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Die Europäische Kommission hat vor kurzem eine Studie zu den Spielertransfers und den Wettbewerbsbedingungen im europäischen Fussball veröffentlicht. Sie stellt darin fest, dass kein angemessenes Gleichgewicht und keine gerechten Ausgangsbedingungen herrschen. Aus diesem Grund hat sie mehrere Empfehlungen an die Sportverbände gerichtet, die im kommenden April von einer Expertengruppe beraten werden sollen. Ein Bericht dieser Gruppe soll bis Ende des Jahres vorliegen. Die vorgeschlagenen Massnahmen umfassen beispielsweise die Einführung einer sog. „Fairplay-Gebühr“ auf hohen Ablösesummen, eine Begrenzung der Anzahl Spieler pro Verein sowie die Förderung des finanziellen Fairplays.
Ausgaben von rund 3 Milliarden Euro für Spielertransfers – aber nur die Grossen profitieren
Laut einer neuen Studie der Europäischen Kommission geben die europäischen Fussballvereine jährlich rund 3 Milliarden Euro für Spielertransfers aus. Problematisch daran ist die Konzentration auf wenige Vereine. Der Grossteil dieser Gelder fliesst in die oder aus den Kassen einiger weniger Vereine mit den höchsten Einnahmen oder finanzkräftigen Investoren im Hintergrund. Dies zeigt sich besonders deutlich darin, dass über die Hälfte der Transfersummen in den fünf grossen Ligen (England, Spanien, Deutschland, Italien und Frankreich) generiert werden. Gemäss der Studie erhalten kleinere Vereine oder der Amateursport weniger als 2 % der Transfergebühren. Diese Ausgangslage führe dazu, dass derzeit kein angemessenes Gleichgewicht oder gerechte Ausgangsbedingungen in den Wettbewerben herrschen.
Expertengruppe für Good Governance im Sport: Tagung im April 2013
Die Kommission will dies nun ändern und hat dazu mehrere Empfehlungen an die Sportverbände gerichtet. Sie sollen im April von einer Expertengruppe für „Good Governance im Sport“ diskutiert werden. Diese setzt sich aus nationalen Fachleuten und Beobachtern der FIFA und UEFA, des Verbandes der europäischen Profifussballligen, der European Club Association sowie des internationalen Verbandes der Profifussballer zusammen. Voraussichtlich wird die Expertengruppe der Kommission bis Ende Jahr einen Bericht vorlegen.
Vorschläge der Kommission
Die Kommission schlägt der Expertenkommission namentlich Folgendes vor:
- Einführung einer Fairplay-Gebühr auf hohen Ablösesummen: Ablösesummen, die einen bestimmten Betrag übersteigen, sollen mit einer sog. Fairplay-Gebühr belastet werden, die dazu führen soll, dass ein ausgewogener Wettbewerb hergestellt wird. Der Schwellenwert soll von den Verbänden in Absprache mit den Vereinen festgelegt werden.
- Bessere Bekanntmachung von Spielertransfers: Eine bessere Bekanntmachung von Spielertransfers soll sicherstellen, dass die Vereine ihre Solidaritätsentschädigungen erhalten und über ihre Rechte informiert sind.
- Begrenzung der Kadergrössen: Durch eine Begrenzung der maximalen Anzahl Spieler im Kader eines Vereins sollen alle Klubs die gleichen Ausgangsbedingungen haben.
- Neue Regeln zur Beteiligung Dritter an Transferrechten (sog. „third-party ownership“): Durch neue Regeln sollen die Fairness im Sport sowie die Freiheit der Spieler garantiert sein. Allfällige neue Regeln dürfen aber gemäss der Kommission die Investitionen in den Sport nicht unverhältnismässig behindern und dem EU-Recht entsprechen, insbesondere den Vorschriften über den freien Kapitalverkehr.
- Umsetzung des finanziellen Fairplays fördern: Die Vereine sollen dazu angehalten werden, ihre Ausgaben unter ihren Einnahmen zu halten.
Darüber hinaus wird zur Verhinderung zu hoher Ablösesummen insbesondere vorgeschlagen, dass die Vereine die Periode, innerhalb der ein Spieler ohne deren Zustimmung wechseln darf, verlängern können. Diese Schutzfrist beträgt heute bei Spielern unter 28 Jahren in der Regel drei Jahre, bei älteren Spielern zwei Jahre. Ausserdem soll sichergestellt werden, dass so genannte „Buy-Out“-Klauseln verhältnismässig sind. Darunter versteht man Klauseln, die den Spieler berechtigen, sich mit einer bestimmen Geldsumme aus dem geltenden Vertrag „auszukaufen“. In der Regel werden diese Beträge vom übernehmenden Verein bezahlt. Heute enthalten solche Klauseln teilweise sehr hohe und kaum noch verhältnismässige Beträge, so soll beispielsweise diejenige von Weltfussballer Lionel Messi rund 250 Millionen Euro betragen.
Man darf bereits heute gespannt sein, wie die Expertengruppe die Vorschläge aufnehmen wird und welche Konsequenzen allenfalls gezogen werden.
Weitere Informationen:
- Pressemitteilung der Kommission vom 7. Februar 2013
- Abschlussbericht zur Studie (englisch)
- Zusammenfassung der Studie (englisch)
- Website der EU-Kommission zum Thema Sport
- weitere BR-News zum Tätigkeitsschwerpunkt Sportrecht
Ansprechpartner: Giuseppe Di Marco