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Am 15. September 2023 veröffentliche das schweizerische Bundesgericht ein neues Leiturteil zu den formellen Gültigkeitsvoraussetzungen von Testamenten (Bundesgericht, Urteil vom 19. Juli 2023, 5A_133/2023).
Von Gesetzes wegen gilt nach Art. 505 Abs. 1 ZGB, dass eigenhändige letztwillige Verfügungen (Testamente) vom Erblasser von Anfang bis zu Ende mit Einschluss der Angabe von Jahr, Monat und Tag der Errichtung von Hand niederzuschreiben sowie mit seiner Unterschrift zu versehen sind.
Mit den wichtigsten Aspekten des Urteils und den praktischen Konsequenzen betreffend Formerfordernisse von Testamenten befasst sich nachfolgender Beitrag.
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