EU: Kommission stellt neue Cybersicherheitsstrategie vor – neue Meldepflicht für Internetdienste geplant


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Die Europäische Kommission hat vor kurzem ihre neue Cybersicherheitsstrategie vorgestellt. Diese soll einen offenen, sicheren und geschützten Cyberraum gewährleisten. Wichtiger Bestandteil der Strategie ist eine neue Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS). Diese beinhaltet unter anderem eine Meldepflicht für Anbieter zentraler Internetdienste oder sog. kritischer Infrastrukturen wie z.B. soziale Netzwerke, App-Stores, E-Commerce-Plattformen oder Online-Zahlungssysteme. Wann die Richtlinie in Kraft treten soll, ist noch nicht bekannt.

Neue Cybersicherheitsstrategie

Die Europäische Kommission hat Anfang Februar eine neue Cybersicherheitsstrategie präsentiert und einen Vorschlag für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) veröffentlicht. Die Strategie soll einen offenen, sicheren und geschützten Cyberraum gewährleisten. Sie sei notwendig, weil die Tragweite und Häufigkeit von Cybersicherheitsvorfällen stetig zunehme. Eine Regelung auf EU-Ebene sei deshalb unerlässlich, weil Cybersicherheitsvorfälle nicht an Ländergrenzen halt machen würden.

Die EU will mit der vorgestellten Cybersicherheitspolitik insbesondere Normen für ein verantwortungsvolles Verhalten festlegen und sich für die Anwendung des bestehenden internationalen Rechts im Cyberraum einsetzen (vgl. dazu z.B. BR-News vom 6. Oktober 2011). Darüber hinaus will sie auch Nichtmitgliedstaaten beim Aufbau von Cybersicherheitskapazitäten unterstützen und die internationale Zusammenarbeit verbessern.

Prioritäten der Strategie

Im Strategiepapier werden fünf Prioritäten festgelegt, welche die EU auf dem Gebiet der Cybersicherheit angehen will. Dies sind die folgenden Punkte:

  • Widerstandsfähigkeit gegenüber Cyberangriffen
  • Drastische Eindämmung der Cyberkriminalität
  • Entwicklung einer Cyberverteidigungspolitik und von Cyberverteidigungskapazitäten im Zusammenhang mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik der EU (GSVP)
  • Entwicklung der industriellen und technischen Ressourcen für die Cybersicherheit
  • Entwicklung einer einheitlichen Cyberraumstrategie der EU auf internationaler Ebene und Förderung der Grundwerte der EU

Vorschlag für eine Richtlinie zur Netz- und Informationssicherheit

Ein wichtiger Teil der Gesamtstrategie ist die vorgeschlagene NIS-Richtlinie. Diese sieht diverse Pflichten vor, die nicht nur die Mitgliedstaaten, sondern auch Unternehmen betreffen können. So werden insbesondere die Betreiber zentraler Internetdienste wie App-Stores, soziale Netzwerke, Online-Zahlungssysteme oder Suchmaschinen, aber auch die Betreiber von Energie-, Verkehrs-, Bank- und Gesundheitsdiensten verpflichtet, in der gesamten EU ein sicheres und vertrauenswürdiges digitales Umfeld zu gewährleisten.

Die Richtlinie enthält dafür namentlich die folgenden Massnahmen:

  • Die derzeit 27 Mitgliedstaaten müssen eigene Sicherheitszentren einrichten. Jeder Mitgliedstaat muss zu diesem Zweck eine nationale Behörde benennen, welche für den Umgang mit NIS-Risiken und -Vorfällen zuständig ist. Sie soll sich insbesondere mit der Prävention und der Reaktion auf solche Risiken und Vorfälle befassen.
  • Weiter plant die Kommission, einen Kooperationsmechanismus zwischen den Mitgliedstaaten und der Kommission zu schaffen. Dieser soll den Austausch von Frühwarnungen vor Sicherheitsrisiken und -vorfällen über eine sichere Infrastruktur ermöglichen.
  • Weiter plant die Kommission eine Meldepflicht bei Sicherheitsfällen. Betreiber kritischer Infrastrukturen und Betreiber zentraler Internetdienste sowie öffentliche Verwaltungen müssen Risikomanagementmethoden einführen und grosse Sicherheitsvorfälle melden. Wer genau unter die genannten Begriffe fällt und wie „grosse Sicherheitsfälle“ definiert werden, ist noch nicht entschieden. Die Entscheidung darüber soll in den Beratungen im EU-Parlament fallen.

Die letztgenannte Meldepflicht ist der bisherige Hauptkritikpunkt an der neuen Cybersicherheitsstrategie. Viele der möglicherweise betroffenen Unternehmen lehnen die Meldepflicht ab und bezeichnen sie als unnötig, da solche Vorfälle bereits heute freiwillig gemeldet würden. Auch die Mitgliedstaaten sind teilweise skeptisch. Es ist also durchaus denkbar, dass dieser Punkt noch aus der Richtlinie gestrichen oder angepasst wird.

Weiteres Verfahren

Als nächstes wird der Vorschlag im Europäischen Parlament und im Ministerrat verhandelt werden. Wann, ob und mit welchem Inhalt die Richtlinie in Kraft treten wird, ist derzeit noch nicht abschätzbar. Die weitere Entwicklung sollten aber insbesondere Unternehmen verfolgen, die von der Meldepflicht betroffen sein könnten.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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