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Sie haben Fragen zum revidierten Aktienrecht, möchten die Kernpunkte verstehen und wissen was bei nichtbörsenkotierten Gesellschaften zu tun ist? Lesen Sie dazu unsere Antworten in diesem FAQ.
Mehr als 30 Jahre hat es gedauert – nun ist das revidierte Aktienrecht in Kraft getreten – es bringt Neuerungen für börsenkotierte und nichtbörsenkotierte Aktiengesellschaften. Dieses FAQ fokussiert ausschliesslich auf nichtbörsenkotierte Aktiengesellschaften; es stellt die einzelnen Neuerungen dar, die aus Sicht der Praxis relevant sind und zeigt, wie diese umzusetzen sind.
Wir haben für Sie ein PDF vorbereitet, in welchem Sie die Antworten zu den folgenden Fragen finden:
1. Welche Gesetze wurden per 1. Januar 2023 in Bezug auf das revidierte Aktienrecht geändert?
2. Ab wann gelten die Änderungen des revidierten Aktienrechts?
3. Was muss unmittelbar getan werden?
4. Was muss hinsichtlich der nächsten ordentlichen Generalversammlung beachtet werden?
5. Welche neuen aktienrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten bestehen?
Gesellschaftsrechtliche Dokumente (Statuten, Organisationsreglement etc.)
6. Müssen die Statuten und das Organisationsreglement an das revidierte Aktienrecht angepasst werden?
7. Müssen die Statuten einer Aktiengesellschaft, die eine Konzerntochtergesellschaft ist, überhaupt an das revidierte Aktienrecht angepasst werden?
8. Wie ist die Anpassung der Statuten umzusetzen?
9. Welche anderen gesellschaftsrechtlichen Dokumente sollten angepasst werden?
Aktienkapital und Ausschüttungen
10. Was muss beachtet werden, wenn die Währung des Aktienkapitals geändert werden soll?
11. Die Gesellschaft hat bedingtes Kapital. Kann dieses weiterhin genutzt werden?
12. Die Gesellschaft möchte ein genehmigtes Kapital einführen. Geht das?
13. Die Gesellschaft hat genehmigtes Kapital. Kann dieses weiterhin genutzt werden?
14. Wie funktioniert das Kapitalband in den Grundzügen?
15. Kann die Gesellschaft eine Zwischendividende ausschütten?
16. Muss bei der Dividendenausschüttung eine zweite Zuweisung erfolgen?
17. Was ändert sich hinsichtlich der Verbuchung und Ausschüttung von Kapitalreserven?
18. Welche Änderungen gelten für Verrechnungsliberierung, Sacheinlagen und Sachübernahmen?
Generalversammlung
19. Wie kann neu eine Generalversammlung abgehalten werden?
20. Was muss der Verwaltungsrat bei der Einberufung in Bezug auf die Verhandlungsgegenstände beachten?
21. Wann kann die Generalversammlung Beschlüsse auf schriftlichem oder elektronischem Weg fassen?
22. Wie funktioniert die Beschlussfassung der Generalversammlung auf schriftlichem Weg auf Papier oder in elektronischer Form praktisch?
23. Was muss beachtet werden, wenn die Gesellschaft eine Generalversammlung im Ausland durchführt?
24. Was muss beachtet werden, wenn die Gesellschaft eine virtuelle Generalversammlung durchführt?
25. Was muss beachtet werden, wenn die Gesellschaft eine hybride Generalversammlung durchführt?
26. Wie muss vorgegangen werden, wenn es während einer virtuellen oder hybriden Generalversammlung zu technischen Problemen kommt?
27. Kann der Vorsitzende der Generalversammlung über den Stichentscheid verfügen?
28. Können notariell zu beurkundende Beschlüsse der Generalversammlung auch auf schriftlichem, elektronischem oder hybridem Weg gefasst werden?
Verwaltungsratspflichten
29. Welche Änderungen gelten hinsichtlich der Pflichten des Verwaltungsrates?
30. Was muss in Bezug auf Interessenkonflikte beachtet werden?
31. Wie muss der Verwaltungsrat bei Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft vorgehen?
32. Muss der Verwaltungsrat umgehend eine Generalversammlung einberufen, damit diese die Sanierungsmassnahmen absegnet?
Klicken Sie auf den untenstehenden Button, um das PDF mit den Antworten herzunterzuladen:
Weitere Informationen:
- Botschaft des Bundesrates vom 23. November 2016 zur Änderung des Obligationenrechts
- Parlamentarische Dokumente zum revidierten Aktienrecht
- Praxismitteilung EHRA 3/22 vom 19. Dezember 2022: Fragen im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des neuen Aktienrechts
Bei Fragen und/oder Anmerkungen stehen Ihnen Ihre Kontaktpersonen bei MLL Legal und die Mitglieder unserer Praxisgruppe Corporate & M&A gerne zur Verfügung.
Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung dar. Er gibt lediglich das gegenwärtige Verständnis der Autoren in Bezug auf die diskutierte Rechtsfrage kund, ohne Berücksichtigung individueller Umstände. Jegliche Haftung für die Inhalte dieses Beitrags sind ausgeschlossen. Zudem trifft MLL Legal keine Verpflichtung, die Leser*innen dieses Beitrags über neue Rechtsprechung, Praxisänderungen oder anderweitige Änderungen zu informieren.