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Am 14. Dezember 2009 ratifizierte die EU den WIPO-Urheberrechtsvertrag und den WIPO-Vertrag über Darbietungen und Tonträger. Mit diesen Verträgen soll das internationale Urheberrecht an den Fortschritt der modernen Technik angepasst werden.
Die WIPO (World Intellectual Property Organisation) ist eine Sonderorganisation der Vereinten Nationen, welche sich mit der Entwicklung eines internationalen Systems zum Schutz des geistigen Eigentums beschäftigt. Bereits im Jahr 1996 wurde die Ausarbeitung der beiden Verträge, welche auch als Internet-Abkommen bezeichnet werden, an einer ihrer diplomatischen Konferenzen abgeschlossen. Während die Abkommen für viele Staaten (z.B. die USA) bereits 2002 in Kraft getreten waren (in der Schweiz: 2008), wurde die gemeinsame Ratifizierung in der EU erst im Jahr 2000 formal beschlossen. Die sog. Info-Richtlinie (2001/29/EG) aus dem Jahr 2001 hatte daraufhin den gemeinschaftsrechtlichen Rahmen für die mittlerweile abgeschlossene Umsetzung der internationalen Verträge vorgegeben.
Das Internet-Abkommen ergänzt das bestehende internationale Regelwerk auf dem Gebiet des Urheberrechts, insbesondere das so genannte Rom-Abkommen von 1961 und die Revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ). Wie EU-Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy erklärte, sei der Schutz der Urheber und der kreativen Branchen wichtiger als je zuvor, da die technologische Entwicklung immer schneller voranschreite. Ziel war es dementsprechend die Schutzbestimmungen des internationalen Urheberrechts an den Fortschritt der modernen Technik anzupassen und dadurch die ausübenden Künstler und Hersteller von Tonträgern zu stärken, damit sie die Herausforderungen des digitalen Zeitalters bewältigen können.
Die ratifizierten Verträge enthalten neben Begriffsdefinitionen (bspw. von Computerprogrammen, Datenbanken oder der öffentlichen Wiedergabe) grundlegende Bestimmungen zu Vertrieb, Verleih, öffentlichen Wiedergaberechten und Online-Verbreitung geschützter Inhalte. In den Mitgliedstaaten (z.B. Deutschland, Frankreich, Italien, Österreich und Grossbritannien), in welchen das Internet-Abkommen nicht bereits früher ratifiziert wurde, wird es am 14. März 2010 in Kraft treten.
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann & Michael Schüepp