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Am vergangenen Freitag hat das Parlament die Unternehmenssteuerreform III (UStR III) gutgeheissen. Das Steuerrecht der Schweiz wird damit tiefgreifende Änderungen erfahren, welche teilweise bereits im kommenden Jahr in Kraft treten könnten. Auch wenn einzelne Interessengruppierungen das Referendum angekündigt haben und damit voraussichtlich das Volk das letzte Wort zur UStR III haben wird, sind Unternehmen gut beraten, sich bereits heute mit den anstehenden Änderungen auseinanderzusetzen. Andernfalls kann sich die Steuerzahllast Ihres Unternehmens mit der UStR III signifikant erhöhen.
Die Unternehmenssteuerreform III beinhaltet im Wesentlichen folgende Massnahmen:
- Senkung der kantonalen Gewinnsteuersätze;
- Einführung einer Patentbox;
- Möglichkeit zur Zulassung steuerlicher Anreize für Forschung und Entwicklung;
- Privilegierte steuerliche Aufwertung vorhandener stiller Reserven;
- Einführung eines fiktiven Zinsabzugs auf Eigenkapital.
Im Gegenzug werden die steuerlich attraktiven Regelungen zur Besteuerung von Holdinggesellschaften, gemischten Gesellschaften, Domizil- und Verwaltungsgesellschaften, Prinzipalgesellschaften sowie von Finanzzweigniederlassungen aufgehoben. Ebenfalls wird die Einkommenssteuer auf Dividenden erhöht.
Unternehmen, welche heute nach den genannten Regelungen besteuert werden, müssen sich schon jetzt auf deren Aufhebung vorbereiten. Um einen durch die UStR III verursachten Steuerschock zu vermeiden, sind folgende Fragen zu beantworten:
- Wie gross ist der Einfluss der Abschaffung eines bestimmten Steuerstatus auf die Gewinnsteuerbelastung des Unternehmens?
- Kommt das Unternehmen für Erleichterungen im Rahmen der Vorschriften über die Patentbox oder die steuerliche Förderung von Forschung und Entwicklung in Frage?
- Welchen Effekt hat die Einführung des fiktiven Zinsabzuges auf das Unternehmen und lässt sich dieser Effekt mit rechtzeitig eingeleiteten Massnahmen erhöhen?
- Welche Alternative beim Übergang von einem bestimmten Steuerstatus zur ordentlichen Besteuerung bietet dem Unternehmen den grössten steuerlichen Vorteil?
- Kommt für das Unternehmen eine Sitzverlegung innerhalb der Schweiz oder ggf. in ein anderes Land in Frage?
- Kann der Aktionär bei rechtzeitiger Dividendenausschüttung einen wesentlichen Steuervorteil erzielen? Wenn ja: Wie beeinflusst eine Substanzdividende den künftigen fiktiven Zinsabzug?
Mittels sorgfältiger Planung kann vermieden werden, dass die UStR III für das Unternehmen spürbare Folgen hat. Abhängig von den konkreten Umständen kann diese Steuerplanung aber Einfluss auf innerbetriebliche oder konzerninterne Abläufe und Strukturen haben oder rechtliche Schritte wie Fusionen und andere Umstrukturierungen erforderlich machen. Abwarten ist daher hinsichtlich der Vorbereitung auf die UStR III keine empfehlenswerte Strategie.
Die Experten von Meyerlustenberger Lachenal haben sich vertieft mit der UStR III auseinandergesetzt und unterstützen auch Ihr Unternehmen gerne bei der Planung der steuerlichen Zukunft.