Datenabgleich Facebook WhatsApp

Hamburgischer Datenschutzbeauftragter geht gegen den Datenabgleich von Whatsapp und Facebook vor


Ihr Kontakt

Mit einer Verwaltungsanordnung hat der Datenschutzbeauftragte von Hamburg Facebook verboten, Whatsapp-Nutzerdaten zu speichern. In der Weitergabe der Daten durch Whatsapp an Facebook sieht der Datenschutzbeauftragte Johannes Caspar eine Irreführung der Nutzer und eine Verletzung des nationalen Datenschutzrechts. Schlussendlich werden aber die Gerichte die Sache entscheiden müssen. Entscheidend wird dabei sein, ob überhaupt das deutsche Datenschutzrecht zur Anwendung gelangt oder nicht.

Datenspeicherung durch Facebook

Wie bereits im August angekündigt, leitet Whatsapp die Telefonnummern seiner Nutzer an Facebook weiter. Zudem wird Facebook auch mitgeteilt, wie häufig der Kurzmitteilungsdienst genutzt wird. Whatsapp gibt grundsätzlich ebenfalls Daten an Facebook weiter, die zur Personalisierung der Werbung und Freundschaftsvorschlägen auf Facebook dienen. Dieser Verwendung von Daten können die Nutzer widersprechen. Allerdings kann man gegen die Weitergabe der Telefonnummer nichts unternehmen, wenn man Whatsapp weiterhin nutzen möchte.

Datenweitergabe verstösst laut Caspar gegen deutsches Datenschutzrecht

Whatsapp und Facebook sind zwei selbständige Unternehmen, welche die Verarbeitung von Nutzerdaten aufgrund ihrer Nutzungsbedingungen regeln. Als Facebook den Kurzmitteilungsdienst Whatsapp vor zwei Jahren übernommen hatte, wurde den Nutzern zugesichert, dass keine Daten zwischen den Unternehmen ausgetauscht würden. Nun geschieht dies dennoch, worin der Datenschutzbeauftragte eine Irreführung der Nutzer sieht. Die Weitergabe von Daten verstösst seiner Ansicht nach auch gegen deutsches Datenschutzrecht. Er verweist dabei auf das Urteil des EuGH von vergangenem Juli zur Amazon-Rechtswahlklausel (vgl. dazu BR-News vom August 2016). Darin sei festgehalten worden, dass nationales Datenschutzrecht anwendbar sei, wenn ein Unternehmen im Zusammenhang mit einer nationalen Niederlassung Daten verarbeitet. Facebook mache dies in seiner Niederlassung in Hamburg, weshalb Caspar von der Anwendbarkeit deutschen Datenschutzrechts ausgeht.

Ob auf den vorliegenden Fall allerdings tatsächlich «klar» das deutsche Datenschutzrecht zur Anwendung gelangt, wie das der Datenschutzbeauftragte vorbringt, ist jedoch fraglich. Entscheidend wird die Frage sein, ob die strittigen Datenbearbeitungen «im Rahmen» der deutschen Niederlassung erfolgen oder nicht. Da die deutsche Facebook Niederlassung allerdings, soweit bekannt, überwiegend im Bereich der Werbung tätig ist, kann dies durchaus in Frage gestellt werden. So hat auch das Hamburgische Oberverwaltungsgericht kürzlich in einer vorläufigen Entscheidung die Anwendbarkeit des deutschen Datenschutzrechts verneint und das irische Datenschutzrecht für anwendbar erklärt. Ausgehend davon muss Facebook das Verbot des Datenschutzbeauftragten, von den Nutzern den echten Namen zu verlangen (sog. Klarnamenspflicht), vorerst nicht beachten.

Sofortiges Verbot der Datenweitergabe

Gemäss Caspar liegt jedenfalls weder eine gültige Einwilligung der Nutzer noch eine rechtliche Grundlage für die Datenweitergabe an Facebook vor. Aus diesem Grund hat er eine Verwaltungsanordnung an die Adresse von Facebook erlassen. Facebook darf keine weiteren Daten von Whatsapp-Nutzern erheben und muss die bisher gesammelten löschen. Die Anordnung hat keine aufschiebende Wirkung, weshalb Facebook dieser sofort nachkommen muss. Im Falle der Nichteinhaltung können Bussgelder verhängt werden.

Facebook geht gegen das Verbot vor

Gemäss Facebook soll sehr wohl eine gültige Einwilligung seitens der Nutzer vorliegen. Zudem entspreche der Datenaustausch dem «Industriestandard». Das Unternehmen hat vor dem Verwaltungsgericht in Hamburg einen Antrag auf Entzug der sofortigen Vollziehbarkeit der Anordnung gestellt. Zugleich teilte es dem Datenschutzbeauftragten mit, dass die Daten von Whatsapp-Nutzern in Deutschland derzeit nicht weitergeleitet werden.

Gleiche Anpassungen für Schweizer Whatsapp-Nutzer?

Auch in der Schweiz ist die Datenweitergabe von Whatsapp an Facebook ein grosses Thema und der derzeitige Fall in Deutschland von Interesse. Der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) steht gemäss einer Stellungnahme gegenüber SRF in engem Kontakt mit den Datenschutzbeauftragten der anderen europäischen Länder. Er setze sich dafür ein, dass allfällige Anpassungen der Bestimmungen über die Datenverarbeitung von Facebook und Whatsapp auch in der Schweiz umgesetzt werden. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Auseinandersetzung zwischen dem Hamburgischen Datenschutzbeauftragten und Facebook entwickelt.

Weitere Informationen:


Artikel teilen



meistgelesen


Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

 

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.