, die den Energieeffizienzvorschriften nicht entsprechen, dürfen in der Schweiz nicht in Verkehr gebracht werden. Seit 2009 erlässt der Bund regelmässig Vorschriften über die Energieeffizienz. Zu finden sind diese in der Schweizer Energieverordnung (EnV). Als Beitrag zur Erreichung der energiepolitischen Ziele des Bundesrats sollen zahlreiche Bestimmungen bzw. Anhänge der Energieverordnung revidiert werden. Die Anhörung zum Verordnungsentwurf des Bundesamts für Energie (BFE) wird bis zum 17. Januar 2014 dauern.
Neue Energieetikette für Wäschetrockner und strengere Anforderung an Backöfen
Die Revision betrifft nicht alle Elektrogeräte, für die heute eine Kennzeichnungspflicht gilt. Bei den folgenden Produkten sind keine Veränderungen an den Effizienzvorschriften sind geplant:
- Wassererwärmer
- Warmwasser- und Wärmespeicher
- Kühl- und Gefriergeräte
- Haushaltslampen
- Haushaltswaschmaschinen
- Haushalts-Wasch-Trocken-Automaten
- Netzgeräte
- Fernsehgeräte
- Leuchtstofflampen ohne Vorschaltgeräte
- Hochdruckentladungslampen
- Vorschaltgeräte
- Lampen und Leuchten
Geändert werden hingegen insbesondere die Vorschriften über Wäschetrockner. Zwar gelten auch nach der Revision die gleichen und im Vergleich zur EU strengeren Effizienzvorschriften, in Übereinstimmung mit der EU soll aber eine neue Energieetikette eingeführt werden.
An die Energieeffizienz von Elektrobacköfen stellt der Verordnungsentwurf strengere Anforderungen als bisher. Während nach geltendem Recht je nach Grösse des Backofens mindestens die Effizienzklassen B oder C gefordert sind, sollen ab dem 1. Januar 2015 nur noch solche in Verkehr gebracht werden dürfen, die mindestens der Energieeffizienzklasse A angehören. Gemäss den Erläuterungen des BFE erfüllen bereits heute 96 % der abgesetzten Backöfen die neuen Effizienzvorgaben. In der EU bestehen derzeit keine entsprechenden Anforderungen an die Energieeffizienz von Backöfen.
Ebenfalls keine zwingenden Vorschriften bestehen in der EU für komplexe Set-Top-Boxen. Es gilt dort aber eine Branchenvereinbarung, der so genannte Code of Conduct on Energy Efficiency of Digital TV Service Systems, welcher vor kurzem aktualisiert wurde. Da eine entsprechende Branchenvereinbarung in der Schweiz nicht zustande kam, übernimmt die Schweiz die Vorgaben der EU-Branchenvereinbarung ins zwingende Recht und passt auch die Vorschriften über einfache Set-Top-Boxen denjenigen der EU an.
Weitere Anpassungen sieht der Verordnungsentwurf namentlich für Elektromotoren und Nassläufer-Umwälzpumpen vor.
Zahlreiche neue Regelungen
Das BFE plant aber auch Vorschriften für Produkte, für welche in der Schweiz bisher keine solchen galten. Es handelt sich mehrheitlich um die Übernahme von EU-Vorschriften. Betroffen von den Änderungen sind:
- gebündeltes Licht, LED-Lampen und dazugehörige Geräte,
- Wärme- und Wasserpumpen,
- Ventilatoren, Raumklimageräte und Komfortventilatoren,
- Haushaltsgeschirrspüler,
- Staubsauger sowie
- Computer und Server.
Besonders zu erwähnen sind die geplanten Vorschriften für Haushaltsgeschirrspüler. Für diese bestehen seit rund mehr als Jahren zwar Deklarationspflichten, bislang aber keine Energieeffizienzvorschriften. Aus diesem Grund sollen die Vorschriften der EU auch für die Schweiz übernommen werden. Diese sehen vor, dass Geschirrspüler mindestens die Energieeffizienzklasse A+ erreichen müssen. Je nach Grösse der Geschirrspüler sollen die neuen Vorschriften per 1. Januar 2015 bzw. 2017 gelten.
Reifen und Kaffeemaschinen: Freiwillige Energieetiketten werden Pflicht
Für Haushaltskaffeemaschinen soll die bisher freiwillige Energieetikette verbindlich werden. Darüber hinaus plant das BFE, die Anforderungen an die Effizienzklassen bei Kaffeemaschinen zu verschärfen. Durch diese beiden Neuerungen sollen gemäss Bericht des BFE insbesondere auch diejenigen Hersteller motiviert bleiben, welche bisher bereits besonders effiziente Geräte herstellten.
Verbindlich eingeführt werden soll auch die in der EU bereits gültige Energieetikette für Reifen (vgl. dazu BR-News vom 09.10.2012).
Bedeutung für den Online-Handel
Die massgebenden Bestimmungen sehen jeweils vor, dass die Energieetikette an den Ausstellungsexemplaren, auf der Verkaufsverpackung und in den Verkaufsunterlagen (z.B. Prospekt, Bedienungsanleitung, Internetangebot) erscheint. Folglich muss auch bei Produkten, die im Onlinehandel verkauft werden, die Energieetikette sichtbar sein. Die Bestimmungen über die Kennzeichnung sind deshalb auch in Online-Shops zu beachten.
Anhörung, mögliche Überarbeitung und Inkrafttreten
Die Anhörung dauert bis zum 17. Januar 2014. Gestützt auf deren Ergebnisse wird das BFE die Verordnung überarbeiten oder in unveränderter Form erlassen. Das Inkrafttreten der neuen Vorschriften ist per 1. August 2014 geplant. Für die meisten Produkte sind Übergangsfristen vorgesehen.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung des BFE
- Teilrevision der Energieverordnung: Entwurf
- Teilrevision der Energieverordnung: Erläuternder Bericht
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann