Google Street View: Beschwerde ans CH-Bundesgericht und strenge Anforderungen in Österreich


Ihr Kontakt

Google hat am 11. Mai 2011 bekannt gegeben, dass man das kürzlich gefällte Urteil des schweizerischen Bundesverwaltungsgerichts, welches weitgehende Auflagen für Google Street View aufstellte, nicht akzeptiere und ans Bundesgericht weiterziehen werde. Ende April wurde zudem das Verfahren vor der österreichischen Datenschutzkommission beendet, worin Google Street View in Österreich zwar wieder erlaubt, aber ebenfalls an strenge Auflagen geknüpft wurde.

Das Schweizer Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hat in seinem Urteil vom 30. März 2011 entschieden, dass auf Google Street View sämtliche Gesichter und Fahrzeugkennzeichen vollständig unkenntlich gemacht werden müssen, bevor die Bilder im Internet veröffentlicht werden (vgl. dazu unseren ausführlichen Beitrag). Am 11. Mai 2011 hat Google nun in einer Medienmitteilung bekannt gegeben, dass der Entscheid mit Beschwerde beim Schweizer Bundesgericht anfechten werde. Da das Bundesverwaltungsgericht eine 100-prozentige Unkenntlichmachung der Gesichter und Fahrzeugkennzeichen verlange und dies letztlich nicht möglich sei, sähe man sich im Falle der Bestätigung des Entscheids durch das Bundesgericht gezwungen, Google Street View in der Schweiz abzuschalten (vgl. dazu bspw. den Bericht auf TA-Online).

Interessant ist in diesem Zusammenhang auch das Verfahren vor der österreichischen Datenschutzkommission (DSK), welches Ende April abgeschlossen wurde. Google Street View wurde nun im massgebenden Datenverarbeitungsregister eingetragen und ist in Österreich wieder erlaubt. Die Aufschaltung des Dienstes erfolgt allerdings nur dann rechtmässig, wenn die drei von der Datenschutzkommission abgegebenen «Empfehlungen» befolgt werden. Neben den von Google im Verfahren gemachten Zusagen (insb. Unkenntlichmachung der Gesichter und Autokennzeichen vor Veröffentlichung der Daten im Internet und Information der Öffentlichkeit) wird im Einzelnen folgendes «empfohlen»:

  • «Bei Aufnahmen von Personen in besonders sensiblen Bereichen sind jedenfalls nicht nur die Gesichter, sondern auch die Gesamtbilder der Personen unkenntlich zu machen. Dazu zählen insbesondere die Eingangsbereiche von Kirchen, Gebetshäusern, Krankenhäusern, Frauenhäusern und Gefängnissen.
  • Bildaufnahmen privater, für einen Spaziergänger nicht einsehbarer Immobilien, wie insbesondere umzäunter Privatgärten und -höfe, sind vor einer Veröffentlichung im Internet unkenntlich zu machen.
  • Gemäß § 28 Abs. 2 DSG 2000 steht dem Betroffenen ab dem Zeitpunkt der Ermittlung der Daten ein Widerspruchsrecht zu. Um den Betroffenen auch vor Veröffentlichung der Bilddaten diese Möglichkeit zum Widerspruch gegen die Veröffentlichung von Gebäuden einzuräumen, sind geeignete Werkzeuge zur Verfügung zu stellen, die ein einfaches und unbürokratisches Geltendmachen des Widerspruchrechts ermöglichen. Auf dieses (bereits vor Veröffentlichung bestehende) Widerspruchsrecht und das Werkzeug zur Ausübung des Widerspruchsrechts ist auch auf der Website der Google Inc. hinzuweisen.»

Diese Empfehlungen gehen zumindest auf den ersten Blick nicht so weit wie die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts. Allerdings ist unklar, welche Anforderungen an das «Unkenntlichmachen» im Einzelnen gestellt werden. Von einer «vollständigen Unkenntlichmachung» wie im Urteil des BVGer wird jedenfalls nicht gesprochen.

Update: Bundesgericht zu Google Street View: 1%-Fehlerquote bei Anonymisierung der Bilder ist zulässig

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

 

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.