Vorratsdatenspeicherung

Grossbritannien sichert Vorratsdatenspeicherung per Notgesetz


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In Grossbritannien ist am 17. Juli 2014 ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung in Kraft getreten. Das britische Parlament hat den Gesetzestext nach einer nur dreitägigen Beratungsphase verabschiedet. Vor dem Hintergrund, dass die Ausdehnung der Vorratsdatenspeicherung jüngst in verschiedenen europäischen Staaten und auch vom EuGH als unvereinbar mit den Grundrechten eingestuft wurde, muss die Genehmigung des Notgesetzes durch das britische Parlament zu denken geben. Vor allem auch aus der Sicht der Schweiz, wo die Revision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF) in vollem Gang ist.

Vorratsdatenspeicherung im Konflikt mit den Grundrechten

Die Vorratsdatenspeicherung, also die Speicherung der Randdaten der Kunden durch Telekommunikations- und Internetanbieter ist zurzeit ein viel diskutiertes Thema. Anstoss zur Debatte gab vor allem ein Urteil das der Europäische Gerichtshof (EuGH) im April 2014 erlassen hatte. Darin wurde festgehalten, dass die Vorratsdatenspeicherung einen Grundrechtseingriff von grossem Ausmass und besonderer Schwere darstelle. In der Folge wurde die Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung von Daten (Richtlinie 2006/24/EG) gekippt. Im Beitrag vom 11. April 2014 berichteten wir ausführlich zu diesem Entscheid.

Erst kürzlich, im Juni 2014, liess der österreichische Verfassungsgerichtshof verlauten, dass die Gesetzte über die Vorratsdatenspeicherung verfassungswidrig sind (siehe dazu BR-News vom 9. Juli 2014). Auch die obersten Richter in Österreich waren dabei der Ansicht, dass ein dermassen gravierender Grundrechtseingriff nicht mit einem demokratischen Freiheitsverständnis vereinbar ist. Dies schon deshalb, weil die vertrauliche Kommunikation zwischen den Menschen eine Grundvoraussetzung für das Funktionieren einer freiheitlichen Gesellschaft ist.

Vorratsdatenspeicherung per Notgesetz

In Grossbritannien hielt man sich bis anhin an die europäische Richtlinie. Da diese nach dem oben erwähnten Entscheid des EuGH keine eindeutige Rechtsgrundlage mehr darstellt, verabschiedete die Regierung in London im Eilverfahren ein neues Gesetz. Es bleibt vorläufig bis im Jahr 2016 in Kraft. Danach soll erneut über gesetzliche Regelung der Vorratsdatenspeicherung befunden werden. Die Verabschiedung des neuen Gesetztes im Eiltempo ist gerade dann bedenklich, wenn man sich vor Augen führt, dass Gesetzgebungsverfahren im britischen Parlament normalerweise wochen- oder gar monatelange Debatten mit sich bringen. Umso erstaunlicher erscheint das Vorgehen der Briten im Anbetracht der vom EuGH gekippten Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung und der diesbezüglich geäusserten grundlegenden Vorbehalte gegen eine pauschale Speicherung der Metadaten aller Mitglieder der Bevölkerung.

Angeführt von Premierminister David Cameron brachten die Befürworter im britischen Parlament hervor, beim Festsetzten einer rechtlichen Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung gelte es keine Zeit zu verlieren, wenn man das Land auch Zukünftig effektiv vor Verbrechern und Terroristen schützen wolle. Insbesondere wurde befürchtet, dass Internet- und Telekommunikationsunternehmen aufgrund der unklaren Rechtslage grosse Datenmengen löschen könnten, sofern sie dann keine eigenen, wirtschaftlichen Interessen an der Datenerhebung hätten. Ob diese Dringlichkeit tatsächlich geboten war, bzw. ob die pauschale Erhebung von Randdaten tatsächlich ein effektives Werkzeug der Terrorismusbekämpfung darstellt, ist durchaus fragwürdig. Die Gegner unter den Parlamentsmitgliedern beanstandeten die Vorgehensweise denn auch lautstark, was einem Erläuterungspapier des House of Commons zu entnehmen ist. Sie hielten der Regierung vor, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung den Überwachungsstaat auszubauen. Zudem hätten die Kommunikationsunternehmen ein wirtschaftliches Interesse daran, die Metadaten ihrer Nutzer zu speichern und auszuwerten. Für diese These spricht, dass englische Kommunikationsunternehmen die Regierung zum Erlassen eines neuen Gesetztes aufforderten, nachdem ca. 1500 Briefe von Kunden eingegangen waren, welche, unter dem Hinweis auf den EuGH-Entscheid vom April 2014, die Löschung ihrer Daten beantragt haben. Aufgrund der unklaren Rechtslage hätte man durchaus in Erwägung ziehen können, die Daten zu löschen.

Reminder: Stand in der Schweiz

In der Schweiz läuft zurzeit die Totalrevision des Bundesgesetzes betreffend die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs (BÜPF). Im Rahmen dieser Revision soll das Gesetz an die technischen Entwicklungen angepasst werden, was zahlreiche Änderungen auf den Plan ruft. Für die Online-Branche ist die Erweiterung des Kreises der Mitwirkungspflichtigen von Bedeutung. Der Gesetzesentwurf sieht vor, in Zukunft auch E-Mail Dienstanbieter, Hosting-Provider, Anbieter von Cloud-Services und weitere Anbieter von Plattformen auf denen sich Personen austauschen zur Speicherung der Randdaten ihrer Nutzer für die Dauer von 12 Monaten zu verpflichten (vgl. dazu ausführlich BR-News vom 1. März 2013).

Die Vorratsdatenspeicherung ohne Anfangsverdacht wird zeitlich von sechs auf zwölf Monate ausgedehnt und auch der Kreis der mitwirkungspflichtigen Unternehmen wird erweitert. Dies steigert die Vollkommenheit der gespeicherten Personenranddaten. Zudem soll für den Einsatz von sog. Staatstroianern eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden. Nachdem der Ständerat dem Gesetzesvorschlag bereits zugestimmt hat, wurden im Nationalrat die kritischen Stimmen lauter (vgl. BR-News vom 9. Juli 2014).

Dass man die Vorratsdatenspeicherung in Grossbritannien mittels Notgesetzgebung durchgemogelt hat, ist ein starkes Indiz dafür, dass die Akzeptanz eines systematischen staatlichen Überwachungssystems schwindet. Dies ist insofern nachvollziehbar, als es die Bevölkerung unter einen Generalverdacht stellt, bzw. dem Individuum einen solchen suggeriert.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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