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Ferien geben immer wieder Anlass für Streitigkeiten. Klare Verhältnisse und sinnvolle arbeitsvertragliche Regelungen zu Themen wie ob, wann, wie viele und zu welchem Lohn Ferien bezogen werden, stellen sicher, dass die Ferien zum Vergnügen und nicht zum Frust werden.
Anlässlich unseres letzten HR-Circle zum Thema «Ferien – Bares oder Musse?» haben wir unter anderen die zehn wichtigsten Fragen anhand von Fallbeispielen aus der Praxis besprochen.
Dieser Q&A soll einen Überblick über die wichtigsten Konfliktpunkte verschaffen und praktische Antworten liefern.
Folgende Fragen werden in unserem PDF erläutert:
- Wie viele Ferien hat ein Vollzeit- bzw. Teilzeitangestellter zugute?
- Was passiert, wenn der Arbeitnehmer während der Ferien krank wird?
- Der Arbeitnehmer hat etliche Fehltage. Darf der Arbeitgeber ihm die Ferien kürzen?
- Der Arbeitnehmer ist im Stundenlohn angestellt. Darf ihm der Ferienlohn als Ferienzuschlag auf den laufenden Lohn ausbezahlt werden?
- Der Arbeitnehmer hat Ferien vorbezogen und dann gekündigt. Darf der Arbeitgeber den zu viel bezahlten Ferienlohn zurückverlangen?
- Darf der Arbeitnehmer eigenmächtig Ferien beziehen?
- Darf der Arbeitgeber verlangen, dass der Arbeitnehmer die Ferien während der Betriebsferien bezieht?
- Darf der Arbeitgeber den Ferienbezug während der Freistellung anordnen?
- Der Arbeitnehmer weigert sich, Ferien zu beziehen. Dürfen ihm die Ferien ausbezahlt werden?
- Ist die Regelung im Personalreglement, wonach bis Ende Jahr nicht bezogene Ferientage «verfallen» gültig?
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