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Erbteilungen gestalten sich oftmals schwierig. Die Erben sprechen nicht miteinander. Vermögenswerte wie beispielsweise Bankkonti werden blockiert. Teile der Erbmasse verschwinden oder sind nicht mehr auffindbar. Einzelne Erben schliessen andere Erben aus oder geben diesen zu verstehen, dass sie der Ansicht sind, dass diesen bei der Erbteilung überhaupt nichts zustehen soll. Es passiert einfach nichts. Oder die Erbteilung wird durchgeführt und einzelne Erben werden ganz oder teilweise übergangen.
Manchmal ist es gut mit gerichtlichen Schritten zuzuwarten, denn nicht jeder Miterbe verkraftet den Verlust eines Angehörigen gleich schnell und braucht einfach etwas Zeit um sich mit den vermögensrechtlichen Folgen eines Todesfalles zu befassen. Allerdings gilt dies nicht immer: wenn absehbar ist, dass über die Erbmasse durch andere Erben oder Dritte bereits disponiert wird, ist es angebracht zu handeln und rechtliche Schritte zu ergreifen.
Zudem sollte in jedem Fall zügig geprüft werden, ob durch das Zuwarten allenfalls Fristen verpasst werden und Rechtsnachteile drohen, welche nicht wieder gut gemacht werden können.
Anhand einiger Beispiele zeigen wir Ihnen nachfolgend was getan werden kann, wenn Schwierigkeiten bei der Erbteilung bestehen.
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