ICANN publiziert Liste der „Early Warnings“ für neue Top-Level-Domains


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Vor kurzem hat die ICANN eine Liste der Widersprüche veröffentlicht, die das so genannte Governmental Advisory Committee (GAC) gegen die Bewerbungen für neue generische Top-Level-Domains (gTLD) eingereicht hat. Die Regierungsvertreter konnten so genannte „Early Warnings“ an die Bewerber richten und so gegen die geplanten Top-Level-Domains Widerspruch erheben. Insgesamt gingen 242 Early Warnings bei der ICANN ein. Ein Grossteil davon stammt von der australischen Regierung, die ein besonderes Augenmerk auf generische Namen wie .book, .music oder .app gelegt hat, bei denen ein spezifisches Unternehmen als Registrierungsstelle amten soll. Die Australier befürchten dadurch eine Monopolisierung und den Ausschluss von Wettbewerbern. Auch die Schweiz hat einen Widerspruch erhoben, wenig überraschend gegen die Bewerbung der Fluggesellschaft Swiss für die Domainendung .swiss, um die sich der Bund auch selbst beworben hat. Die Early Warnings haben keine direkten Konsequenzen auf das laufende Bewerbungsverfahren. Diejenigen Bewerber, die eine erhalten haben, haben aber nun die Gelegenheit, ihre Bewerbung zurückzuziehen, zur Early Warning Stellung zu nehmen oder ihre Bewerbung nötigenfalls nachzubessern.

Hintergrund

Im Juni des vergangenen Jahres hat die ICANN (Internet Corporation for Assigned Names and Numbers) beschlossen, neue generische Domain-Endungen (sog. Generic Top Level Domains, gTLD) einzuführen (vgl. BR-News vom 22. Juni 2011). Eine erste Bewerbungsrunde für diese wurde Ende Mai abgeschlossen. Es gingen 1930 Bewerbungen ein (vgl. BR-News vom 27. Juni 2012). Vor kurzem wurde eine erste „Widerspruchsrunde“ abgeschlossen, in welcher das GAC, das aus Regierungsvertretern aus aller Welt besteht, die Möglichkeit erhielt, gegen die neuen Top-Level-Domains Einspruch einzulegen. Diese machten davon regen Gebrauch: Insgesamt gingen 242 Widersprüche (sog. Early Warnings) ein. Die Gründe für die Early Warnings sind verschieden. Hauptsächlich betreffen sie aber den Konsumentenschutz, wettbewerbsrechtliche Bedenken und den Schutz geografischer Namen.

Hälfte der Early Warnings von Australiens Regierung

Besonders aktiv war dabei die australische Regierung, die sich für rund die Hälfte der Early Warnings verantwortlich zeichnet. Sie erhebt insbesondere Einspruch gegen zahlreiche Domainendungen mit Sach- oder Berufsbezeichnungen wie beispielsweise .app, .book, .music, .doctor, .hotel, .lawyer oder .news.

Bei vielen befürchtet sie, dass die Zuteilung der Domain zu einer Monopolisierung bestimmter Informationen bei gewissen Unternehmen führen könnte, so zum Beispiel die Registrierung von .book, .music oder .news durch Amazon. Nach Ansicht der australischen Regierung versuche Amazon so, die Konkurrenten auszuschliessen.

Teilweise widersprach sie den neuen Top-Level-Domains aber auch nur deshalb, weil es sich dabei um regulierte Dienstleistungen handelt und die Bewerber nicht aufgezeigt hätten, dass sie einen Missbrauch bei der Domainverwendung verhindern können, so beispielsweise bei .doctor oder .lawyer.

Schweiz erhebt Widerspruch gegen .swiss

Die Schweiz hingegen hat nur gegen eine der Bewerbungen Widerspruch erhoben. Wenig überraschend handelt es sich dabei um einen Widerspruch gegen die Top-Level-Domain .swiss, um welche auch die gleichnamige Fluggesellschaft beworben hatte. Auch der Bund hatte sich für die Domain beworben, um Missbräuche der geografischen Bezeichnung zu verhindern und so die Bedeutung des Wortes „Swiss“ zu schützen (vgl. BR-News vom 27. Juni 2012). Anders als die länderspezifische Top-Level-Domain .ch, welche an jede Person auf der ganzen Welt vergeben werden kann, plant der Bund, die Domain .swiss nur dann zu vergeben, wenn ein der Bezug zur Schweiz besteht (vgl. Pressemitteilung vom 13. Juni 2012). Dies bekräftigt er auch in seiner Early Warning. Er weist zudem auf die grosse Bedeutung des Begriffs in wirtschaftlicher Hinsicht hin. Die Fluggesellschaft wird abschliessend aufgefordert, ihren Antrag zurückzuziehen. Ob sie dies tun wird, bleibt abzuwarten.

Update vom 20. Dezember 2012: Gemäss den Informationen auf der Webiste der ICANN hat die Swiss ihren Antrag inzwischen zurückgezogen.

Weiteres Vorgehen

Die Early Warnings haben keine direkten Konsequenzen für das laufende Bewerbungsverfahren und sie stellen auch keine formellen Widersprüche dar. Den betroffenen Bewerbern wurde aber empfohlen, sich mit den widersprechenden Regierungen in Verbindung zu setzen. Es ist nicht auszuschliessen, dass gerade diejenigen Bewerbungen, die nun eine Early Warning erhalten haben, es im weiteren Registrierungsverfahren schwer haben werden. Für die Bewerber besteht deshalb die Möglichkeit, innert 21 Tagen ihren Antrag zurückzuziehen und so 80 % der Bewerbungsgebühr von 185‘000 US-Dollar zurückzuerhalten. Alternativ haben die Bewerber die Möglichkeit, ihre Bewerbung nachzubessern, zum Beispiel wenn technische Mängel oder ein fehlender Missbrauchsschutz beanstandet wurden.

Weitere Informationen:

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


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