EU-Kartellrecht: Apple führt europaweite iPhone-Garantie ein


Ihr Kontakt

Nachdem die EU-Kommission zwei vorläufige Verfahren eingeleitet hatte, um die iPhone-Politik von Apple auf die Vereinbarkeit mit dem EU-Kartellrecht zu überprüfen, hat das US-Unternehmen nun Zugeständnisse gemacht. Die bis anhin bestehende Beschränkung der Garantieleistungen auf das Land, in dem das iPhone gekauft wurde, wird gemäss der EU-Kommission aufgehoben. Demnach würde die Garantie künftig europaweit gelten. Auslöser für die Änderung war wohl der das Verfahren auslösende Verdacht auf eine unzulässige Marktaufteilung. Im Zusammenhang mit dem zweiten parallelen Verfahren hat Apple ferner angekündigt, dass sie die kürzlich verschärften Bedingungen ihrer Lizenzvereinbarungen mit unabhängigen «App»-Entwicklern wieder lockern werde.

Anfangs 2010 hatte die EU-Kommission aufgrund von kartellrechtlichen Bedenken parallel zwei vorläufige Verfahren eingeleitet, um die Geschäftspolitik von Apple im Zusammenhang mit dem iPhone zu untersuchen. Diese haben nun scheinbar dazu geführt, dass Apple ihre Strategie in Bezug auf die iPhone Garantieleistungen und die Lizenzvereinbarungen mit «App»-Entwicklern geändert hat. Vor diesem Hintergrund zeigte sich die Kommission in ihrer Medienmitteilung vom 25.10.2010 erfreut und «plant» ihre Untersuchungen einzustellen.

Das erste Verfahren betraf eine «Erwerbsland-Regelung» von Apple in ihren iPhone-Garantiebedingungen. Diese sah vor, dass Apple bzw. ein autorisierter Händler Reparaturleistungen im Rahmen der Garantie nur in dem EU-/EWR-Land gewährt, in dem das iPhone gekauft wurde. Dies erschwerte die Wahrnehmung der Garantie für Verbraucher, die das iPhone nicht im Land ihres Wohnsitzes gekauft hatten. Dementsprechend hegte die Kommission den Verdacht, dass Apple dadurch Verbraucher vor Käufen ausserhalb ihres Wohnsitzlandes abhalten wollte und eine unzulässige Marktaufteilung anstrebte bzw. bewirkte. Interessanterweise ist auf der Website von Apple kein offizielles Statement über die von der Kommission angekündigte Änderung zu finden. Darüber hinaus enthalten bspw. die auf der Website abrufbaren Garantiebedingungen zum iPhone 3G (vgl. S. 15, Satz 8; besucht am 22.10.2010) nach wie vor die beanstandete Erwerbsland-Beschränkung.

Das zweite Verfahren wurde ausgelöst durch eine Verschärfung der Bedingungen in den Lizenzvereinbarungen von Apple mit unabhängigen Entwicklern von iPhone-«Apps». Die neuen Bedingungen sahen vor, dass bei der Erstellung von «Apps» nur Programmierungstools und Programmiersprachen, die von Apple entwickelt bzw. genehmigt wurden, verwendet werden dürfen. Dadurch wären gemäss der Kommission Anwendungsschichten (Layers), die von Drittanwendern programmiert wurden, sowie andere Geräteplattformen benachteiligt worden. Apple hat nun aber angekündigt, dass sie diese Beschränkungen in ihrer «iOS Developer Program license» wieder aufheben werde, sodass die Nutzung von Anwendungsschichten von Drittanbietern wieder möglich ist und die «App»-Entwickler mehr Spielraum haben.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

 

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.