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Die Internationale Handelskammer (ICC) hat kürzlich die neuste Ausgabe ihrer standardisierten Lieferklauseln veröffentlicht, welche am 1. Januar 2011 in Kraft treten werden. Die «Incoterms 2000» wurden aufgrund von Neuerungen in der Handelspraxis überarbeitet und entsprechend angepasst. In den «Incoterms 2010» wurden die wichtigsten Grundsätze beibehalten. Jedoch sind zwei neue Klauseln (DAT und DAP) hinzugekommen, welche vier Klauseln (DAF, DES, DEQ und DDU) der alten Ausgabe ersetzen.
Die Incoterms sind standardisierte Regeln der Internationalen Handelskammer (ICC) über die Rechte und Pflichten im nationalen und internationalen Handelsverkehr. Die einzelnen Klauseln enthalten Regelungen über die Verteilung der Transportkosten, den Gefahrenübergang, die Lieferung und Abnahme der Waren sowie über die notwendigen Dokumente für die Lieferung.
Die Grundzüge der «Incoterms 2000» werden auch in den «Incoterms 2010» enthalten sein. Jedoch wurden in der überarbeiteten Fassung Entwicklungen der Handelspraxis berücksichtigt. Diese betreffen insbesondere die Frachtsicherheit, welche nach dem 11. September 2001 besondere Beachtung erhielt, sowie die wachsende Bedeutung des E-Commerce.
Von den 13 Klauseln der Incoterms 2000 wurden vier gestrichen (DAF, DES, DEQ und DDU) und durch zwei neue (DAT und DAP) ersetzt. Neu sind die Incoterms nicht mehr nach den Anfangsbuchstaben (E- oder F-Klauseln etc.) gegliedert, sondern nach Transportarten. Dabei bestehen fortan die folgenden Klauseln, die für jede Art oder Kombination von Transport anwendbar sind:
- EXW (ex works)
- FCA (free carrier)
- CPT (carriage paid to)
- CIP (carriage and insurance paid to)
- DAP (delivered at place)
- DAT (delivered at terminal)
- DDP (delivered duty paid)
Des Weiteren bestehen die folgenden vier Klauseln, die ausschliesslich für den Transport mit See- und Binnenschiff anwendbar sind:
- FAS (free alongside ship)
- FOB (free on board)
- CFR (cost and freight)
- CIF (cost, insurance and freight)
Zusätzlich zu den elf Klauseln enthalten die Incoterms 2010 Erläuterungen und Grafiken, welche die Wahl der passendsten Klausel erleichtern sollen. Ferner sind auch Ratschläge für die Anwendung der Incoterms in nationalen Sachverhalten eingefügt worden.
Für Unternehmen, die in ihren Verträgen Incoterms verwenden, empfiehlt es sich die neuen Regelungen zu studieren und gegebenenfalls Anpassungen in den AGB- oder Standardverträgen vorzunehmen. Über Einzelheiten der neuen Regeln werden wir sie zu einem späteren Zeitpunkt informieren.
Update:
BR-News vom 17.12.2010: «Überblick über die Incoterms 2010»
Ansprechpartner: Lukas Bühlmann