Ihr Kontakt
Die Europäische Kommission hat am 30. November 2010 bekannt gegeben, dass sie ein kartellrechtliches Verfahren gegen Google Inc. eingeleitet hat. Dabei sollen Beschwerden von Anbietern von Suchdiensten untersucht werden, die Google einen Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung vorwerfen. Im Einzelnen soll insbesondere der Frage nachgegangen werden, ob Google konkurrierende Anbieter von Suchdiensten wie Preisvergleichsportale durch Manipulationen in den unbezahlten und bezahlten Suchergebnissen von Google benachteiligt und dabei gleichzeitig die eigenen Dienste bevorzugt hatte.
Nachdem die Anbieter von Suchdiensten Foundem (Grossbritannien), Ciao (Deutschland) und ejustice.fr (Frankreich) zu Beginn des Jahres bereits bei den jeweiligen nationalen Wettbewerbsbehörden Beschwerden eingereicht hatten, erklärte die Europäische Kommission nun in einer Pressemitteilung, dass ein kartellrechtliches Verfahren gegen Google eröffnet wurde.
In dem Verfahren soll untersucht werden, ob Google seine – wohl unbestrittene – marktbeherrschende Stellung in Bereich der online Suchdienstleistungen im Sinne von Art. 102 AEUV missbraucht hat. Die Vorwürfe betreffen dabei verschiedene Sachverhalte. Erstens soll durch die Untersuchung geklärt werden, ob Google bei den unbezahlten (sog. organische) Suchergebnissen den Rang von konkurrierenden vertikalen Suchdiensten – wie Preisvergleichsportalen – herabgestuft und den Ergebnissen von eigenen vertikalen Suchdiensten einen bevorzugten Rang eingeräumt hat. Zweitens wird vorgeworfen, dass Google bei den bezahlten Suchergebnissen die Qualitätskennzahl (sog. Quality Score) von kokurrierenden vertikalen Suchdiensten herabgestuft hat. Würde dies zutreffen, wäre die Wahrscheinlichkeit, mit der eine Werbung der Konkurrenten auf der Google-Suchergebnisseite angezeigt wird, geringer und deren Platzierung auf der Seite verschlechtert.
Ein weiterer Verdacht geht dahin, dass Google seine Werbepartner verpflichtet hat, auf ihren Websites ausschliesslich Werbung von Google anzuzeigen oder zumindest bestimmte Arten konkurrierender Werbung nicht aufzuschalten. Solche Ausschliesslichkeitsverpflichtungen sollen den Vorwürfen nach auch Computer- und Softwarevertreibern auferlegt worden sein, um so konkurrierende Suchdienste vom Markt auszuschliessen. Zu guter Letzt will die Kommission auch untersuchen, ob Beschränkungen für die Übertragung von Daten aus Online-Werbekampagnen auf konkurrierende Online-Werbeplattformen bestehen.
Nach den Verfahren gegen Microsoft und Intel ist dies die dritte Untersuchung der EU-Kommission innert der letzten sieben Jahre, die sich gegen marktbeherrschende IT-Unternehmen richtet. Die ersten beiden Fälle endeten jeweils mit einschneidenden Bussgeldern in dreistelliger Millionenhöhe. Vor diesem Hintergrund hat Google Medienberichten zufolge nun bekannt gegeben, dass sie bei der Untersuchung eng mit der Kommission zusammenarbeiten wolle (vgl. TA-Online). Die Kommission hat schliesslich betont, dass derzeit keine Zuwiderhandlungen nachgewiesen werden könnten. Der eingehenden Untersuchung des Falles solle nun aber Vorrang eingeräumt werden.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der EU-Kommission
- Kartellrechtsvorschriften in der EU (insb. Art. 102 AEUV)
- Anfrage von EU-Parlamentariern an die Kommission betreffend Google (März 2010)
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann