Informationspflichten für Online Plattformen

EU-Kommission schlägt neue Informationspflichten für Online-Plattformen vor


Ihre Kontakte

Am 26. April verabschiedete die Europäische Kommission (EU-Kommission) ihren Vorschlag für eine Verordnung zur Förderung von Transparenz und Fairness für Geschäftskunden von Online-Vermittlungsdiensten. Der Vorschlag zielt darauf ab, das Verhältnis zwischen den Plattform-Betreibern und Unternehmen zu regeln, indem er eine Reihe von Informationspflichten für Online-Plattformen vorsieht. Die Verordnung enthält zudem Regelungen, die eine wirksame und schnelle Beilegung von Streitfällen zwischen Unternehmen und Online-Plattformvermittlern ermöglichen soll. Der Vorschlag ist Abschluss einer seit zwei Jahren laufenden Bestandsaufnahme, die umfassende Konsultationen, wirtschaftliche Untersuchungen sowie zahlreiche Workshops umfasste.

Ungleiches Machtgefüge in der digitalen Wirtschaft

Online-Plattformen ermöglichen den Zugang zu grenzüberschreitenden Verbrauchermärkten und sind für Millionen von Unternehmen in unterschiedlichsten Geschäftsfeldern zu unerlässlichen Schnittstellen geworden. Darüber hinaus wird der grösste Anteil am Internet-Datenverkehr über Online-Plattformen und Online-Suchmaschinen generiert. Kleine und mittlere Unternehmen sind mittlerweile auf Online-Plattformen angewiesen, um ihre Kundschaft innerhalb des digitalen Binnenmarkts zu erreichen.

Gerade diese Marktentwicklung birgt das Risiko von potenziell schädlichen Praktiken, welche die Geschäftsbeziehungen zwischen Geschäftskunden und Online-Marktplatzbetreiber langfristig beeinträchtigten können. Mit klaren Regeln soll deshalb auf EU-Ebene ein faires, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Geschäftsumfeld im digitalen Binnenmarkt, insbesondere für kleinere Unternehmen und Händler, geschaffen werden.

Mehr Transparenz und Fairness beim Umgang mit Plattformen

Die geplante Verordnung schreibt eine Reihe von Transparenzvorschriften für Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten vor, die in fünf Bereiche unterteilt werden können.

  1. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Sie müssen klar, eindeutig und leicht zugänglich sein. Die Anbieter müssen ausserdem bei Änderungen ihrer Geschäftsbedingungen eine angemessene Mindestankündigungsfrist einhalten.
  2. Streichung von Angeboten: Der Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten muss in seinen AGB unter Angabe von objektiven Gründen die Aussetzung oder Streichung von Angeboten eines gewerblichen Nutzers begründen.
  3. Wichtige Parameter: Sowohl die Online-Plattformvermittler als auch die Anbieter von Online-Suchmaschinen müssen in ihren AGB die wichtigsten Parameter angeben, nach welchen sie die angebotenen Waren und Dienstleistungen einordnen. Sie müssen zudem darlegen, welche Bedeutung einzelnen Parametern zukommt. Da Online-Suchmaschinen in keinem Vertragsverhältnis zu den von ihnen bewerteten Websites stehen, müssen sie ihre allgemeine Politik zum Ranking von Unternehmen in den Suchergebnissen in ihren AGB oder einer öffentlichen verfügbaren Erläuterung darlegen. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig zu wissen, in welchem Umfang eine kostenpflichtige Berücksichtigung das Ranking beeinflussen kann.
  4. Online-Plattformvermittler, die als Händler tätig sind: Viele Plattformen bieten nicht nur einen Vermittlungsdienst an, sondern auch Waren oder Dienstleistungen und stehen folglich in direktem Wettbewerb mit ihren Geschäftskunden. Werden eigene Waren oder Dienstleistungen im Vergleich zu den von ihren gewerblichen Nutzern angebotenen Waren oder Dienstleistungen bevorzugt, sei es in der Rangfolge der Ergebnisse oder in Bezug auf die für die Vermittlung anfallenden Gebühren, so ist dies in die AGB aufzunehmen.
  5. Meistbegünstigungsklausel: Machen Online-Plattformen von Meistbegünstigungsklauseln Gebrauch (die es den Anbietern verbieten, ihre Waren oder Dienstleistungen anderswo zu günstigeren Bedingungen anzubieten), so müssen sie die wichtigsten wirtschaftlichen Überlegungen dazu darlegen.

Wirksame Massnahmen der Streitbeilegung

Abgesehen von Transparenzvorschriften sieht der Verordnungsvorschlag ferner wirksame und schnelle Massnahmen für die Beilegung von Streitigkeiten zwischen Unternehmen und Online-Plattformvermittlern vor. Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten müssen ein internes System zur Bearbeitung von Beschwerden einrichten, sofern es sich bei ihnen nicht um Kleinst- oder Kleinunternehmen handelt (d.h. weniger als 50 Mitarbeiter mit einem Umsatz von unter 10 Mio. EUR).

Bei der Beilegung von Streitigkeiten sind alle Anbieter von Online-Vermittlungsdiensten aufgefordert, in ihren Geschäftsbedingungen unabhängige Mediatoren aufzuführen, welche Streitigkeiten im Zusammenhang mit Online-Vermittlungsdiensten behandeln. Bei Streitigkeiten vor Gericht können sich Unternehmen nun auf der Grundlage der Verordnung von Verbänden oder Organisationen vertreten lassen, wenn sich Online-Plattformvermittler oder Anbieter von Online-Suchmaschinen nicht an die Vorgaben der Verordnung halten.

Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen als Adressatenkreise

Die Verordnung erstreckt sich auf Online-Vermittlungsdienste und allgemeine Online-Suchmaschinen, die in der EU ansässigen Unternehmen ihre Dienste sowie Verbrauchern, die sich in der EU aufhalten, Waren oder Dienstleistungen anbieten. Als Online-Vermittlungsdienste gelten Marktplätze des elektronischen Geschäftsverkehrs Dritter (Amazon, eBay, Fnac, etc.), App Stores (Google Play, Apple App Store, Microsoft Store, etc.), soziale Medien für Unternehmen (Facebook Pages, Instagram, etc.) sowie Preisvergleichsdienste (Skyscanner, Google Shopping, etc.).

Die Verordnung gilt ferner für allgemeine Online-Suchmaschinen, die zu den eingegebenen Suchbegriffen zu einem Thema im Ergebnis die der Suchanfrage entsprechenden Links anzeigen (z.B. Google Search, Yahoo!, Bing etc.).

Die Online-Vermittlungsdienste werden nur insoweit erfasst als sie in einem Vertragsverhältnis sowohl mit den Unternehmen, die über sie Handel treiben, als auch mit den Verbrauchern stehen, die ihre Plattform nutzen. Der Vorschlag gilt hingegen allgemein für Online-Suchmaschinen, unabhängig davon, ob hier ein Vertragsverhältnis besteht.

Ergänzung zu neuen Verbraucherschutz-Vorschriften

Die Verordnung ist als Ergänzung zu Vorschlägen für eine Neugestaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Verbraucher gedacht. In dieser als «New Deal for Consumers» bezeichneten Vorlage schlägt die EU-Kommission weitere neue Informationspflichten für Online-Plattformen vor (vgl. MLL-News vom 15.5.2018). Insbesondere müssen die Verbraucher über die wichtigsten Parameter, die das Ranking der Ergebnisse ihrer Suche im Internet bestimmen, informiert werden.

Kartellrecht reicht alleine nicht aus

Mit den neuen Vorschriften will die EU-Kommission verschiedenen Handelspraktiken begegnen, die sie als potentiell schädlich betrachtet. Gleichzeitig soll verhindert werden, dass Plattformen und Suchmaschinen ihre Macht nicht ausnutzen und damit ihren gewerblichen Nutzern nicht schaden. Nach Ansicht der Kommission sind diese Handelspraktiken aber nicht zwingend wettbewerbsschädigend. Bei einseitigen Verhaltensweisen müssten die Unternehmen darüber hinaus auch über eine marktbeherrschende Stellung verfügen, damit die bestehenden Regelungen des Kartellrechts zur Anwendung gelangen.

Ausgehend davon reicht das Kartellrecht nach Ansicht der EU-Kommission alleine nicht aus, um sämtlichen Probleme, die sich bei den Beziehungen zwischen Plattformen und Unternehmen ergeben, zu begegnen. Die EU-Kommission betont deshalb, dass sie die EU-Wettbewerbsvorschriften im digitalen Sektor, sofern erforderlich, auch weiterhin durchsetzen werde, wie sie dies bereits gegenüber Amzon in Sachen E-Book-Vertrieb und gegenüber Google hinsichtlich Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdiensts (vgl. MLL-News vom 29.7.2017) getan hat.

Ausblick

Ob und wann die neuen Vorschriften in Kraft treten wird, steht noch nicht fest. Die Verordnung muss zunächst noch vom Europäischen Parlament und Rat gebilligt werden. Sofern sie in Kraft treten wird, wird sie EU-weit zur Anwendung gelangen. Eine Umsetzung in nationales Recht ist nicht erforderlich.

In der Zwischenzeit wird eine neue Beobachtungsstelle für die Online-Plattformwirtschaft die Entwicklung, einschliesslich der von der Verordnung erfassten Fragen, überwachen. Die Erkenntnisse der Beobachtungsstelle sollen den politischen Entscheidungsträgern Informationen über die Chancen und Herausforderungen der Online-Plattformwirtschaft liefern und auch in die Überprüfung der vorgeschlagenen Verordnung drei Jahre nach ihrem Inkrafttreten einfliessen.

Weitere Informationen:


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Meyerlustenberger Lachenal Froriep

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 02/22 mit Fokus auf der Energiewende. Wir beschäftigen uns mit der Anpassung des Energiegesetzes und der Umsetzung in den Kantonen Genf und Zürich. Abgerundet wird das Thema mit einem Beitrag zu Solaranlagen. Ergänzt wird unser Update durch Beiträge zum Bauarbeitengesetz, zum L-QIF und zu steuerlichen Überlegungen zu Umstrukturierungen von Immobilienportfolios.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn, Twitter und Instagram.