Jagd auf «Internet-Piraten» in Peer-to-Peer Tauschbörsen


Ihr Kontakt

Bekanntlich bedient sich die Musik-, Film- und Softwareindustrie bei der Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen der Hilfe von externen Dienstleistern, die die IP-Adressen der Nutzer speichern und aufbereiten. Ob diese Praxis zulässig ist, ist europaweit umstritten. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Vorgehensweise insgesamt als rechtlich zulässig erklärt.

Die heimliche Beschaffung, Aufbewahrung und Weitergabe von IP-Adressen mutmasslicher „Internet-Piraten“ an Urheberrechtsinhaber durch die schweizerische Logistep AG ist nicht widerrechtlich. Dies entschied das Schweizer Bundesverwaltungsgericht unter Hinweis auf überwiegende öffentliche Interessen der Urheberrechtsinhaber und hob damit ein Verbot des eidg. Datenschutzbeauftragten auf.

Mit Hilfe einer speziellen Software sucht die Logistep AG in Internet-Tauschbörsen (Peer-to-Peer-Netzwerken) nach urheberrechtlich geschützten Werken (insb. Film- und Musiktitel) ihrer Auftraggeber. Durch das Herunterladen eines solchen Werks kann dank der Software insbesondere die IP-Adresse des Anbieters aufgezeichnet werden. Im Anschluss daran werden die gespeicherten Daten an die in- und ausländischen Auftraggeber weitergegeben und dienen letztendlich Strafanzeigen und Schadenersatzforderungen gegen die so identifizierten Anbieter von illegalen Downloads.

Dieses Vorgehen des Schweizer Unternehmens beanstandete der eidg. Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) und empfahl der Logistep im Januar 2008 dessen unverzügliche Einstellung. Nachdem der Empfehlung nicht Folge geleistet wurde, gelangte der EDÖB an das Bundesverwaltungsgericht, welches jedoch mit Urteil vom 27. Mai 2009 das Vorgehen der Logistep für zulässig erklärt hat.

Das Gericht hält vorerst fest, dass das schweizerische Datenschutzgesetz zur Anwendung komme, auch wenn die Rechteinhaber und die ermittelten IP-Adressen der „Internet-Piraten“ im Ausland ansässig seien. Das Schweizer Datenschutzgesetz komme zur Anwendung, sobald Daten in der Schweiz bearbeitet werden, dies sei bereits bei einer blossen Bekanntgabe ins Ausland der Fall.

Nach Ansicht des Gerichts handelt es sich sodann bei statischen und dynamischen IP-Adressen um Personendaten, welche durch die Logistep in einer Weise bearbeitet werden, die regelmässig eine Persönlichkeitsverletzung darstellt. Indem die Daten meist heimlich und ohne Wissen der Betroffenen beschafft werden, verstosse dies gegen das Zweckbindungs- und Erkennbarkeitsprinzip und damit letztlich gegen den Grundsatz von Treu und Glauben.

Dennoch kam das Gericht zum Schluss, dass das private Interesse der Rechteinhaber und das öffentliche Interesse an der Durchsetzung des Urheber- und Strafrechts gegenüber demjenigen der mutmasslichen „Internet-Piraten“ und damit von der Datenbearbeitung betroffenen Personen überwiegt. Mangels einschlägiger gesetzlicher Vorschriften bleibe den Urheberrechtsinhabern kaum eine andere Möglichkeit, gegen Urheberrechtsverletzungen vorzugehen. Darüber hinaus sei der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen auch nicht als schwerwiegend zu erachten. Es würden zudem nur Daten von Personen erfasst, die sich vermutlich strafbar gemacht hätten.

Der Entscheid wurde durch den EDÖB beim Schweizerischen Bundesgericht in Lausanne angefochten. Die höchstrichterliche Klärung ist noch ausstehend.

Ansprechpartner: Lukas Bühlmann


Artikel teilen




Highlights

MLL Legal

MLL Legal ist eine der führenden Anwaltskanzleien in der Schweiz mit Büros in Zürich, Genf, Zug, Lausanne, London und Madrid. Wir beraten unsere Klienten in allen Bereichen des Wirtschaftsrechts und zeichnen uns insbesondere durch unsere erstklassige Branchenexpertise in technisch-innovativen Spezialgebieten, aber auch in regulierten Branchen aus.

MLL Legal

Newsletter

MLL-News 03/22 mit Beiträgen zum Digital Markets Act, Digital Services Act, PBV-Revision, Abmahnungen zu Google Fonts, Inbox-Adverting und vieles mehr.

Zugang MLL-News 03/22

Jetzt anmelden!

Unsere Geschichte

MLL Legal ist eine führende Schweizer Anwaltskanzlei, deren Geschichte bis ins Jahr 1885 zurückreicht. Die Kanzlei ist sowohl organisch als auch durch strategische Fusionen gewachsen, von denen die Jüngste am 1. Juli 2021 zwischen Meyerlustenberger Lachenal und FRORIEP vollzogen wurde.

Durch diesen Zusammenschluss hat sich MLL Legal zu einer der grössten Wirtschaftskanzleien der Schweiz mit über 150 Anwältinnen und Anwälten in vier Büros in der Schweiz entwickelt. Auch zwei Büros im Ausland, in London und Madrid, bieten Anlaufstellen vor Ort für Klientinnen und Klienten, die Beratung im Schweizer Wirtschaftsrecht suchen.

Die Kanzlei verfügt heutzutage über ein starkes internationales Profil und ein langjährig aufgebautes globales Netzwerk. MLL Legal vereint anerkannte Führungsqualitäten und Fachwissen in allen Bereichen des Schweizer und internationalen Wirtschaftsrechts.

Über uns

Publikationen

Hier geht’s zu unseren neuesten Publikationen

COVID-19

Lesen Sie alle unsere rechtlichen Updates zu den Auswirkungen von COVID-19 für Unternehmen.

COVID-19 Information

Offene Stellen

Sind Sie auf der Suche nach einer neuen Herausforderung?

Unsere talentierten und ambitionierten Teams sind von einer gemeinsamen Vision motiviert, erfolgreich zu sein. Wir schätzen eine offene und unkomplizierte Kommunikation über alle Ebenen der Organisation hinweg in einem unterstützenden Arbeitsumfeld.

Offene Stellen

Real Estate Legal Update

Hier gehts zum Real Estate Legal Update 01/24. Unser Real Estate Team hat wiederum Artikel in verschiedenen Gebieten verfasst, so dass hoffentlich für alle etwas Interessantes dabei ist. Wir wünschen viel Spass bei der Lektüre.

Registrieren Sie sich hier, um unser 2 x jährlich erscheinendes Real Estate Legal Update zu erhalten.

Unser Team

Unsere über 150 Anwältinnen und Anwälte unterstützen Sie dabei, den regulatorischen und technologischen Anforderungen im modernen globalen Wirtschaftsleben erfolgreich zu begegnen und ihre wirtschaftlichen Chancen zu nutzen.

Unser Team

Revision DSG

Auf unserer Themenseite rund um die Revision des Schweizerischen Datenschutzgesetzes finden Sie regelmässig aktualisierte und umfassende Informationen und Hilfsmittel. Es ist uns ein Anliegen, Sie bei der Implementierung der neuen Vorgaben zu unterstützen.

Revision DSG Themenseite

MLL Legal on Social Media

Folgen Sie uns auf LinkedIn.