EU-Zollrecht: Kommission plant grundlegende Revision des APS


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Die Europäische Kommission plant, die Zollpräferenzen für Einfuhren aus den Entwicklungsländern (sog. Allgemeines Präferenzsystem, APS oder GSP) grundlegend zu revidieren. Neu sollen nur noch die bedürftigsten Länder Anspruch auf eine Präferenzbehandlung haben. Aus diesem Grund soll die Zahl der APS-begünstigten Länder von derzeit 176 auf rund 80 Länder reduziert werden. Zudem sollen die Anforderungen für eine APS+-Begünstigung gelockert, die Kontrollen jedoch verstärkt werden. Weiter soll das APS-Schema neu unbefristet gelten und dadurch für mehr Stabilität sorgen. Die Änderungen müssen noch durch den Rat und das Europäische Parlament genehmigt werden und sollen spätestens im Jahr 2014 in Kraft treten.

Die Europäische Kommission hat Mitte Jahr entschieden, dass das APS-Schema der EU grundlegend verändert werden soll. Grund für die Neuordnung ist die Tatsache, dass sich die globale Wirtschaft in den letzten Jahren stark verändert habe. So sollen neu nur noch die bedürftigsten Länder von Zollpräferenzen profitieren.

Reduktion der Zahl der begünstigten Länder

Die Zahl der Begünstigten Länder soll massiv reduziert werden. Die Kommission plant, dass künftig nur noch die bedürftigsten Länder vom APS profitieren sollen. Wegfallen aus der Liste der Begünstigten sollen insbesondere Länder, die nach Einstufung der Weltbank ein hohes mittleres Einkommen pro Kopf aufweisen. Dazu gehören unter anderem Länder wie Saudi-Arabien, Kuwait oder Katar. Darüber hinaus sollen diejenigen Länder, welche mit der EU Freihandelsabkommen geschlossen haben, aus der Liste der Begünstigten Länder gestrichen werden. Zurzeit ist noch nicht klar, um wie viele Länder die Liste genau reduziert würde. Eine definitive Entscheidung würde erst am Ende des Gesetzgebungsverfahrens getroffen werden. Aufgrund der heute vorliegenden Daten würde mehr als die Hälfte der Länder wegfallen.

Lockerung des APS+-Zugangs

Weiter plant die Kommission, den Zugang zum APS+-Schema zu vereinfachen. Dieses Schema bietet gefährdeten Ländern zusätzliche Präferenzen, meist Zollfreiheit. Bedingung für deren Gewährung ist allerdings, dass sich die Länder verpflichten, wesentliche Menschen- und Arbeitnehmerrechte einzuhalten sowie Standards für Umweltschutz und verantwortungsvolle Staatsführung einhalten. Während die Anforderungen zur Erlangung des APS+-Status vereinfacht werden, sollen neu die Kontrollen verstärkt werden.

Neue Ursprungsregeln für LDC

Darüber hinaus soll durch die Revision die Wirksamkeit der Handelskonzessionen für die am wenigsten entwickelten Länder (LDC) durch die Sonderregelung „Alles ausser Waffen“ (AAW, EBA) verstärkt werden. Diese Regelung besagt, dass den wenigsten entwickelten Ländern zollfreier Zugang zum EU-Markt gewährt wird. Ausgenommen davon sind Waffen und Munition. Durch die Reduktion der Liste der Begünstigten Länder soll der Wettbewerbsdruck vermindert und die Bedeutung der Präferenzen für LDC erhöht werden. Für die (zurzeit 49) Länder, die den LDC-Status besitzen, gelten weniger strenge Ursprungsregeln. Dadurch sollen Investitionen in diese Länder attraktiver werden.

Unbefristete Gültigkeit des APS-Schemas

Das APS-Schema, das bisher in Dreijahresschritten überprüft wurde, soll künftig unbefristet gelten. Dadurch soll mehr Berechenbarkeit, Transparenz und Stabilität gewährleistet werden.

Es bleibt abzuwarten, ob die einschneidenden Veränderungen der Kommission auch im Parlament und im Rat unverändert angenommen werden. Sollten die Vorschläge in Kraft treten, ist nicht auszuschliessen, dass auch die Schweiz ihr APS-Schema überarbeitet, da die Schweiz über ein der EU sehr ähnliches APS-Schema verfügt. Das Gesetzgebungsverfahren ist daher auch aus Schweizer Sicht mit Interesse zu beobachten.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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