EU: Kommission legt Aktionsplan zur Förderung des E-Commerce vor


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Die Europäische Kommission hat vor kurzem einen Aktionsplan vorgestellt, mit welchem der Onlinehandel gestärkt werden soll. Der Plan enthält 16 Massnahmen, die den grenzüberschreitenden Onlinehandel erleichtern und sicherer machen sollen. Insbesondere sollen die Auswahl an Liefer- und Zahlungssystemen verbessert, die Verbraucherschutz und -information gefördert und die Netzwerkinfrastruktur ausgebaut werden. Die Kommission erwartet, durch die Massnahmen bis im Jahr 2015 eine Verdoppelung des E-Commerce zu erreichen.

Der am 12. Januar 2012 vorgelegte Aktionsplan enthält 16 Massnahmen, mit deren Hilfe sowohl der Anteil des E-Commerce am Einzelhandel von heute 3,4 % als auch der Beitrag der Onlinewirtschaft am Bruttoinlandprodukt der EU (derzeit unter 3 %) bis 2015 verdoppelt werden sollen. Nötig sei ein solcher Aktionsplan deshalb, weil das Vertrauen in den Onlinehandel bei vielen Konsumenten auch heute noch fehle. Die Kommission betont in ihrer Pressemitteilung das grosse Entwicklungspotenzial sowie die positiven wirtschaftlichen, sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen des E-Commerce. Der Onlinehandel habe in gewissen Ländern in den letzten fünf Jahren rund 20 % zum Wirtschaftswachstum und rund 25 % zum Beschäftigungswachstum beigetragen.

Beheben soll der Aktionsplan die fünf Haupthindernisse für den grenzüberschreitenden europäischen Online-Handel. Dazu zählen nach Ansicht der Kommission das unzureichende grenzübergreifende Angebot von Online-Diensten, der unzureichende Kenntnisstand der Anbieter, der ungenügende Schutz der Konsumenten, die teilweise unzuverlässigen Zahlungs- und Liefersysteme, die grosse Zahl von Missbrauchsfällen, die Schwierigkeit der Streitbeilegung sowie das unzureichende Angebot an Breitbandnetzen und weiteren fortgeschrittenen technologischen Lösungen.

Ziel des Aktionsplans ist die Schaffung eines günstigeren Umfelds für die Entwicklung eines digitalen Binnenmarkts, indem die genannten Hindernisse beseitigt werden sollen. Geplant ist beispielsweise die Veröffentlichung eines Leitfadens zum E-Commerce für Onlinehändler oder die Entwicklung einer Strategie für die Förderung von Zahlungsmöglichkeiten wie Internet- oder Mobiltelefonzahlungen. Parallel dazu sollen Investitionen in drahtlose Anschlüsse und Infrastrukturen der neuen Generation begünstigt und die Entwicklung von Cloud-Computing-Diensten ermöglicht werden. Eingeführt werden soll darüber hinaus ein geregeltes Verfahren zum Melden und Blockieren rechtswidriger Inhalte (sog. Notice-and-Action-System), wie es beispielsweise die USA bereits kennen.

Die EU verfolgt mit dem Aktionsplan ein ambitiöses Ziel. Der elektronische Handel soll in den kommenden fünf Jahren mit bis zu 20 % zu Beschäftigung und Wachstum beitragen. Darüber hinaus soll der E-Commerce Menschen in abgelegenen Gebieten oder schutzbedürftigen Bevölkerungsgruppen den Zugang zu Gütern und Dienstleistungen erleichtern, was zum territorialen Zusammenhalt in Europa beitragen soll. Mit Interesse wird zu verfolgen sein, ob die EU ihre Ziele mit den vorgeschlagenen Massnahmen erreichen wird und welchen Einfluss der Aktionsplan auf die Schweizer E-Commerce-Landschaft haben wird.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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