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In der EU und Schweiz laufen gegenwärtig Entwicklungen bezüglich der Höchstwerte an PFAS (per- und polyfluorierte Substanzen) in Trinkwasser. Eintretende Verschärfungen im Bereich des Lebensmittelrecht müssen voraussichtlich ab dem Jahr 2026 befolgt werden.
1. Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS)
Bei Per- und polyfluorierten Alkylverbindungen handelt es sich um eine Gruppe von schwer abbaubaren Chemikalien (‹forever chemicals‹1), die industriell hergestellt werden. Diese PFAS gelangen in die Umwelt und können in der Nahrungskette und im Menschen nachgewiesen werden. Diese Substanzen stellen für den Menschen ein gesundheitliches Risiko dar. Substanzen, die zu PFAS gehören, sind unter anderem Perfluoroctansäure (PFOA) und Perfluoroctansulfonsäure (PFOS).2 PFOS ist hierbei ein besonders schädlicher Stoff aus der Gruppe der PFAS.3
Aufgrund der aufgeführten Eigenschaften von PFAS sowie ihrer Substanzen wurden sowohl in der EU als auch in der Schweiz spezifisches Verordnungsrecht zu Höchstwerten von PFAS, unter anderem im Trinkwasserbereich, verabschiedet.
2. Hintergrund und Richtlinien in der EU
Die EU regelt in der Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch die Voraussetzungen, um die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus der Verunreinigung von Wasser für den menschlichen Gebrauch ergeben. Um dieses Ziel zu erreichen, definiert die Richtlinie unter anderem Höchstwerte für Substanzen, die zu PFAS gehören.
So wird etwa in Anhang III Teil B der Richtline aufgeführt, dass die «Summe der PFAS», die im Hinblick auf Wasser für den menschlichen Gebrauch als bedenklich erachtet werden, den Parameterwert von 0.1μg/l nicht überschreiten dürfen. Unter die «Summe der PFAS» fallen unter anderem Perfluoroctansulfonsäure (PFOS) und Perfluoroctansäure (PFOA).
Artikel 25 der Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten bis zum 12. Januar 2026, die nötigen Massnahmen zu treffen, um sicherzustellen, dass Wasser für den menschlichen Gebrauch den oben dargelegten Regelungen entspricht. Sodann stellen die Mitgliedstaaten sicher, dass die Erzeuger von Wasser für den menschlichen Gebrauch, welches in Flaschen oder andere Behältnisse abgefüllt wird, die Artikel 1 bis 5 einhalten.
3. Regelung in der Schweiz
In der Schweiz regelt das Eidgenössische Departement des Innern (EDI) die Aufbereitung, die Bereitstellung und die Qualität von Trinkwasser als Lebensmittel und von Wasser als Gebrauchsgegenstand in der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV) vom 16. Dezember 2016.
Artikel 3 TBDV bestimmt, dass Trinkwasser hinsichtlich des Geruchs, des Geschmacks und des Aussehens unauffällig sein muss und hinsichtlich Art und Konzentration der darin enthaltenen Mikroorganismen, Parasiten sowie Kontaminanten keine Gesundheitsgefährdung darstellen darf. Ferner sind die Mindestanforderungen, die Wasser zu erfüllen hat, in den Anhängen 1-3 geregelt. So werden die Höchstwerte von PFAS bei Trinkwasser gemäss Anhang 2 TBDV geregelt. Der Höchstwert für PFOS liegt zurzeit bei 0.3 µg/l. Der Höchstwert von PFOA liegt sogar bei 0.5 µg/l.
Die Schweiz ist grundsätzlich nicht an die EU-Richtlinien gebunden. Wenn Produkte jedoch den technischen Vorschriften der Europäischen Gemeinschaft entsprechen und dort regelmässig in Verkehr sind, dürfen diese in der Schweiz ebenfalls in Verkehr gebracht werden.4 Das Lebensmittelgesetz bezweckt ferner eine Angleichung an das EU-Recht, um das wirtschaftliche Fortkommen zu vereinfachen.5
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) überprüft nun aufgrund der neuen Anforderungen bezüglich PFAS in der EU-Trinkwasserrichtlinie die TBDV-Höchstwerte. Voraussichtlich werden diese, angelehnt an die EU-Trinkwasserrichtlinie, auf den Höchstwert von 0,1 µg/l für die Summe von 20 ausgewählten PFAS angesetzt. In der Schweiz soll der neue Höchstwert im Einklang mit der Umsetzung in der EU ab 2026 gelten.6
4. Von der TBDV betroffene Parteien
Bei den oben ausgeführten Regelungen betreffend Höchstwerte von PFAS stellt sich die Frage, wer konkret von diesen Regelungen betroffen ist. Trinkwasser ist zunächst als Lebensmittel gemäss Art. 4 Abs. 2 lit. a LMG zu qualifizieren. Der Umgang mit Lebensmitteln wird von Herstellung über Behandlung, Lagerung, Transport bis zum Inverkehrbringen im LMG geregelt.7 Grundsätzlich unterstehen demnach alle, die mit Lebensmitteln ‹umgehen› der allgemeinen Pflicht, für die nötige Hygiene zu sorgen. Unternehmen, die Lebensmittel in Verkehr bringen, unterstehen sodann der Selbstkontrolle. Mit dem Vertrieb von Lebensmitteln wird jede Form der entgeltlichen oder unentgeltlichen Weitergabe, das Bereithalten für die entgeltliche oder unentgeltliche Abgabe, das Anbieten zur Abgabe und die Abgabe selber verstanden.8
1 Flohr/Horlacher, SRF-News, Karte der ewigen Belastungen: Hier sind PFAS zu finden.
2 BLV, Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS).
3 Flohr/Horlacher, SRF-News, Karte der ewigen Belastungen: Hier sind PFAS zu finden.
4 Art. 16a THG.
5 Botschaft LMG, S. 5584.
6 BLV, Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen (PFAS).
7 Art. 2 LMG.
8 Art. 6 LMG.