Ihr Kontakt
Ab dem 6. Dezember 2011 wird es für jede Privatperson oder jedes Unternehmen mit Wohnsitz oder Sitz in der EU oder EFTA möglich sein, einen Domainnamen mit .fr-Endung zu registrieren. Die französische Registrierungsbehörde, die AFNIC, wird ihre bisher eher restriktive Registrierungspraxis zum genannten Datum ändern. Die Praxisänderung kann auch schweizerische Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Frankreich betreffen. Neu sind Unternehmen mit Sitz in der Schweiz zur Registrierung einer .fr-Domain berechtigt, unabhängig davon, ob sie einen weiteren Bezug zu Frankreich haben.
Die französische Registrierungsbehörde für Domainnamen, die Association Française pour le Nommage Internet en Coopération (AFNIC), hat erklärt, dass es ab dem 6. Dezember 2011 für alle in der Europäischen Union ansässigen Privatpersonen und Unternehmen möglich sein wird, eine .fr-Domain zu registrieren. Nicht nur die .fr-Domains, sondern auch alle anderen durch die AFNIC verwalteten Top Level Domains (.re, .tf, .pm, .yt und .wf) stehen Personen, die in der EU ansässig sind, ab diesem Zeitpunkt zur Registrierung zur Verfügung. Die Öffnung geht zurück auf einen neuen Vertrag der AFNIC mit der französischen Regierung vom März 2010. In diesem wurde vereinbart, dass die Öffnung gegenüber in der EU ansässigen Privatpersonen und Unternehmen bis spätestens Ende 2011 erfolgen muss. Diese Vertragsbestimmung hat die AFNIC nun umgesetzt.
Bei der Öffnung handelt es sich um eine bedeutende Praxisänderung. Bisher waren .fr-Domains nur unter strengen Voraussetzungen registrierbar. Es war stets ein grosses Anliegen der AFNIC, dass .fr-Domains nur an Registrierende vergeben werden, die einen gewissen Bezug zu Frankreich hatten. Bedingung war deshalb bisher, dass der Registrierende entweder französischer Staatsbürger, ein französisches Unternehmen oder Inhaber einer in Frankreich eingetragenen Marke war. Wie bereits erwähnt sind neu sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen mit Sitz oder Wohnsitz in einem der 27 EU-Länder berechtigt, eine .fr-Domain zu registrieren. Es gelten keine weiteren Anforderungen. Der Kreis der Registrierungsberechtigten wird sich somit per 6. Dezember 2011 um ein Vielfaches erhöhen.
Die Schweiz ist nicht Teil der EU, trotzdem ist die Praxisänderung auch für Unternehmen und Privatpersonen mit (Wohn)Sitz in der Schweiz relevant. Während bisher nur Personen mit französischer Staatsbürgerschaft, einem Sitz in Frankreich oder Inhaber einer in Frankreich eingetragenen Marke zur Registrierung einer .fr-Domain berechtigt waren, sind neu alle Unternehmen oder Privatpersonen mit Sitz in der EU oder der EFTA zur Registrierung berechtigt, also auch schweizerische Unternehmen oder Privatpersonen.
Neben den .fr-Domains sind auch die ebenfalls durch die AFNIC verwalteten Top Level Domains (TLDs) der französischen Überseegebiete von der Praxisänderung betroffen. Neu können auch Domainnamen mit den TLDs der Insel La Réunion (.re), der Französischen Süd- und Antarktisgebiete (.tf), Saint Pierre und Miquelon (.pm), Mayotte (.yt) sowie Wallis und Futuna (.wf) registriert werden. Für sie gelten die gleichen Anforderungen wie für die Registration von .fr-Domains. Bisher war von den genannten TLDs lediglich diejenige von La Réunion in Gebrauch, unter welcher aufgrund der strengen Registrierungsanforderungen aber nur rund 8400 Domainnamen registriert wurden.
Zum jetzigen Zeitpunkt sind rund 2,15 Millionen .fr-Domains registriert, womit Frankreich über die weltweit elftgrösste länderspezifische Top Level Domain (ccTLD) verfügt. Es ist davon auszugehen, dass die Praxisänderung der AFNIC der .fr-TLD den Weg für den Einzug in die Top Ten frei macht.
Weitere Informationen:
- BR-News: «ICANN beschliesst historische Veränderung des Domain-Name-Systems«
- Medienmitteilung der AFNIC vom 26. September 2011 (englisch / französisch)
- Dokumentation der AFNIC (englisch)
- Homepage der AFNIC
- Verordnung (EG) 733/2002 (betreffend Registrierungsvoraussetzungen von .eu-Domains; Art. 4)